Die Entwicklung des
Plans war zum Teil eine Antwort auf den
Bericht an die europäische Kommission durch das Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) vom Juni
2005 (in englischer Sprache, 1,01 MB). Das Komitee identifizierte 26 Sachverhalte, für die
„Nachbesserungen‟ erforderlich seien, falls die europäische
Kommission entscheiden sollte, dass japanische Unternehmen, die ihre
Abschlüsse in Übereinstimmung mit den japanischen Rechnungslegungsstandards erstellen, weiterhin am europäischen Wertpapiermarkt
handeln dürften. Der Plan des ASBJ zeigt die bis Ende 2007 zu
erledigende Arbeit auf sowie den erwarteten Stand der Konvergenz bis
zum Beginn des Jahres 2008 für jeden der von CESR
identifizierten Sachverhalte.