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hier, um die Zusammenfassung der ARC Sitzung herunterzuladen (in
englischer Sprache, 58 KB). Nachfolgend finden Sie eine kurze
Zusammenfassung ausgewählter Themen mit IFRS Bezug, die diskutiert wurden:
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IFRIC 12
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen: Die Ansichten
der ARC Mitglieder waren geteilt darüber, ob das ARC die
Übernahme, einschließlich möglicher vorübergehender Änderung
an IFRIC 12 für die
Anwendung in Europa, empfehlen soll. Das ARC entschied, die
Überlegungen zur Übernahme auf der Sitzung am 6. Juni 2007
fortzusetzen. Während dessen wurden die ARC Mitglieder
eingeladen, ihre Ansichten schriftlich bis zum 30. April
2007 abzugeben.
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Inkrafttreten von
IFRSs: Die Dienststellen der Kommission stellten das
Problem der geeigneten Wortwahl für den Anwendungszeitpunkt
der IFRSs und der IFRICs vor, der in der Verordnung der
Kommission festgelegt ist. Es wurden zwei Alternativen
diskutiert. Die Mitgliedstaaten machten den Eindruck, als ob
sie einstimmig dem folgenden Ansatz zum Absatz des „Anwendungszeitpunkt‟
in der gültigen Kommissionsverordnung zur Übernahme der
IFRSs und IFRICs zustimmen. Die übernommenen IFRSs oder
IFRICs sollten in dem ersten Jahresabschluss der Unternehmen
nach einem festgelegten Zeitpunkt angewendet werden.
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Diskussionsrunden für
die einheitliche Anwendung der IFRSs in Europa: Die
Dienststellen der Kommission berichteten von drei
Diskussionsrunden, die bereits stattgefunden haben (Mai und
September 2006 und Januar 2007). Es wurden 26 Themen
diskutiert, von denen 5 also von allgemeiner Relevanz
hinsichtlich der einheitlichen Anwendung der IFRS eingestuft
wurden.
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Die Erfahrungen der
CESR bei der Einführung der IFRS: Der Ausschuss der
europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of
European Securities Regulators (CESR)) wird im Frühsommer
einen Bericht veröffentlichen, der einen allgemeinen
Überblick über Problembereiche gibt. Die Veröffentlichung
eines anderen Berichts mit Informationen zu ca. 20
Übernahmeentscheidungen, die von den europäischen
Aufsichtsbehörden getroffen wurden, wird für Ende März
erwartet. Einige CESR Mitglieder haben ebenfalls Berichte
zur Anwendung der IFRS auf nationaler Ebene veröffentlicht.
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Kennzeichnung "IFRS":
Das ARC diskutierte das Vorhaben des IASB IAS 1 so
abzuändern, dass von den Unternehmen die Angabe aller
Unterschiede zwischen den vollständigen IFRS und dem
Rahmenwerk der Berichterstattung des Unternehmens zu
fordern, wenn dieses Rahmenwerk auf den vollständigen IFRS
basiert, aber nicht in Gänze mit ihnen übereinstimmt. Das
ARC erörterte Sachverhalte wie:
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Ob es wahrscheinlich ist, dass
die Unterschiede zwischen den in der EU angewandten
IFRSs und den vollständigen IFRSs so wesentlich
sind, dass sie eine Angabe im Abschluss benötigen.
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Ob die Vorschriften der SEC zu
Verweisen auf die vollständigen IFRSs in
Übereinstimmung mit dem Prinzip der gegenseitigen
Anerkennung von europäischen und US-amerikanischen
Rechnungslegungsstandards stehen.
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Ob es eine
Standardformulierung für solche Unternehmen geben
muss, die die modifizierte Version der Standards (carve
out) anwenden (eine standardisierte Beschreibung
dieser Unterschiede).
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Gleichwertigkeit
der IFRSs und der Rechnungslegungsgrundsätze eines
Drittlandes:
Die Dienststellen der Kommission beschreiben die
wesentlichen Punkte, die in ihrem ersten Bericht an den
europäischen Wertpapierausschuss und das europäische
Parlament behandelt wurden, gemäß der beiden gesetzlichen
Maßnahmen, die Ende 2006 umgesetzt wurden. Er beschreibt den
Zeitplan in Richtung Konvergenz zu den IFRS in Kanada, Japan
und den USA.
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Vereinfachung von
Rechnungslegungsvorschriften für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) – mögliche Änderung der 4. und 7.
Richtlinie: Das ARC diskutierte eine Reihe von Themen in
Bezug auf KMU, einschließlich der Einführung einer Kategorie
von „Mikrounternehmen‟ und der Befreiung von Vorschriften
zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse von kleinen
Unternehmen. Bezüglich des vom IASB vorgeschlagenen IFRS für
KMU: „Die Mehrheit der Mitgliedstaaten bestätigt, dass der
Entwurf des IFRS für KMU für die meisten KMU in Europa nicht
geeignet sein wird, da er nicht genügend Vereinfachungen
enthält. Die Mitgliedstaaten äußerten darüber hinaus
deutlich ihren Widerstand gegen die verbindliche Anwendung
des KMU Standards für nicht-börsennotierte Unternehmen in
der Europäischen Union‟.
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