November

Vorgeschlagene Überarbeitungen der Bewertungsleitlinien zum Kostenansatz (Cost Approach)

21.11.2006

Das International Valuation Standards Committee hat die „Vorgeschlagenen Überarbeitungen der internationalen Bewertungsleitlinien Note 8 – Der Kostenansatz im Rahmen der Finanzberichterstattung (Proposed Revisions to International Valuation Guidance Note 8 - The Cost Approach for Financial Reporting, in englischer Sprache, 189 KB) veröffentlicht.

Die vorgeschlagenen Überarbeitungen sind das Ergebnis von Anfragen zur Klarstellung und Vorschlägen zu kleineren Änderungen der Version vom Jahre 2005 der GN 8. Die Kommentierungsfrist läuft am 31. Dezember 2006 aus. Das IVSC hat auch einen Update seines Arbeitsprogramms herausgegeben:

IVSC Arbeitsprogramm

8. Ausgabe der International Valuation Standards

Noch zu veröffentlichen im zweiten Quartal 2007

Revidierter IVS 2 - Andere Bewertungsgrundlagen als Marktwerte

Veröffentlichung auf der Website im ersten Quartal 2007

Revidierter IVA 2 - Bewertung im Rahmen von Ausleihungen

Veröffentlichung auf der Website im ersten Quartal 2007

Neuer IVA 3 - Bewertung im Rahmen der Finanzberichterstattung von Vermögenswerten des öffentlichen Beriches

Veröffentlichung auf der Website im zweiten Quartal 2007

Neue Bewertungsleitlinie - Bewertung historischer Immobilien

Veröffentlichung auf der Website im ersten Quartal 2007

Vorgeschlagene Überarbeitungen der GN 8 - Der Kostenansatz im Rahmen der Finanzberichterstattung

Beratungsentwurf im November 2006 veröffentlicht

Vorgeschlagene Überarbeitungen der GN 9 - Discounted Cash Flow Analyse

Veröffentlichung des Beratungsentwurfes im ersten Quartal 2007

Die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten zum Zwecke der IFRS-Berichterstattung

Veröffentlichung des Entwurfs (Exposure Draft) im zweiten Quartal 2007

Ansichten von Deloitte zum Rahmenkonzept

21.11.2006

Deloitte hat seine Stellungnahme „Unsere Stellungnahmen zum Diskussionspapier: Rahmenkonzept – Ziele und Qualitative Merkmale‟ (Our Comments on the Discussion Paper (DP): Conceptual Framework – Objective and Qualitative Characteristics, in englischer Sprache, 80 KB).

Obwohl wir mit vielen Vorschriften des vorgeschlagenen Rahmenkonzeptes übereinstimmen, haben wir gegenüber einige Bedenken, einschließlich der Folgenden:

Ungenügende Betonung von Rechenschaftspflichten als ein Ziel der Finanzberichterstattung. Ein Auszug:

Zusätzlich zur Verantwortung der Verteilung von Vermögenswerten, die zum Nutzen der Anteilseigner anvertraut wurden, hat die Unternehmensführung auch eine Verpflichtung gegenüber den Anteilseignern, die Verwendung dieser Vermögenswerte aufzuzeigen. Dies sollte eine glaubwürdige und vollständige Darstellung der Vergangenheit bezüglich Vermögenswerten und Schulden des Unternehmens sein, sowohl zu Anfang und zu Ende der Berichtsperiode, verbunden mit Erklärungen der Unternehmensführung, wie diese Salden sich während der Periode verändert haben. Das Anerkennen dieser weiteren Fassung des Begriffes „Rechenschaftspflicht‟ als eines der Hauptziele der Finanzberichterstattung unterstützt sowohl die qualitativen Merkmale der Finanzberichterstattungsinformation (wie im Diskussionspapier vorgeschlagen), als auch das Verhalten der Unternehmensführung mit den Interessen aller am Unternehmen Interessierten (Stakeholders) in Einklang zu bringen. Ein solches Ziel der Rechenschaftspflicht wird die Rolle der Finanzberichterstattung als Dialog zwischen der Unternehmensführung und den Anteilseignern stärken.

Während Informationen über Zahlungsströme (Cashflows) von gegenwärtigen und zukünftigen Investoren und Fremdkapitalgebern als unerlässlich für ihren Entscheidungsprozess angesehen werden, schätzen sie auch andere Informationen, die nicht mit Cashflows verknüpft sind. Viele bargeldlose Transaktionen, wie beispielsweise Abschreibungen von Vermögenswerten und anteilsbasierte Vergütungen geben Auskunft über die Rechenschaftspflicht der Unternehmensführung und die Auswirkungen gegenwärtiger wirtschaftlicher Faktoren auf die Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens. Andere Informationen wie etwa Sensitivitäts- und Trendanalysen könnten in ähnlicher Weise nützlich sein;

Unterschiedliche Informationsbedürfnisse verschiedener Adressatenkreise von Finanzberichten sollten hierarchisch aufgezeigt werden;

Das Diskussionspapier konzentriert sich eher auf Finanzberichterstattung als auf Jahresabschlüsse. Allerdings liegt keine Definition von Finanzberichterstattung vor;

Verlässlichkeit sollte als grundlegendes Merkmal von Finanzinformationen und als eine zusätzliche und getrennte Komponente gesehen werden, die nicht unter die Merkmale glaubwürdige Darstellung und Überprüfbarkeit zusammengefasst werden.

Wirtschaftliche Betrachtungsweise sollte als eine Komponente der glaubwürdigen Darstellung identifiziert werden.

Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente unserer internationalen Kollegen:

Sonderausgabe des IASPlus-Newsletters, der das Diskussionspapier zusammenfasst (55 KB)

Sämtliche Stellungnahmen von Deloitte an den IASB und das IASC seit 1995 finden Sie hier.

Neue EU-Verfahrensweise zur Übernahme der IFRS

20.11.2006

In Bezug auf den Prozess zur Übernahme der IFRS (einschließlich der Interpretationen) zur Anwendung in der europäischen Union wurde eine neue Stufe hinzugefügt.

Die Europäische Kommission wird dazu verpflichtet, ihre Übernahmevorschläge an einen Ausschuss des europäischen Parlaments zu übermitteln. Dieses Vorgehen wird als regulatorisches Verfahren mit dem Prüfungsausschuss bezeichnet. Der Ausschuss wird der Kommission seine Ansichten zur Übernahme innerhalb eines von Fall zu Fall festgelegten Zeitrahmens mitteilen. Stimmt der Ausschuss der Kommissionsempfehlung zu, wird diese Empfehlung an das europäische Parlament und den Rat zur Billigung weitergeleitet, so wie dies bereits heute geschieht. Wenn der Ausschuss der Kommissionsempfehlung nicht zustimmt, wird der Sachverhalt direkt an den Rat weitergeleitet. Wenn der Rat die Kommissionsempfehlung unterstützt, wird der Sachverhalt an das Parlament zur weiteren Behandlung übermittelt. Unterstützt der Rat die Kommissionsempfehlung nicht, wird die Kommission zum Überdenken der Angelegenheit und zur Übermittlung einer neuen Empfehlung aufgefordert. Klicken Sie auf die folgenden Links für:

EU-Ratsentscheidung (in englischer Sprache, 112 KB)

EU-Pressemitteilung (in englischer Sprache, 95 KB)

SEC Jahresbericht 2006 mit Bezug auf IFRS

20.11.2006

Der Performance und Accountability Report (2,25 MB) der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) für die am 30. September 2006 endende Berichtsperiode enthält eine Reihe von Verweisen auf die IFRS, einschließlich dem nachfolgenden Fortschrittsbericht mit dem Titel: „Verbesserung von Anhangangaben für Investoren‟ (Improving Disclosure for Investors): .

Der Performance und Accountability Report (2,25 MB) der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) für die am 30. September 2006 endende Berichtsperiode enthält eine Reihe von Verweisen auf die IFRS, einschließlich dem nachfolgenden Fortschrittsbericht mit dem Titel: „Verbesserung von Anhangangaben für Investoren‟ (Improving Disclosure for Investors):

Globale Rechnungslegungsstandards. Im letzten Jahr hatte der Mitarbeiterstab einen Fahrplan veröffentlicht, der die notwendigen Meilensteine aufzeigt, um es ausländischen privaten Emittenten zu erlauben, nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Jahresabschlüsse einzureichen, ohne eine Überleitungsrechnung zu den US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) vorzunehmen. Unter anderem enthält der Fahrplan eine detaillierte Analyse zur Glaubwürdigkeit und Einheitlichkeit der Anwendung, Interpretation und Durchsetzung der IFRS in Jahresabschlüssen verschiedener Unternehmen und Rechnungslegungskreise, und den weiteren Fortschritt der vom International Accounting Standards Board (IASB) und Financial Accounting Standards Board (FASB) zurzeit vorgenommenen Konvergenzarbeit. Der Mitarbeiterstab der SEC arbeitet mit anderen Aufsichtsbehörden, einschließlich der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und dem Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) zusammen, um einige dieser Meilensteine zu erreichen. Zum Beispiel haben der Mitarbeiterstab der SEC und CESR in 2006 einen Arbeitsplan zur gemeinsamen Nutzung von Informationen zur IFRS-Implementierung ausgearbeitet.

IAASB gibt drei Entwürfe heraus

20.11.2006

Der International Auditing and Assurance Board (IAASB), ein unabhängiger standardsetzender Board unter der Federführung der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC), hat drei Entwurfsvorschläge für internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) herausgegeben, die sich an den neuen, klaren Vorgaben für Entwürfe orientieren.

Zu den Schlüsselelementen dieser Entwurfsvorgaben zählen: Die Standards sollen auf Zielsetzungen beruhen und nicht auf der Berücksichtigung von Verfahrensweisen; die Verwendung des Wortes „soll‟ (shall) zur Identifizierung von Vorschriften, deren Beachtung vom Abschluissprüfer in der überwiegenden Mehrheit der Aufträge erwartet wird; Streichung von Ausdrücken im Präsens, mit denen Handlungen eines Wirtschaftsprüfers beschrieben werden; und strukturelle Verbesserungen zur Erhöhung der allgemeinen Lesbarkeit und Verständlichkeit der Standards. Die drei neuen Entwürfe sind:

ISA 320 (Überarbeitet und neuentworfen), Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung eines Prüfungsauftrages;

ISA 450 (Neuentworfen), Beurteilung von im Zuge einer Prüfung identifizierten Fehlaussagen; und

ISA 260 (Überarbeitet und neuentworfen), Kommunikation mit Unternehmensorganen.

Die Kommentierungsfrist endet am 15. Februar 2007. Die Entwürfe können auf www.ifac.org/EDs angesehen werden. Die Entwürfe bleiben öffentlich zugänglich, bis die endgültigen ISA herausgegeben sind.

Neue Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt

18.11.2006

Wir haben die neueste Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 95 KB), der die Sitzung vom 16. November 2006 der Emerging Issues Task Force (EITF) des US-Standardsetters FASB zusammenfasst.

Dieser Newsletter, der von den US-amerikanischen Kollegen von Deloitte veröffentlicht wird, erlaubt den Lesern die Identifizierung der wichtigen Themengebiete und ein schnelles Verständnis der Ergebnisse der Sitzung. Ein verwandter Newsletter, nämlich EITF-Roundup, wird unmittelbar nach dem Zeitpunkt veröffentlicht, an dem sich der FASB mit den vorläufigen Schlussfolgerungen und den erreichten Konsensbeschlüssen befasst hat. Der EITF Roundup-Newsletter enthält detailliertere Informationen zu jedem der Themengebiete. Sie finden frühere Ausgaben beider Newsletter hier.

Notizen vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom November 2006

18.11.2006

Der International Accounting Standards Board kommt am Donnerstag, den 16. November und Freitag, den 17. November 2006 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. .

Der International Accounting Standards Board kommt am Donnerstag, den 16. November und Freitag, den 17. November 2006 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom November 2006

18.11.2006

Der International Accounting Standards Board kommt am Donnerstag, den 16. November und Freitag, den 17. November 2006 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. .

Der International Accounting Standards Board kommt am Donnerstag, den 16. November und Freitag, den 17. November 2006 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

Veröffentlichung des E-DRS 21

17.11.2006

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committe e.V.

(DRSC) hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standard E-DRS 21 Zwischenberichterstattung auf der Website des DRSC veröffentlicht. Der Standardentwurf konkretisiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus dem Regierungsentwurf des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG), das im Rahmen der Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie zur Erhöhung des Anlegerschutzes und der Kapitalmarkteffizienz in Europa beitragen soll. Dieses Ziel soll durch eine Harmonisierung der gesetzlichen Publikationspflichten für kapitalmarktorientierte Unternehmen erreicht werden: So müssen Aktien- und Schuldtitelemittenten, die einen organisierten Markt in Europa in Anspruch nehmen, ab Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2006 beginnen, Halbjahresfinanzberichte und Aktienemittenten auch Zwischenmitteilungen zum Quartal erstellen.

Zu beachten ist hierbei, dass der Standardentwurf auch für jene Unternehmen einschlägig ist, die durch die Regelungen des TUG zur Aufstellung eines Zwischenabschlusses nach IFRS verpflichtet werden. Von diesen Unternehmen sind nur die Regelungen des E-DRS 21 in Bezug auf den Zwischenabschluss nicht zu beachten, den sie gemäß IAS 34 zu erstellen haben.

Klicken Sie auf die folgenden Links zu Ansicht der Dokumente:

Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standard E-DRS 21 Zwischenberichterstattung (126 KB)

Pressemitteilung (21 KB)

Europäisches Diskussionspapier zum Rahmenkonzept

17.11.2006

Die europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der französische Standardsetter (Conseil National de la Comptabilite, CNC) haben gemeinsam ihr erstes Diskussionspapier unter der Schirmherrschaft der Initiative "Proaktive Rechnungslegungsaktivitäten in Europa" ("Pro-active Accounting Activities in Europe", PAAinE) veröffentlicht.

Der Titel des Diskussionspapiers lautet Das Rahmenkonzept: Ist dies der richtige Ausgangspunkt? (The Conceptual Framework: Starting from the Right Place?). Er geht auf nachfolgende Themen ein:

Zielsetzung des Rahmenkonzeptes;

Nutzer der Finanzberichterstattung;

Unternehmen, die sich im Anwendungsbereich des Rahmenkonzeptes befinden; und

Anwendungsbereich der Finanzberichterstattung.

Stellungnahmen werden durch EFRAG und CNC erwünscht. Die Kommentierungsfrist läuft am 18. März 2007 aus. Klicken Sie hier zur Ansicht des englischsprachigen Diskussionspapiers (854 KB).

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