2006

Diskussionspapier des IASB zur Fair Value-Bewertung

30.11.2006

Der IASB hat ein Diskussionspapier zur Fair Value-Bewertung (Fair Value Measurements) herausgegeben, zu dem öffentliche Stellungnahmen entgegengenommen werden.

Das Diskussionspapier enthält die vorläufigen Ansichten des IASB bezüglich der Fair Value-Bewertung, falls Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert durch die bereits vorhandenen IFRS vorgeschrieben werden. Es werden keine Erweiterungen der Fair Value-Verwendung vorgeschlagen. Das Diskussionspapier orientiert sich an dem vom FASB herausgegebenen SFAS 157 Fair Value Measurements. Durch SFAS 157 wird eine einzige Definition des beizulegenden Zeitwerts zusammen mit dem Rahmenkonzept zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts für Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit US GAAP festgelegt. Inhalte des Diskussionspapiers des IASB:

Es werden die vorläufigen Ansichten des IASB bezüglich der Bestimmungen von SFAS 157 aufgezeigt;

Es werden Unterschiede zwischen SFAS 157 und den Leitlinien zur Fair Value-Bewertung der bestehenden IFRS aufgezeigt; und

Stellungnahmen zu den Bestimmungen von SFAS 157 und den vorläufigen Ansichten des IASB zu diesen Bestimmungen sind erwünscht.

Einige Hinweise zu SFAS 157

Der Fair Value ist der Preis, den man durch eine ordnungsmäßige Transaktion zwischen Markteilnehmern durch den Verkauf eines Vermögenswertes erhält oder durch das Begleichen einer Schuld an einem Markt zahlt, an dem das berichterstattende Unternehmen agiert.

Fair Value sollte auf den Annahmen von Marktteilnehmern basieren, die diese zur Bewertung von Vermögenswerten oder Schulden verwenden.

Durch SFAS 157 wird eine Fair Value-Hierarchie festgelegt, durch die Prioritäten bezüglich der verwendeten Informationen gesetzt werden, um diese Annahmen zu entwickeln. Die höchste Prioritätsstufe der Fair Value-Hierarchie stellen Börsennotierungen eines aktiven Marktes dar. Der untersten Prioritätsstufe zugeordnet sind nichtbeobachtbare Werte, wie etwa die unternehmenseigenen Werte.

Fair Value-Bewertungen werden getrennt unter Nennung der Ebene (Level) der Fair Value-Hierarchie angegeben.

SFAS 157 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. November 2007 beginnen, anzuwenden, sowie für Interimsperioden innerhalb dieser Geschäftsjahre. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

Es besteht die Möglichkeit SFAS 157 von der Website des FASB ohne Gebühr herunterzuladen.

Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (53 KB). Es besteht die Möglichkeit das Diskussionspapier ohne Gebühr von der Website des IASB ab dem 11. Dezember 2006 herunterzuladen. Die Kommentierungsfrist läuft am 2. April 2007 ab. Der IASB plant die Herausgabe eines Entwurfes (Exposure Draft) 2008.

Deloitte-Partner übernimmt Präsidentschaft der IFAC

30.11.2006

Fermin del Valle, Partner bei unseren argentinischen Kollegen von Deloitte seit 1980, ist für eine zweijährige, im November 2008 endende Amtszeit Präsident der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) geworden.

Fermin del Valle war IFAC-Vizepräsident von November 2004 bis November 2006 und Mitglied des IFAC-Vorstands von Oktober 1997 an. Er war außerordentlicher Professor an der „School of Economic Sciences‟ der Universität von Buenos Aires und Professor für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Universität von San Andres. Fermin del Valle ist außerdem Mitglied der IFAC-Regulatory Liaison Group und war zuletzt Vorsitzender des Planungs- und Finanzierungskomitees von IFAC, wo er die Organisation bei der Entwicklung ihres operativen und strategischen Plans für den Zeitraum 2006 bis 2008 anführte. Zusätzlich ist er ein früheres Mitglied des Compliance-Komitees, des Prüfungskomitees und der Aufbau- und Organisationsgruppe von IFAC.

Japan und EU erörtern den Fortschritt in der Rechnungslegung

30.11.2006

Vertreter der japanischen Agentur für Finanzdienstleistungen (Japanese Financial Services Agency, JFSA) und der Europäischen Kommission trafen sich am 27. November 2006 in Tokio, um den japanischen Fortschritt hinsichtlich der Konvergenz mit den International Financial Reporting Standards zu erörtern.

Die Teilnehmer erörterten auch die Einheitlichkeit in der Interpretation und Anwendung beider Standards. Japan ersucht die Anerkennung seiner japanischen GAAP als Äquivalent zu den IFRS, um eine Börsennotierung japanischer Unternehmen in der Europäischen Union zu erreichen. Die EU erklärte ihre Absicht, die Beurteilung der Äquivalenz bis 2009 zu verschieben und betonte die Bedeutsamkeit, weiterhin an der Beschleunigung der Konvergenz und Sicherung der konsistenten Anwendung der Rechnungslegungsstandards zu arbeiten. JFSA nannte Einzelheiten zum Zeitrahmen des Konvergenz-Programms des japanischen Accounting Standards Board. Beide Parteien beschlossen sich zweimal im Jahr zu treffen. Das nächste Treffen ist für das erste Halbjahr 2007 geplant. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.

EFRAG unterstützt IFRIC D20 nicht

30.11.2006

Die europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) brachte gegenüber dem International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) seine Vorbehalte hinsichtlich der im Interpretationsentwurf D20 Kundentreueprogramme genannten Vorschläge zum Ausdruck.

Nachfolgend ein Auszug aus dem Brief von EFRAG an IFRIC (35 KB):

Wir unterstützen den vorgeschlagenen Konsensbeschluss des Interpretationsentwurfes nicht. Insbesondere unterstützen wir nicht den Ansatz der abgegrenzten Umsätze. Stattdessen favorisieren wir die Anwendung des so genannten Kosten/Rückstellungs-Ansatzes (Cost/Provision Approach) in D20, da wir der Auffassung sind, dass dieser Ansatz in den meisten Fällen zur angemessensten bilanziellen Behandlung führt. Wir sind der Auffassung, dass das Fehlen von klaren Leitlinien hinsichtlich der Segmentierung von Umsatzgeschäften zu Inkonsistenzen in der Rechnungslegungspraxis führen wird, wenn das vorgeschlagene Modell Anwendung findet. Grundsätzlich bezweifeln wir, ob man einen konsistenten und vergleichbaren Ansatz erreicht, wenn das vorgeschlagene Bewertungsmodel übernommen wird. Aus diesen Gründen (und bis weitere Untersuchungen vorgenommen werden) sind wir der Meinung, dass der Kosten/Rückstellungs-Ansatz die bestmöglichsten Informationen hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen liefern wird.

IPSASB gibt Entwurf zu "Angabevorschriften von Unterstützungsleistungen" heraus

29.11.2006

Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat den Standardentwurf ED 32 (Exposure Draft) zu "Finanzberichterstattung hinsichtlich der Einnahmen- und Ausgabenrechnung - Angabevorschriften von Empfängern externen Unterstützungleistungen" (Financial Reporting Under the Cash Basis of Accounting - Disclosure Requirements for Recipients of External Assistance, in englischer Sprache, 303 KB) herausgegeben.

In dem Entwurf wird vorgeschlagen, dass die Jahresabschlüsse von Behörden, die externe Unterstützung erhalten, den gesamten Betrag der erhaltenen, verbrauchten und während der Berichtsperiode zur Verfügung stehenden Unterstützungsleistungen angeben müssen. ED 32 schreibt auch eine Reihe zusätzlicher Angabevorschriften vor, die die Verwendbarkeit der Jahresabschlüsse bei der Ermittlung der Finanzlage der Bilanzierenden und deren Inanspruchnahme von externer Unterstützung darstellen. ED 32 wurde unter Berücksichtigung der Stellungnahmen, die IPSASB zu einem früheren Entwurf, ED 24, erhalten hatte, entwickelt. ED 24 trug den gleichen Titel und wurde im Februar 2005 herausgegeben. Die Kommentierungsfrist läuft am 31. März 2007 ab. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.

Europäisches Diskussionspapier zur Erfolgsberichterstattung

28.11.2006

Die europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der spanische Standardsetter (Instituto de Contabilidad y Auditoria de Cuentas, ICAC) haben gemeinsam ein Diskussionspapier zur Erfolgsberichterstattung mit dem Titel Was ist (wenn überhaupt) falsch an der guten alten Gewinn- und Verlustrechnung? veröffentlicht.

Es ist das zweite Papier, das unter der Schirmherrschaft der Initiative "Proaktive Rechnungslegungsaktivitäten in Europa" ("Pro-active Accounting Activities in Europe", PAAinE) herausgegeben wurde. Das Papier identifiziert und analysiert Argumente, die für eine grundlegende Änderung des derzeitigen Models zur Erfolgsberichterstattung sprechen, liefert allerdings auch Erklärungen von Befürwortern, die der Ansicht sind, dass keine Änderungen vorgenommen werden müssen. In dem Papier werden keine Schlussfolgerungen getroffen, es schafft allerdings die Voraussetzungen für ein nachfolgendes Papier, das die zugrundeliegenden Sachverhalte in größerem Detail begutachten wird. Die Kommentierungsfrist läuft am 31. März 2007 aus. Klicken Sie hier zum Download des englischsprachigen Diskussionspapiers (876 KB).

Stellungnahme des EU-Kommissars zu Sachverhalten der Rechnungslegung

24.11.2006

Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, nahm bei seinem Vortrag mit dem Titel "Auszeichnung für exzellente Lesbarkeit von Abschlüssen: Annahme der IFRS-Herausforderungen" (Rewarding Excellence in Legibility of Accounts: Meeting the IFRS Challenge, in englischer Sprache, 72 KB) zu einer Reihe von Sachverhalten Stellung, die im Zusammenhang mit IFRS stehen: .

Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, nahm bei seinem Vortrag mit dem Titel "Auszeichnung für exzellente Lesbarkeit von Abschlüssen: Annahme der IFRS-Herausforderungen" (Rewarding Excellence in Legibility of Accounts: Meeting the IFRS Challenge, in englischer Sprache, 72 KB) zu einer Reihe von Sachverhalten Stellung, die im Zusammenhang mit IFRS stehen:

Lesbarkeit. "IFRS zielen darauf ab, die Transparenz der Abschlüsse zu erhöhen. Dies darf allerdings nicht auf Kosten der Lesbarkeit geschehen. Bilanzersteller haben sich mit den Neuheiten der IFRS auseinandergesetzt. Unternehmen wie auch Investoren benötigen etwas Zeit diese aufzunehmen und zu verarbeiten. Deshalb habe ich mehrmals darauf hingewiesen, dass wir eine Zeitspanne der Stabilität brauchen, um die neuen Standards setzen zu lassen."

Informationsüberflutung. "Die weltweit größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben kürzlich ihre Kräfte zusammengeführt, um zu einer gründlichen Überprüfung der Berichterstattung von Unternehmen aufzurufen. Insbesondere gab es eine Aufforderung zu zwei Änderungen. Die erste Änderung bezieht sich auf eine internetbasierte Rechnungslegung in Echtzeit, anstelle von Quartalsberichten. Die zweite Änderung bezieht sich darauf, dass mehr nicht-finanzielle Informationen bereitgestellt werden sollen, um ein ganzheitlicheres Bild der Leistungsfähigkeit des Unternehmens darzustellen. Es ist richtig, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eine Debatte anregen. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine Flut an Informationen die richtige Antwort darauf ist. Natürlich müssen wir neue Technologien nutzen. Bislang bestand das wirkliche Problem des digitalen Zeitalters darin, die vorhandenen Informationsmengen zu sichten. Wie soll man die Nadel im Heuhaufen finden? Liegen zuviele Informationen vor, könnte das dazu führen, dass Investoren verstärkt auf professionelle Analysten vertrauen müssten. In der Tat muss ich ihnen sagen, dass ich sehr froh darüber bin, dass wir Quartalsberichterstattung nicht in Europa eingeführt haben."

KMU-IFRS. "Die Kommission arbeitet daran, die Gebiete der EU-Rechnungslegung und des Gesellschaftsrechts herauszufinden, die für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) vereinfacht werden können. Bedeutende Arbeit hinsichtlich der Rechnungslegung für KMU wird auch vom International Accounting Standards Board (IASB) vorgenommen. Ich habe dem Board bereits verständlich gemacht, dass die Resultate dieser Arbeit nur nützlich sind, wenn diese einfach gehalten werden. Das ist der einfache Test, den ich anwenden werde, um herauszustellen, ob es erstrebenswert ist, die Ergebnisse der Arbeit des IASB auf EU-Ebene anzuwenden."

Stellungnahme des Finanzministers zur Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung

22.11.2006

Der US-amerikanische Finanzminister Henry M.

Paulson sprach in seiner Rede vor dem New York Economic Club über die Wettbewerbsfähigkeit der Kapitalmärkte (Competitiveness of Capital Markets). Er betonte besonders Rechnungslegungs- und Wirtschaftsprüfungsangelegenheiten. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Anmerkungen von Henry M. Paulson (150 KB). Nachfolgend finden Sie einen Auszug zu den Stellungnahmen bezüglich der Rechnungslegung:

Die Unternehmensskandale waren zum größten Teil Rechnungslegungsskandale. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die kürzliche Reform stark auf die Rechnungslegungsindustrie fokussiert war. Unser Rechnungslegungssystem ist die Lebensader der Kapitalmärkte. Und in der Vergangenheit zeigte dies einen sehr hohen Standard. Allerdings wurde es bei Unternehmensskandale durch Manipulation und Einkommensglättung missbraucht.

Kapitalmärkte verlassen sich auf Vertrauen, welches auf Finanzinformationen basiert, vorausgesetzt diese sind genau und spiegeln die wirtschaftliche Realität wider. Die höchste Verantwortung für genaue und transparente Jahresabschlüsse hat die Unternehmensführung. Die Rolle des Abschlussprüfers besteht in der Untersuchung des Jahresabschlusses, um mit hinreichender - nicht absoluter - Sicherheit zu bestätigen, dass der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt Abschlussprüfer nehmen dies durch das Überprüfen der Einhaltung der US GAAP vor...

Ein grundsätzlicher Gedanke meiner heutigen Anmerkungen ist die Erwünschtheit, wo möglich, einer prinzipienbasierten Rechnungslegung. Nirgendwo ist dieser Sachverhalt relevanter als bei einem Rechnungslegungssystem. Hinzugefügte Komplexität und mehr Vorschriften sind nicht die Antwort auf ein Systems, dass genaue und zeitnahe Informationen für Investoren bereitstellen muss. Vor allem in einer Welt, wo die stärksten Unternehmen ständig ihr Geschäftsmodell ändern, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Leitlinien zur Anwendung von auf IFRS basierenden Standards in China

21.11.2006

Das chinesische Finanzministerium hat eine begrenzte Anwendungsleitlinie zu 32 der 38 Accounting Standards for Business Enterprises (ASBE) veröffentlicht, die im Februar 2006 übernommen wurden und 2007 für börsennotierte Unternehmen in China in Kraft treten.

Die nachfolgende Auflistung zeigt die vollständige Liste der neuen ASBE. In der Leitlinie werden die ASBE 1-14, 16-24, 27, 28, 30, 31, 33, 34, 35, 37 und 38 aufgezeigt. Die Leitlinien des Finanzministeriums sind zurzeit nur in chinesischer Sprache erhältlich. Klicken Sie hier zum Download des Dokumentes im Zip-Format (4.009 KB). Alternativ können alle ASBE und Leitlinien in chinesischer Sprache von der offiziellen Website des China Accounting Standards Committee heruntergeladen werden:www.casc.gov.cn/kjfg/200607/t20060703_337130.htm.

 

Accounting Standards for Business Enterprises in China

Grundlegender Standard (Basic Standard)

1

Vorräte (Inventories)

2

Langfristige Eigenkapitalinstrumente (Long-term equity investments)

3

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment properties)

4

Sachanlagen (Fixed assets)

5

Biologische Vermögenswerte (Biological assets)

6

Immaterielle Vermögenswerte (Intangible assets)

7

Tausch nicht-monetärer Vermögenswerte (Exchange of non-monetary assets)

8

Wertminderung von Vermögenswerten (Impairment of assets)

9

Leistungen an Arbeitnehmer (Employee compensation)

10

Rentenfonds (Enterprise annuity fund)

11

Anteilsbasierte Vergütung (Share-based payment)

12

Umstrukturierungen von Verbindlichkeiten (Debt restructurings)

13

Eventualverbindlichkeiten (Contingencies)

14

Erträge (Revenue)

15

Fertigungsaufträge (Construction contracts)

16

Zuwendungen der öffentlichen Hand (Government grants)

17

Fremdkapitalkosten (Borrowing costs)

18

Ertragssteuern (Income taxes)

19

Fremdwährungsumrechnung (Foreign currency translation)

20

Unternehmenszusammenschlüsse (Business combinations)

21

Leasingverhältnisse (Leases)

22

Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten (Recognition and measurement of financial instruments)

23

Abtretung von finanziellen Vermögenswerten (Transfer of financial assets)

24

Sicherungsgeschäfte (Hedging)

25

Direkte Versicherungsverträge (Direct insurance contracts)

26

Rückversicherungsverträge (Re-insurance contracts)

27

Extraktion von Petroleum und natürlichem Gas (Extraction of petroleum and natural gas)

28

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern (Changes in accounting policies and estimates and correction of errors)

29

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (Events occurring after the balance sheet date)

30

Darstellung des Abschlusses (Presentation of financial statements)

31

Kapitalflussrechnung (Cash flow statements)

32

Zwischenberichterstattung (Interim financial reporting)

33

Konzerabschlüsse (Consolidated financial statements)

34

Ergebnis je Aktie (Earnings per share)

35

Segementberichterstattung (Segment reporting)

36

Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (Related party disclosure)

37

Darstellung von Finanzinstrumenten (Presentation of financial instruments)

38

Erstmalige Anwendung der ASBE (First time adoption of Accounting Standards for Business Enterprises)

Vorgeschlagene Überarbeitungen der Bewertungsleitlinien zum Kostenansatz (Cost Approach)

21.11.2006

Das International Valuation Standards Committee hat die „Vorgeschlagenen Überarbeitungen der internationalen Bewertungsleitlinien Note 8 – Der Kostenansatz im Rahmen der Finanzberichterstattung (Proposed Revisions to International Valuation Guidance Note 8 - The Cost Approach for Financial Reporting, in englischer Sprache, 189 KB) veröffentlicht.

Die vorgeschlagenen Überarbeitungen sind das Ergebnis von Anfragen zur Klarstellung und Vorschlägen zu kleineren Änderungen der Version vom Jahre 2005 der GN 8. Die Kommentierungsfrist läuft am 31. Dezember 2006 aus. Das IVSC hat auch einen Update seines Arbeitsprogramms herausgegeben:

IVSC Arbeitsprogramm

8. Ausgabe der International Valuation Standards

Noch zu veröffentlichen im zweiten Quartal 2007

Revidierter IVS 2 - Andere Bewertungsgrundlagen als Marktwerte

Veröffentlichung auf der Website im ersten Quartal 2007

Revidierter IVA 2 - Bewertung im Rahmen von Ausleihungen

Veröffentlichung auf der Website im ersten Quartal 2007

Neuer IVA 3 - Bewertung im Rahmen der Finanzberichterstattung von Vermögenswerten des öffentlichen Beriches

Veröffentlichung auf der Website im zweiten Quartal 2007

Neue Bewertungsleitlinie - Bewertung historischer Immobilien

Veröffentlichung auf der Website im ersten Quartal 2007

Vorgeschlagene Überarbeitungen der GN 8 - Der Kostenansatz im Rahmen der Finanzberichterstattung

Beratungsentwurf im November 2006 veröffentlicht

Vorgeschlagene Überarbeitungen der GN 9 - Discounted Cash Flow Analyse

Veröffentlichung des Beratungsentwurfes im ersten Quartal 2007

Die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten zum Zwecke der IFRS-Berichterstattung

Veröffentlichung des Entwurfs (Exposure Draft) im zweiten Quartal 2007

Correction list for hyphenation

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