Stellungnahme von Deloitte zu Änderungen an IAS 23

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30.09.2006

Wir haben die Deloitte-Stellungnahme an den IASB zu dessen vorgeschlagenen Änderungen an IAS 23 Fremdkapitalkosten (in englischer Sprache, 90 KB) eingestellt.

Unsere Position lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Wir nehmen zur Kenntnis, dass das allgemeine Ziel des Arbeitsprogramms des IASB die Verringerung von Bilanzierungswahlrechten innerhalb der Standards ist. Der Exposure Draft (ED) könnte als diesem Zwecke dienend aufgefasst werden. Jedoch können wir die Schlussfolgerung des IASB, dass die Anforderung der Aktivierung von Zinsen qualitativ höherwertige Aussagen zulässt, nicht unterstützen.

Speziell gibt es in der Aufforderung zur Stellungnahme und den Schlussfolgerungen des Entwurfes keinen Beleg dafür, dass der IASB eine Analyse bezüglich der Behandlung von Zinsen bei Anwendern durchgeführt hat. Zinsen können als Aufwand erfolgswirksam behandelt werden, dem gegenüberstehend aber auch als Teil der Anschaffungskosten dem Vermögenswert zugerechnet werden. Falls zugerechnet, sollte eine Angabe der Schlussfolgerungen einer solchen Behandlung vorgenommen werden. Wir sind uns bewusst, dass die durch das Institut der vereidigten Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFAI) vertretenen Nutzer der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen entgegenstehen. In Paragraph 3 der Grundlagen für Schlussfolgerungen (BC 3) sind die Vorschläge nur auf der Basis begründet, dass sowohl FAS 34 als auch IAS 23 gleich schwache Aussagen treffen. Wir sind der Meinung, dass eine solche Rechtfertigung nicht im Sinne von Konvergenz sein kann.

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