Die Europäische Kommission wird dazu
verpflichtet, ihre Übernahmevorschläge an einen Ausschuss des
europäischen Parlaments zu übermitteln. Dieses Vorgehen wird als
regulatorisches Verfahren mit dem Prüfungsausschuss bezeichnet. Der
Ausschuss wird der Kommission seine Ansichten zur Übernahme
innerhalb eines von Fall zu Fall festgelegten Zeitrahmens mitteilen.
Stimmt der Ausschuss der Kommissionsempfehlung zu, wird diese
Empfehlung an das europäische Parlament und den Rat zur Billigung
weitergeleitet, so wie dies bereits heute geschieht. Wenn der
Ausschuss der Kommissionsempfehlung nicht zustimmt, wird der
Sachverhalt direkt an den Rat weitergeleitet. Wenn der Rat die
Kommissionsempfehlung unterstützt, wird der Sachverhalt an das
Parlament zur weiteren Behandlung übermittelt. Unterstützt der Rat
die Kommissionsempfehlung nicht, wird die Kommission zum Überdenken
der Angelegenheit und zur Übermittlung einer neuen Empfehlung
aufgefordert. Klicken Sie auf die folgenden Links für: