Vorschläge des IPSASB zur Wertminderung bei zahlungsmittelgenerierenden Vermögenswerten

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19.10.2006

Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat einen Entwurf zum Vorschlag eines internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standard, IPSAS) veröffentlicht: ED 30 Impairment of Cash-Generating Assets (Wertminderung von zahlungsmittelgenerierenden Vermögenswerten).

Der IPSASB hat bereits durch die Verabschiedung von IPSAS 21 Impairment of Non-Cash Generating Assets im Dezember 2004 Vermögenswerte behandelt, die hauptsächlich zum Zwecke der Bereitstellung von Dienstleistungen gehalten und betrieben werden. ED 30 behandelt zahlungsmittelgenerierende Vermögenswerte, die von Unternehmen des öffentlichen Sektors, die keinen behördlichen Gewerbebetrieb darstellen, gehalten und betrieben werden. Die Kommentierungsfrist läuft am 28. Februar 2007 aus. Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

ED 30 Impairment of Cash-Generating Assets (265 KB)

Pressemitteilung

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