Ansichten von Deloitte zum Rahmenkonzept

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21.11.2006

Deloitte hat seine Stellungnahme „Unsere Stellungnahmen zum Diskussionspapier: Rahmenkonzept – Ziele und Qualitative Merkmale‟ (Our Comments on the Discussion Paper (DP): Conceptual Framework – Objective and Qualitative Characteristics, in englischer Sprache, 80 KB).

Obwohl wir mit vielen Vorschriften des vorgeschlagenen Rahmenkonzeptes übereinstimmen, haben wir gegenüber einige Bedenken, einschließlich der Folgenden:

Ungenügende Betonung von Rechenschaftspflichten als ein Ziel der Finanzberichterstattung. Ein Auszug:

Zusätzlich zur Verantwortung der Verteilung von Vermögenswerten, die zum Nutzen der Anteilseigner anvertraut wurden, hat die Unternehmensführung auch eine Verpflichtung gegenüber den Anteilseignern, die Verwendung dieser Vermögenswerte aufzuzeigen. Dies sollte eine glaubwürdige und vollständige Darstellung der Vergangenheit bezüglich Vermögenswerten und Schulden des Unternehmens sein, sowohl zu Anfang und zu Ende der Berichtsperiode, verbunden mit Erklärungen der Unternehmensführung, wie diese Salden sich während der Periode verändert haben. Das Anerkennen dieser weiteren Fassung des Begriffes „Rechenschaftspflicht‟ als eines der Hauptziele der Finanzberichterstattung unterstützt sowohl die qualitativen Merkmale der Finanzberichterstattungsinformation (wie im Diskussionspapier vorgeschlagen), als auch das Verhalten der Unternehmensführung mit den Interessen aller am Unternehmen Interessierten (Stakeholders) in Einklang zu bringen. Ein solches Ziel der Rechenschaftspflicht wird die Rolle der Finanzberichterstattung als Dialog zwischen der Unternehmensführung und den Anteilseignern stärken.

Während Informationen über Zahlungsströme (Cashflows) von gegenwärtigen und zukünftigen Investoren und Fremdkapitalgebern als unerlässlich für ihren Entscheidungsprozess angesehen werden, schätzen sie auch andere Informationen, die nicht mit Cashflows verknüpft sind. Viele bargeldlose Transaktionen, wie beispielsweise Abschreibungen von Vermögenswerten und anteilsbasierte Vergütungen geben Auskunft über die Rechenschaftspflicht der Unternehmensführung und die Auswirkungen gegenwärtiger wirtschaftlicher Faktoren auf die Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens. Andere Informationen wie etwa Sensitivitäts- und Trendanalysen könnten in ähnlicher Weise nützlich sein;

Unterschiedliche Informationsbedürfnisse verschiedener Adressatenkreise von Finanzberichten sollten hierarchisch aufgezeigt werden;

Das Diskussionspapier konzentriert sich eher auf Finanzberichterstattung als auf Jahresabschlüsse. Allerdings liegt keine Definition von Finanzberichterstattung vor;

Verlässlichkeit sollte als grundlegendes Merkmal von Finanzinformationen und als eine zusätzliche und getrennte Komponente gesehen werden, die nicht unter die Merkmale glaubwürdige Darstellung und Überprüfbarkeit zusammengefasst werden.

Wirtschaftliche Betrachtungsweise sollte als eine Komponente der glaubwürdigen Darstellung identifiziert werden.

Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente unserer internationalen Kollegen:

Sonderausgabe des IASPlus-Newsletters, der das Diskussionspapier zusammenfasst (55 KB)

Sämtliche Stellungnahmen von Deloitte an den IASB und das IASC seit 1995 finden Sie hier.

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