2006

Vision der Geschäftsführer der sechs größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Stärkung der Finanzberichterstattung

09.11.2006

Die Vorstandsvorsitzenden der sechs größten weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, einschließlich Deloitte, veröffentlichten gemeinsam eine "Visionsverlautbarung" mit dem Titel "Globale Kapitalmärkte und die globale Wirtschaft" (Global Capital Markets and the Global Economy, 1,87 MB) mit dem Ziel des "Beginns eines von uns erhofften robusten Dialoges darüber, wie die globale Finanzberichterstattung und Prüfungsmethoden bei kapitalmarktorientierten Unternehmen angepasst werden müssen, um den weltweiten Kapitalmärkten zu entsprechen." In der Vision wird die Entwicklung eines "neuen Modells für die Unternehmensberichterstattung vorgeschlagen, das zeitnah relevante und verlässliche Informationen liefert".

Spezielle Vorschläge hinsichtlich der Finanzberichterstattung und Prüfung beinhalten:

Stärkung der Finanzberichterstattung und der Prüfungsfunktion:

Kurzfristige Maßnahmen: Kurzfristig müssen die folgenden Konvergenz-Prozesse abgeschlossen werden, um den globalen Finanzmärkten und deren Interessenten zu nützen:

Abschluss der Bemühungen des International Accounting Standards Board (IASB) und des Financial Accounting Standards Board (FASB) zur Harmonisierung der Unterschiede zwischen den internationalen und US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards, wie zurzeit vorgesehen. Komplexen Vorschriften muss sich widersetzt werden; solche sind aufzuheben. Die heutigen Vorschriften können Abschlüsse erzeugen, die praktisch niemand versteht. Standards müssen auf Prinzipien beruhen.

Start und Vervollständigung eines ähnlichen Prozesses zur Konvergenz nationaler Prüfungsstandards unter Einhaltung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA), die bereits durch den Public Interest Oversight Board (PIOB) der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants) entwickelt wurden.

In ähnlicher Weise sollen nationale Unterschiede in der Prüferaufsicht und der Durchsetzung der relevanten Prüfungsstandards verringert werden, einschließlich der Vorschriften zur Art und Weise der von Prüfern durchgeführten Tätigkeiten. Das kürzlich eingerichtete Internationale Forum unabhängiger Prüfungsaufsichtsorganisationen (International Forum of Independent Audit Regulators, IFIAR) wäre das angemessene Gremium zur Erreichung dieses Zieles. Den kürzlich geäußerten Verlautbarungen der US-amerikanischen Prüfungsaufsichtsbehörde (Public Company Accounting Oversight Board ,PCAOB) nach, beabsichtigt dieser an IFIAR teilzunehmen und aktiv zu unterstützen.

Die Konsistenz von Standards zur Berichterstattung, zur Prüfung und Durchsetzung von Prüfungsstandards ist notwendig, um die globale Wirtschaft mit den geringsten Kapitalkosten zu unterstützen. Die Ausrichtung von Rechnungslegern und Aufsichtsbehörden auf gemeinsame Ziele sowie die Anwendung prinzipien-basierter Standards wird den Unternehmen eine konsistente globale Berichterstattung ermöglichen. Ein sensibles, globales aufsichtsrechtliches Rahmenkonzept wird des Weiteren Eintritts- und Wachstumsbarriern von anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Netzwerken verringern, und somit eine größere Auswahl an Prüfungsdienstleistungen bereitstellen.

Längerfristige Maßnahmen: Längerfristig gesehen stimmen Experten überein, dass sich die derzeitigen Systeme zur Unternehmensberichterstattung und -prüfung ändern müssen - hin zur Veröffentlichung von zunehmend mehr nicht-finanziellen Informationen (die zum Teil oder fast ganz industriespezifisch sind), die auf die Anwender zugeschnitten sind und wesentlich häufiger genutzt werden, als derzeitig. Deshalb ist es für alle am globalen Kapitalmarkt Interessierten Zeit, sich am Prozess zur Entwicklung eines neuen Modells zur Unternehmensberichterstattung zu beteiligen, mit einer klaren Festlegung der Bedeutung einer unabhängigen Prüfung und den Anforderungen hieran.

Unsere Unternehmen versprechen, mit den Herausgebern, Investoren, Aufsichtsbehörden und anderen Marktteilnehmern zusammenzuarbeiten, um dieses neue Modell zu entwickeln, einschließlich Wege zu finden, weite Datengruppen von Unternehmensinformationen den Adressaten in einer dem Internetzeitalter angepassten Art und Weise (gegenüber der traditionellen Quartals- und Jahresabschlüssen) zugänglich zu machen.

Stellungnahmen des RIC zu IFRIC D19 und zu IFRIC X Service Concession Arrangements

08.11.2006

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat die Stellungnahmen zu IFRIC D19 Die Vermögenswerthöchstgrenze nach IAS 19: Verfügbarkeit des wirtschaftlichen Nutzens und Mindestfinanzierungsgrenzen (The Asset Ceiling: Availability of Economic Benefits and Minimum Funding Requirements) und IFRIC X Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen (Service Concession Arrangements) auf der Website des DRSC zum Download bereitgestellt.

Tagesordnung für die November-Sitzung des IASB

08.11.2006

Der IASB wird am Donnerstag, den 16. November 2006 und Freitag, den 17. November 2006 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammenkommen.

Die vorläufige Tagesordnung für diese Sitzung ist unten wiedergegeben. Der IASB wird am Donnerstag, den 9. November 2006 und am Freitag, den 10. November 2006 zusätzlich zu einer Sitzung mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) zusammenkommen. Die Tagesordnung der SAC-Sitzung wurde zuvor schon wiedergegeben.

16. bis 17. November 2006, London

Donnerstag, 16. November 2006

IFRIC X Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen - Abstimmung zur Verabschiedung der Interpretation

Prozess der jährlichen Verbesserungen der IFRS - das folgende Jahresprojekt zu Verbesserungen wird dem Board empfohlen sowie von diesem erörtert:

Sollte IAS 1 Darstellung des Abschlusses ergänzt werden, um Leitlinien für Situationen bereitzustellen, in denen Abschlüsse eines Unternehmens auf IFRS basieren, mit diesen allerdings nicht vollständig übereinstimmen?

Wie sollte der Konflikt zwischen den Vorschriften von IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben bezüglich der Darstellung von Finanzierungskosten gelöst werden?

Sollte die Schuldkomponente eines wandelbaren Instrumentes, dass eine Verpflichtung zur Abgabe von flüssigen Mitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten mehr als zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag vorsieht als kurzfristig oder langfristig klassifiziert werden?

Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Umfangreiches Projekt

Rahmenkonzept - Posten und Ansatz

Fair-Value Bewertungen - Ansatz und Darstellung

Freitag, 17. November 2006

Kurzfristige Konvergenz: Joint Ventures

Kurzfristige Konvergenz: Fremdkapitalkosten - Entwurf zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 23 Fremdkapitalkosten

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Ansatz und Darstellung

Leitlinien der UNCTAD zu Corporate Governance Angaben

08.11.2006

Die UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) hat Leitlinien zur guten, ausgeübten Praxis von Corporate Governance Angaben (Guidance on Good Practices in Corporate Governance Disclosure, 256 KB) herausgegeben.

Diese 52 Seiten umfassende Veröffentlichung ist eine Aktualisierung des im Jahre 2002 erschienen Berichtes der UNCTAD Transparenz und Angabevorschriften für Corporate Governance (Transparency and Disclosure Requirements for Corporate Governance). Ziel der Entwicklung dieser Angaben-Leitlinien durch UNCTAD ist das Erreichen einer besseren Unternehmenstransparenz und Rechenschaftspflicht, um Investitionsströme zu erleichtern und finanzielle Ressourcen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den UN-Mitgliedsstaaten zu mobilisieren. Speziell Aufsichtsbehörden und Unternehmen in Entwicklungsländern und Schwellenländern sind durch die Leitlinien angesprochen. Die vorgeschlagenen Angaben sind in finanzielle und nicht-finanzielle Angaben unterteilt. Bezüglich finanzieller Angaben wird in den Leitlinien folgendes angemerkt: "Die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sind diesbezüglich eine sehr anerkannte Richtgröße". Der Ratgeber zeigt eine Reihe von nicht-finanziellen Angaben in den nachfolgende aufgelisteten Gebieten auf:

Nicht-finanzielle Corporate Governance Angaben:

Zielsetzung von Unternehmen

Eigentumsrechte und Rechte von Anteilseignern

Änderungen hinsichtlich der Beherrschung und Transaktionen von wesentlichen Vermögenswerten

Leitungs- und Entscheidungsstrukturen

Mitglieder des Vorstandes und hauptverantwortlicher Führungskräfte

Wesentliche Sachverhalte, die am Unternehmen Interessierte betreffen, sowie soziale und die Umwelt betreffende Rechenschaftspflichten

Wesentliche vorhersehbare Risikofaktoren

Unabhängigkeit der Abschlussprüfer

Funktionen der internen Revision

Wir sind dem UNCTAD sehr dankbar für die Erlaubnis zur Veröffentlichung dieses Ratgebers.

Ergebnisse der 20. RIC-Sitzung

08.11.2006

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 30. Oktober 2006 seine 20. Sitzung in Düsseldorf abgehalten.

Das RIC diskutierte auf seiner Sitzung die IFRIC-Interpretationsentwürfe D19 Die Vermögenswerthöchstgrenze nach IAS 19: Verfügbarkeit des wirtschaftlichen Nutzens und Mindestfinanzierungsgrenzen und D20 Kundenbonusprogramme. Des Weiteren beschäftigte sich RIC mit der vorläufigen Endfassung der Interpretation zum Thema Dienstleistungskonzessionen und der Abgrenzung zwischen leistungs- und beitragsbasierten Pensionsplänen.

Sie können den Ergebnisbericht der 20. Sitzung des RIC hier herunterladen (17 KB).

Unsere Sichtweise zu IFRIC D20 Kundenbonusprogramme

07.11.2006

Deloitte hat seine Stellungnahme zum IFRIC-Interpretationsentwurf D20 Kundenbonusprogramme (in englischer Sprache, 51 KB) beim IASB eingereicht.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass der Interpretationsentwurf einen Sachverhalt adressiert für den nach unserer Meinung eine Interpretation notwendig ist. Ein Auszug aus unserer Kommentierung ist nachfolgend dargestellt:

Wir unterstützen die im Interpretationsentwurf genannten Übereinstimmungen insofern, dass diese anzuwenden sind auf Kundebonusprogramme die Mehrfachverkäufe darstellen. Wir sind der Meinung, dass die verwendete Logik zur Bestimmung und Bewertung von getrennt identifizierbaren Komponenten unwiderlegbar ist. Wir sind der Auffassung, dass IFRIC die Unterscheidung zwischen IAS 18.13 und IAS 18.19 angemessen interpretiert hat. IAS 18.13 ist anzuwenden auf einzelne Verträge, bei denen zwei oder mehr getrennte Güter oder Dienstleistungen zu unterschiedlichen Zeiten geliefert bzw. erbracht werden. Demgegenüber ist IAS 18.19 anzuwenden, wenn einem Unternehmen weitere Kosten hinsichtlich Prämiengutschriften durch den bereits gelieferten Gegenstand entstanden sind. Normalerweise entstehen einem Unternehmen keine Kosten durch Prämiengutschriften zum Zeitpunkt der erstmaligen Transaktion, da das Unternehmen die Güter bzw. Dienstleistungen dem Kunden gegenüber noch nicht geliefert bzw. erbracht hat. Solche Kosten entstehen vielmehr erst dann, wenn der Kunde die Prämiengutschriften einlöst. Prämiengutschriften, die Teil einer Transaktion sind, sollten somit den Bilanzierungsvorschriften von IAS 18.13 folgen. Erträge sollten realisiert werden, wenn der Kunde die Güter bzw. Dienstleistungen, als Resultat der Prämiengutschriften, vom Unternehmen erhalten hat.

Wir möchten jedoch hervorheben, dass wir Bedenken bezüglich des Anwendungsbereichs des Interpretationsentwurfes haben. Wir sind der Auffassung, dass IFRIC weiterhin die Unterscheidung zwischen Kundenbonusprogrammen und Marketingaufwendungen klarstellen sollte, da die Richtlinien des Interpretationsentwurfes nicht ausreichend sind.

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

Unsere Zusammenfassung von IFRIC D20

Sämtliche früheren Deloitte-Stellungnahmen an das IASC und den IASBseit 1995.

Zhang

Mr. Smith

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Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, haben Dr. Zhang Wei Guo, oberster Rechnungsleger und Generaldirektor der Abteilung für internationale Angelegenheiten der chinesischen Börsenaufsichtskommission (Chief Accountant and Director General of the Department of International Affairs of the China Securities Regulatory Commission), für eine verlängerbare Amtszeit von fünf Jahren beginnend am 1. Juli 2007 zum Board-Mitglied ernannt. Zudem wurde John Smith, zurzeit teilzeitbeschäftigtes Mitglied des Board, von den Treuhändern in seinem Amt bestätigt. Für seine zweite am 1. Juli 2007 beginnende Amtszeit (fünf Jahre) wird John Smith allerdings als hauptberufliches Mitglied tätig sein. Die Treuhänder setzen ihre Suche zur Besetzung der am 1. Juli 2007 frei werdenden Stelle im IASB fort. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung, die auch eine biografische Zusammenfassung von Dr. Zhang Wei Guo und John Smith beinhaltet. Die Pressemitteilung enthält auch eine Diskussion zur verbesserten Bewertung der Treuhänder-Aufsicht sowie zur langfristigen Finanzierung des IASB.

Muster-Halbjahreskonzernabschluss gemäß australischen IFRS-Äquivalenzstandards

06.11.2006

Unsere australischen Kollegen (Deloitte Touche Tohmatsu Australia) haben einen gemäß den gleichwertigen australischen IFRS (A-IFRS) aufgestellten Muster-Halbjahreskonzernabschluss 2006 (616 KB) zur Darstellung eines Zwischenberichts für Berichtsperioden, die am oder nach dem 31. Dezember 2006 enden, veröffentlicht.

Sie finden einen permanenten Link zu diesem und anderen nach australischen Äquivalenzstandards aufgestellten Musterkonzernabschlüssen auf der englischsprachigen Länderseite Australiens unserer internationalen Kollegen.

14. Mitgliederversammlung des DRSC in Berlin

06.11.2006

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V.

(DRSC) trifft sich am Montag, den 27. November 2006, zu seiner 14. Mitgliederversammlung in Berlin. Die Sitzung findet um 10.00 Uhr in den Räumen der DaimlerChrysler Financial Services AG statt. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Verabschiedung des Budgets für 2007 sowie die Berichte des Vorstandes des DRSC, des Präsidenten des Deutschen Standardisierungsrates und der Generalsekretärin des DRSC über die im Jahr 2006 geleistete Arbeit.

IFRIC 11 enthält Interpretation zu IFRS 2

05.11.2006

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat die IFRIC-Interpretation 11 IFRS 2: Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen (Group and Treasury Share Transactions) veröffentlicht.

Die Interpretation beantwortet die Frage, wie IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung (Share-based Payments) anzuwenden ist auf Vereinbarungen über aktienbasierte Vergütungen, die unternehmenseigene Eigenkapitalinstrumente oder Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens innerhalb desselben Konzerns (wie etwa Eigenkapitalinstrumente des Mutterunternehmens) beinhalten. In IFRIC 11 sind enthalten:

Aktienbasierte Vergütungen, die unternehmenseigene Eigenkapitalinstrumente enthalten, bei denen das Unternehmen entweder den Kauf eigener Anteile wählt oder zu deren Kauf verpflichtet ist, um der Verpflichtung zur Begleichung aktienbasierter Vergütungen nachzukommen: Diese sollten immer als in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende, aktienbasierte Vergütungen gemäß IFRS 2 behandelt werden.

Ein Mutterunternehmen gewährt Rechte an seinen Eigenkapitalinstrumenten an die Mitarbeiter eines Tochterunternehmens: Unter der Annahme, dass diese als in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Transaktionen im Konzernabschluss behandelt werden, muss das Tochterunternehmen die erhaltenen Dienstleistungen nach den Vorschriften für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende Transaktionen des IFRS 2 berücksichtigen. Die damit einhergehende Erhöhung des Eigenkapitals muss als Beitrag des Mutterunternehmens angesetzt werden.

Ein Tochterunternehmen gewährt Rechte an Eigenkapitalinstrumenten des Mutterunternehmens an seine Mitarbeiter: Das Tochterunternehmen behandelt diese Transaktion als eine aktienbasierte Vergütungstransaktion mit Barausgleich.

IFRIC 11 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. März 2007 beginnen. Frühzeitige Anwendung ist erlaubt. Klicken Sie hier (62 KB) zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.

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