EU-Studie zur Haftung von Abschlussprüfern

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04.10.2006

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Die Europäische Kommission hat eine unabhängige Studie zu den wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Haftungsregeln der Europäischen Union (EU) für Abschlussprüfer und den Versicherungsbedingungen der Mitgliedsstaaten der EU veröffentlicht. Die Studie enthält eine Analyse zur Struktur des Wirtschaftsprüfungsmarktes sowie zukünftige mögliche Entwicklungen. Des Weiteren werden die vorhandenen Beschränkungen des Versicherungsmarktes für internationalen Prüfungstätigkeiten beschrieben, der wirtschaftliche Bedarf zur Einschränkung von wirtschaftsprüferischer Haftung geprüft und einige mögliche Methoden zur Einschränkung der Haftung von Wirtschaftprüfern verglichen. Die wichtigsten Schlussfolgerungen der Studie (nicht unbedingt der offizielle Standpunkt der Kommission) sind im Folgenden aufgezeigt:<

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Der internationale Markt für vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei großen und sehr großen Unternehmen ist stark verdichtet und wird von den Netzwerken der vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Big Four) dominiert. Die Wahrscheinlichkeit des Markteintritts neuer Teilnehmer wird in den kommenden Jahren sehr eingeschränkt sein. Zusätzlich stellen die unmittelbar unter den Big-4 angesiedelten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unter derzeitigen Umständen keine wesentliche Alternative dar, falls eine Big Four-Gesellschaft zusammenbricht.

Der Versicherungsschutz für die Haftung von Abschlussprüfern bei höheren Abschlusssummen wurde in den letzten Jahren stark reduziert. Ansonsten können Haftungsansprüche im Wesentlichen nur noch aus dem Einkommen der Partner des jeweiligen internationalen Netzwerkes abgedeckt werden. Somit können hohe Ersatzansprüche ein großes Risiko für das gesamte Netzwerk darstellen.

Der Zusammenbruch eines Netzwerkes kann zu folgeschweren Konsequenzen für große Teile der Wirtschaft führen. Eine Verringerung der Kapazitäten zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen bei großen Unternehmen kann bei Unternehmen, deren Jahresabschlüsse geprüft werden müssen, zu starken Problemen führen.

Eine Einschränkung der Haftung von Abschlussprüfern könnte das Risiko reduzieren. Da verschiedene Varianten von Haftungsbegrenzungen bei vorgeschriebenen Abschlussprüfungen existieren, ist es unwahrscheinlich, dass aufgrund der Unterschiedlichkeit der Umstände hinsichtlich der Prüfungen als auch der Unternehmensgrößen ein einheitliches Vorgehen der EU zweckmäßig ist.

Die Europäische Kommission beabsichtigt einen Bericht zu dieser Studie bis Ende 2006 herauszugeben. Stellungnahmen hierzu sind erwünscht. Klicken Sie auf die folgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:

Vollständiger Bericht zur Studie (1.935 KB)

Pressemitteilung (90 KB)

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