Am 29. März 2007 änderte der IASB
IAS 23 Fremdkapitalkosten, um das
Wahlrecht alle Fremdkapitalkosten sofort als Aufwand zu erfassen, zu
beseitigen. In dem Ausmaß, in dem Fremdkapitalkosten in Zusammenhang
mit dem Erwerb, der Herstellung oder Produktionen eines
qualifizierten Vermögenswertes stehen, sind diese Kosten gemäß dem
geänderten IAS 23 als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
des Vermögenswertes zu aktivieren. Die Änderungen beseitigen den
Hauptunterschied in den grundlegenden Ansatzprinzipien zwischen IFRS
und US GAAP in diesem Bereich, obwohl wesentliche
Bewertungsunterschiede verbleiben. Der geänderte Standard ist auf
Fremdkapitalkosten anzuwenden, die in Zusammenhang mit einem
qualifizierten Vermögenswert stehen, für den der Beginn der
Aktivierung am oder nach dem 1. Januar 2009 erfolgt. Eine frühere
Anwendung ist erlaubt. Sie finden alle früheren IAS Plus Newsletter
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