Die Interpretation beantwortet die Frage, wie IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütung (Share-based Payments) anzuwenden ist auf
Vereinbarungen über aktienbasierte Vergütungen, die unternehmenseigene
Eigenkapitalinstrumente oder Eigenkapitalinstrumente eines anderen
Unternehmens innerhalb desselben Konzerns (wie etwa
Eigenkapitalinstrumente des Mutterunternehmens) beinhalten. In IFRIC 11
sind enthalten:
|
Aktienbasierte Vergütungen, die unternehmenseigene
Eigenkapitalinstrumente enthalten, bei denen das Unternehmen
entweder den Kauf eigener Anteile wählt oder zu deren Kauf
verpflichtet ist, um der Verpflichtung zur Begleichung
aktienbasierter Vergütungen nachzukommen: Diese
sollten immer als in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende,
aktienbasierte Vergütungen gemäß IFRS 2 behandelt werden.
|
| Ein Mutterunternehmen
gewährt Rechte an seinen Eigenkapitalinstrumenten an die
Mitarbeiter eines Tochterunternehmens: Unter der Annahme,
dass diese
als in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende
Transaktionen im Konzernabschluss behandelt werden, muss das
Tochterunternehmen die erhaltenen Dienstleistungen nach den
Vorschriften für
in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Transaktionen
des IFRS 2 berücksichtigen. Die damit einhergehende Erhöhung
des Eigenkapitals muss als Beitrag des Mutterunternehmens
angesetzt werden.
|
| Ein Tochterunternehmen
gewährt Rechte an Eigenkapitalinstrumenten des
Mutterunternehmens an seine Mitarbeiter: Das
Tochterunternehmen behandelt diese Transaktion als eine
aktienbasierte Vergütungstransaktion mit Barausgleich.
|
|
IFRIC 11 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach
dem 1. März 2007 beginnen. Frühzeitige Anwendung ist erlaubt.
Klicken Sie
hier (62 KB) zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.