CEBS schlägt vor, seine IFRS-Leitlinien zu ändern

  •  Image

22.04.2007

Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat um Stellungnahmen zu seinen vorgeschlagenen Änderungen an seinen Leitlinien zur Finanzberichterstattung gebeten.

Diese Leitlinien sind dafür gedacht, dass sie von Bankkonzernen bei der Erstellung ihrer finanziellen Berichterstattung genutzt werden, die auf den IAS/IFRS basieren, wie sie von den Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union vorgeschrieben sind. Die Leitlinien waren ursprünglich im Dezember 2005 verabschiedet worden und im Dezember 2006 geändert worden. Eine der vorgeschlagenen Änderungen an den Leitlinien zur Finanzberichterstattung betrifft das kürzlich ergänzte Wahlrecht in IAS 19 Leitungen an Arbeitnehmer, das Unternehmen die Möglichkeit gibt, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste vollständig in der Periode, in der sie entstehen, in der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die derzeitige Leitlinie enthält dieses Wahlrecht nicht. CEBS schlägt ebenfalls eine Reihe von anderen Änderungen vor. Stellungnahmen werden bis zum 20. Mai 2007 erbeten. Klicken Sie hier für:

Konsultationspapier des CEBS (in englischer Sprache, 124 KB)

Geänderte Leitlinie zur IFRS Berichterstattung des CEBS (in englischer Sprache, 373 KB)

Link zum Download der geänderten Richtlinie und anderen entsprechenden Dokumenten der CEBS-Internetseite

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.