Veröffentlichung des E-DRS 21

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17.11.2006

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committe e.V.

(DRSC) hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standard E-DRS 21 Zwischenberichterstattung auf der Website des DRSC veröffentlicht. Der Standardentwurf konkretisiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus dem Regierungsentwurf des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG), das im Rahmen der Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie zur Erhöhung des Anlegerschutzes und der Kapitalmarkteffizienz in Europa beitragen soll. Dieses Ziel soll durch eine Harmonisierung der gesetzlichen Publikationspflichten für kapitalmarktorientierte Unternehmen erreicht werden: So müssen Aktien- und Schuldtitelemittenten, die einen organisierten Markt in Europa in Anspruch nehmen, ab Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2006 beginnen, Halbjahresfinanzberichte und Aktienemittenten auch Zwischenmitteilungen zum Quartal erstellen.

Zu beachten ist hierbei, dass der Standardentwurf auch für jene Unternehmen einschlägig ist, die durch die Regelungen des TUG zur Aufstellung eines Zwischenabschlusses nach IFRS verpflichtet werden. Von diesen Unternehmen sind nur die Regelungen des E-DRS 21 in Bezug auf den Zwischenabschluss nicht zu beachten, den sie gemäß IAS 34 zu erstellen haben.

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Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standard E-DRS 21 Zwischenberichterstattung (126 KB)

Pressemitteilung (21 KB)

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