Neue EU-Verfahrensweise zur Übernahme der IFRS

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20.11.2006

In Bezug auf den Prozess zur Übernahme der IFRS (einschließlich der Interpretationen) zur Anwendung in der europäischen Union wurde eine neue Stufe hinzugefügt.

Die Europäische Kommission wird dazu verpflichtet, ihre Übernahmevorschläge an einen Ausschuss des europäischen Parlaments zu übermitteln. Dieses Vorgehen wird als regulatorisches Verfahren mit dem Prüfungsausschuss bezeichnet. Der Ausschuss wird der Kommission seine Ansichten zur Übernahme innerhalb eines von Fall zu Fall festgelegten Zeitrahmens mitteilen. Stimmt der Ausschuss der Kommissionsempfehlung zu, wird diese Empfehlung an das europäische Parlament und den Rat zur Billigung weitergeleitet, so wie dies bereits heute geschieht. Wenn der Ausschuss der Kommissionsempfehlung nicht zustimmt, wird der Sachverhalt direkt an den Rat weitergeleitet. Wenn der Rat die Kommissionsempfehlung unterstützt, wird der Sachverhalt an das Parlament zur weiteren Behandlung übermittelt. Unterstützt der Rat die Kommissionsempfehlung nicht, wird die Kommission zum Überdenken der Angelegenheit und zur Übermittlung einer neuen Empfehlung aufgefordert. Klicken Sie auf die folgenden Links für:

EU-Ratsentscheidung (in englischer Sprache, 112 KB)

EU-Pressemitteilung (in englischer Sprache, 95 KB)

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