IFRIC D20 zu Kundenbindungsprogrammen veröffentlicht

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07.09.2006

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Interpretationsentwurf D20 Customer Loyalty Programmes (Kundenbindungsprogramme) zur öffentlichen Kommentierung freigegeben.

Kundenbindungsprogramme werden von Unternehmen verwendet, um Kunden Anreize zum Kauf ihrer Produkte zu bieten. Zu den Beispielen zählen Meilenprogramme von Fluggesellschaften oder Punkteprogramme von Hotels oder Banken. Der Kunde kann die Prämiengutschrift gegen Prämien wie etwa kostenfreie oder reduzierte Güter oder Dienstleistungen einlösen.

Die grundlegende von IFRIC behandelte Frage besteht darin, ob die Verpflichtung eines Unternehmens zur Bereitstellung von kostenfreien oder reduzierten Gütern oder Dienstleistungen wie folgt erfasst und bewertet werden sollte:

1. Aufteilung eines Teils der aus dem anfänglichen Verkaufsgeschäft erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung auf die Prämiengutschriften und Verschiebung der Ertragserfassung (d.h. Anwendung von Paragraph 13 von IAS 18); oder

2. Erfassung des vollständigen ursprünglichen Ertrages und gleichzeitige Erfassung einer Rückstellung für die geschätzten künftigen Aufwendungen für die Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen (d.h. Anwendung von Paragraph 19 von IAS 18).

In IFRIC D20 hat IFRIC vorgeschlagen, dass ein Unternehmen:

den Paragraph 13 von IAS 18 anwenden und die Prämiengutschriften als einen getrennt identifizierbaren Ertragsbestandteil des ursprünglichen Verkaufsgeschäfts erfassen sollte;

den beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung aus dem ursprünglichen Verkaufsgeschäft zwischen den ursprünglich verkauften Gütern und Dienstleistungen und den gewährten Prämiengutschriften auf der Grundlage der relativen beizulegenden Zeitwerte der Bestandteile aufteilen sollte.

Der Interpretationsentwurf würde drei Monate nach einer Veröffentlichung in Form einer endgültigen Interpretation in Kraft treten und rückwirkend anzuwenden sein, indem Abschlüsse früherer Perioden rückwirkend angepasst werden. Die Kommentierungsfrist endet am 6. November 2006. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (82 KB).

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