Der am
15. September 2006 herausgegebene FAS 157 enthält verbesserte
Leitlinien zur Bewertung von Vermögenswerten und Schulden mit dem
beizulegenden Zeitwert (
Fair Value). Der Standard ist immer
dann anzuwenden, wenn andere Standards die Bewertung von
Vermögenswerten oder Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert
verlangen oder erlauben. FAS 157 führt keinesfalls neue
Möglichkeiten zur Anwendung von beizulegenden Zeitwerten ein.
Klicken Sie hier für die englischsprachige
FASB-Pressemitteilung. FAS 157 kann kostenfrei von der
FASB-Website heruntergeladen
werden (in englischer Sprache). Im Rahmen seines Projektes zur
Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value Measurements
Project) plant der IASB die Herausgabe eines Diskussionspapiers vor
dem Jahresende 2006, mit dem zu Stellungnahmen zu FAS 157 und zu den
vorläufigen Ansichten des IASB in Bezug auf die Grundsätze in
FAS 157 aufgefordert werden wird.