Ansichten der SEC zur Bilanzierung von Aktienoptionen

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20.09.2006

Das Büro des Chief Accountant (Office of the Chief Accountant - OCA) der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission - SEC) hat seine Ansichten zur angemessenen Anwendung der Verlautbarungen zur Bilanzierung von Aktienoptionen in den vergangenen Jahresabschlüssen von börsennotierten Unternehmen unter den folgenden Umständen bekannt gegeben: .

Das Büro des Chief Accountant (Office of the Chief Accountant - OCA) der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission - SEC) hat seine Ansichten zur angemessenen Anwendung der Verlautbarungen zur Bilanzierung von Aktienoptionen in den vergangenen Jahresabschlüssen von börsennotierten Unternehmen unter den folgenden Umständen bekannt gegeben:

Datierung einer Prämienoption zur Vordatierung des eigentlichen Gewährungszeitpunkts;

Gewährung von Optionen mit administrativen Verzögerungen;

Unsicherheit in Bezug auf den Bestand vergangener Gewährungen; und

andere verbundene Umstände.

Die Ansichten des OCA sind in einem Brief an den Ausschuss zur Konzernberichterstattung von Financial Executives International und dem Zentrum für börsennotierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer dargelegt. Vor der Anwendung des FASB-Standards Nr. 123 (überarbeitet 2004) Share-based Payment (Anteilsbasierte Vergütung) bilanzierten viele US-Unternehmen ihre Aktienoptionen nach der Opinion Nr. 25 Accounting for Stock Issued to Employees (Bilanzierung von an Arbeitnehmer ausgegebene Aktien). Im Brief des OCA werden die Auswirkungen von Opinion Nr. 25 auf die Bilanzierung unter den oben genannten Umständen erörtert. Eine der Hauptschlussfolgerungen in dem Dokument lautet:

In vielen Fällen, wenn Optionen vor Abschluss der verlangten Handlungen zur Gewährung (oder ohne solche) gewährt wurden, können die Bedingungen nicht als endgültig erfüllt angesehen werden, bis (und bevor) diese Handlungen abgeschlossen sind. Wie tatsächlich aufgrund der teilweise vorkommenden praktischen Vorgehensweise bei der Optionsgewährung sowie vom Stab entdeckten Verhaltensweisen bewiesen, lässt die Gewährung von Optionen auf eine Art und Weise, die nicht mit den vorgeschrieben Handlungen zur Gewährung im Einklang steht, den Schluss zu, dass Bedingungen und Empfänger der Optionen sich geändert haben. Wenn beispielsweise der Aktienkurs vor Abschluss der vorgeschriebenen Handlungen zur Gewährung abgesunken ist, ist es möglich, dass das Unternehmen Prämien widerrufen (etwa wegen Scheitern der Erfüllung der ursprünglich festgelegten Prämien) oder den Ausübungspreis der Optionen gesenkt hat. Diese Vorgehensweise in der Praxis deutet darauf hin, dass bei allen Prämien (einschließlich jenen Prämien, bei denen sich die Bedingungen nicht geändert haben) die Bedingungen und Empfänger vor dem Abschluss aller verlangten Handlungen zur Gewährung nicht endgültig festgelegt waren (und daher "unbekannt" waren). Auf ähnliche Weise würde jeder Hinweis, der darauf hindeuten würde, dass die Dokumentation so gestaltet wurde, dass die wahre Natur der Handlungen zur Gewährung verschleiert wäre, ein Unternehmen daran hindern, dass es zu einem Bewertungszeitpunkt vor Erfüllung aller verlangten Handlungen zur Gewährung kommt. Für den Fall, dass sich ein Unternehmen so verhält, als wenn die Bedingungen der Prämien nicht vor Abschluss aller verlangten Handlungen zur Gewährung endgültig sind (wie etwa durch Widerruf von Prämien oder Änderung ihrer Bedingungen), ist der Stab der Ansicht, dass das Unternehmen zu dem Schluss kommen sollte, dass der Bewertungszeitpunkt aller Prämien des Unternehmens (einschließlich solcher Prämien, die nicht verändert wurden) so lange verschoben würde, bis alle verlangten Handlungen zur Gewährung erfüllt sind.

Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

Brief des Stabs des SEC-OCA;

SEC-Pressemitteilung.

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