FASB gibt Standard zur Fair Value-Bewertung heraus

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19.09.2006

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat den FASB-Standard Nr. 157 (FAS) Fair Value Measurements herausgegeben.

FAS 157 enthält verbesserte Leitlinien zur Bewertung von Vermögenswerten und Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value). Der Standard ist immer dann anzuwenden, wenn andere Standards die Bewertung von Vermögenswerten oder Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert verlangen oder erlauben. FAS 157 führt keinesfalls neue Möglichkeiten zur Anwendung von beizulegenden Zeitwerten ein. Klicken Sie hier für die englischsprachige FASB-Pressemitteilung.

Wichtige Informationen über FAS 157:

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der beim Verkauf eines Vermögenswertes erzielt oder zur Übertragung einer Schuld in einem Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern auf dem Markt, in dem das berichterstattende Unternehmen tätig ist, bezahlt werden würde.

Der beizulegende Zeitwert sollte auf den Annahmen basieren, die die Marktteilnehmer bei der Bewertung des Vermögenswertes oder der Schuld heranziehen würden.

FAS 157 begründet eine "Fair Value"-Hierarchie, die die verwendeten Informationen zur Herleitung dieser Annahmen in eine Rangfolge bringt. Nach der Fair Value-Hierarchie wird öffentlichen Preisnotierungen auf aktiven Märkten der höchste Rang und nicht-beobachtbaren Daten, wie etwa den eigenen Daten des berichterstattenden Unternehmens, der niedrigste Rang zugewiesen.

FAS 157 tritt für Abschlüsse von Geschäftsjahren, die nach dem 15. November 2007 beginnen und für Zwischenabschlüsse dieser Geschäftsjahre in Kraft. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

FAS 157 kann kostenfrei von der FASB-Website heruntergeladen werden.

Auf der Agenda des IASB befindet sich ein Projekt zur Fair Value-Bewertung (Fair Value Mesurements), welches eines der gemeinsamen Projekte mit dem FASB darstellt. Danach haben der IASB und der FASB vor, ähnliche, wenn nicht sogar identische Definitionen und Leitlinien in Bezug auf die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert zu haben. Nach Planung des IASB soll im vierten Quartal 2006 ein Diskussionspapier herausgegeben werden, mit dem:

die vorläufigen Ansichten des IASB in Bezug auf die Vorschriften von FAS 157 umschrieben werden sollen;

Unterschiede zwischen FAS 157 und den Leitlinien zur Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert in den vorliegenden IFRS aufgezeigt werden sollen; und

zu Stellungnahmen zu den Vorschriften von FAS 157 und den vorläufigen Ansichten des IASB in Bezug auf diese Vorschriften eingeladen werden soll.

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