SEC-Kommissar nimmt Stellung zur Überleitung

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14.10.2006

Im Rahmen seiner Bemerkungen vor dem Institute of European Affairs (Institut für europäische Angelegenheiten) in Dublin ging der Kommissar der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde SEC, Paul S.

Atkins, kürzlich auf die Anwendung der IFRS in Europa, die Überleitungsrechnung auf US-GAAP von bei der SEC eingetragenen Unternehmen, die IFRS anwenden, und die mögliche Einführung einer Überleitungsrechung auf IFRS für in Europa gelistete Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse nach US-GAAP aufstellen, durch die Europäischen Kommission ein. Nachfolgend ein Auszug aus der Rede von Kommissar Atkins:

Die kohärente, einheitliche Anwendung der IFRS ist eine grundlegende Vorbedingung zur Beseitigung des Überleitungserfordernisses in den USA. Es wird noch einige Zeit dauern, um die Implementierung und Durchsetzung der IFRS zu beurteilen. Allerdings bin ich optimistisch, dass wir unser Ziel einer Bewertung bis 2009 erreichen werden und zur Erkenntnis kommen, dass ein Überleitungserfordernis unnötig ist. Unser neuer 'Chief Accountant', Conrad Hewitt, hat sich verpflichtet, dieses Ziel schnellstmöglich zu erreichen.

Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass die Kosten der Überleitung - wie viele unserer Vorschriften - letztendlich den Anlegern aufgebürdet werden; und diese Kosten sind beachtlich. Aus diesem Grund bin ich sehr an dem interessiert, was sich als wachsende europäische Haltung gegen die Einführung einer Überleitungsrechnung für US-amerikanische Emittenten, die für ihre europäische Börsenzulassung gegenwärtig nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften bilanzieren. US-amerikanische Unternehmen zu verpflichten, ihre nach US-GAAP aufgestellten Abschlüsse auf IFRS überzuleiten, würde die Bemühungen hinsichtlich einer gegenseitigen Anerkennung untergraben, da die Aufmerksamkeit und Energie sinnlos von unserem gemeinsamen, transatlantischen Ziel zur Sicherung des Erfolgs der IFRS abgelenkt wäre. Mit den US-GAAP liegen bereits etablierte Standards vor, die sich Investoren gegenüber im Zeitverlauf schon bewährt haben. Die Notwendigkeit einer Überleitungsrechnung verschwindet dann, wenn die IFRS, wie auch die US-GAAP, zeigen, dass sie einheitlich angewandte, hochqualitative Rechnungslegungsstandards darstellen. Es ist im Interesse aller, dass das Überleitungserfordernis schnellstmöglich beseitigt wird.

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