Kundenbindungsprogramme werden von
Unternehmen verwendet, um Kunden Anreize zum Kauf ihrer Produkte zu bieten. Zu
den Beispielen zählen Meilenprogramme von Fluggesellschaften oder
Punkteprogramme von Hotels oder Banken. Der Kunde kann die Prämiengutschrift
gegen Prämien wie etwa kostenfreie oder reduzierte Güter oder Dienstleistungen
einlösen.
Die
grundlegende von IFRIC behandelte Frage besteht darin, ob die
Verpflichtung eines Unternehmens zur Bereitstellung von kostenfreien
oder reduzierten Gütern oder Dienstleistungen wie folgt erfasst und
bewertet werden sollte:
![](https://www.iasplus.com/de/images/pix/tealbox.gif)
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1. Aufteilung eines Teils der aus dem
anfänglichen Verkaufsgeschäft erhaltenen oder zu erhaltenden
Gegenleistung auf die Prämiengutschriften und Verschiebung der
Ertragserfassung (d.h. Anwendung von Paragraph 13 von IAS 18);
oder
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| 2. Erfassung
des vollständigen ursprünglichen Ertrages und gleichzeitige
Erfassung einer Rückstellung für die geschätzten künftigen
Aufwendungen für die Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen
(d.h. Anwendung von Paragraph 19 von IAS 18).
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In
IFRIC D20 hat IFRIC vorgeschlagen, dass ein Unternehmen:
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den Paragraph 13 von IAS 18 anwenden und
die Prämiengutschriften als einen getrennt identifizierbaren
Ertragsbestandteil des ursprünglichen Verkaufsgeschäfts erfassen
sollte;
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| den
beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden
Gegenleistung aus dem ursprünglichen Verkaufsgeschäft zwischen
den ursprünglich verkauften Gütern und Dienstleistungen und den
gewährten Prämiengutschriften auf der Grundlage der relativen
beizulegenden Zeitwerte der Bestandteile aufteilen sollte.
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Der Interpretationsentwurf würde drei Monate nach einer Veröffentlichung in
Form einer endgültigen Interpretation in Kraft treten und rückwirkend anzuwenden
sein, indem Abschlüsse früherer Perioden rückwirkend angepasst werden. Die
Kommentierungsfrist endet am 6. November 2006. Klicken Sie
hier für die englischsprachige Pressemitteilung (82 KB).