Unsere Sichtweise zu IFRIC D20 Kundenbonusprogramme
07.11.2006
Deloitte hat seine Stellungnahme zum IFRIC-Interpretationsentwurf D20 Kundenbonusprogramme (in englischer Sprache, 51 KB) beim IASB eingereicht.
Wir unterstützen die im Interpretationsentwurf genannten Übereinstimmungen insofern, dass diese anzuwenden sind auf Kundebonusprogramme die Mehrfachverkäufe darstellen. Wir sind der Meinung, dass die verwendete Logik zur Bestimmung und Bewertung von getrennt identifizierbaren Komponenten unwiderlegbar ist. Wir sind der Auffassung, dass IFRIC die Unterscheidung zwischen IAS 18.13 und IAS 18.19 angemessen interpretiert hat. IAS 18.13 ist anzuwenden auf einzelne Verträge, bei denen zwei oder mehr getrennte Güter oder Dienstleistungen zu unterschiedlichen Zeiten geliefert bzw. erbracht werden. Demgegenüber ist IAS 18.19 anzuwenden, wenn einem Unternehmen weitere Kosten hinsichtlich Prämiengutschriften durch den bereits gelieferten Gegenstand entstanden sind. Normalerweise entstehen einem Unternehmen keine Kosten durch Prämiengutschriften zum Zeitpunkt der erstmaligen Transaktion, da das Unternehmen die Güter bzw. Dienstleistungen dem Kunden gegenüber noch nicht geliefert bzw. erbracht hat. Solche Kosten entstehen vielmehr erst dann, wenn der Kunde die Prämiengutschriften einlöst. Prämiengutschriften, die Teil einer Transaktion sind, sollten somit den Bilanzierungsvorschriften von IAS 18.13 folgen. Erträge sollten realisiert werden, wenn der Kunde die Güter bzw. Dienstleistungen, als Resultat der Prämiengutschriften, vom Unternehmen erhalten hat. Wir möchten jedoch hervorheben, dass wir Bedenken bezüglich des Anwendungsbereichs des Interpretationsentwurfes haben. Wir sind der Auffassung, dass IFRIC weiterhin die Unterscheidung zwischen Kundenbonusprogrammen und Marketingaufwendungen klarstellen sollte, da die Richtlinien des Interpretationsentwurfes nicht ausreichend sind. |
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