FEE nimmt Stellung zur Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften

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22.08.2007

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Féderation des Experts Comptables Européens, FEE) hat einen Hintergrundbericht zur Mitteilung der Europäischen Kommission bezüglich Maßnahmen zur Vereinfachung der Vorschriften in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung veröffentlicht.

Der Hintergrundbericht zeigt die historische Entwicklung der Bemühungen des Kommission um Vereinfachung auf. Er bezieht sich auf auf ein Positionspapier des FEE zum Vereinfachungsprojekt, das der Verband im März 2007 verfasste und der Kommission einhändigte. Laden Sie sich die folgen Dokumente in englischer Sprache von der Internetseite des FEE herunter:

Positionspapier des FEE zum Vereinfachungsprojekt der Europäischen Kommission (vom März 2007, 110 KB)

Hintergrundbericht des FEE zum Vereinfachungsprojekt der Europäischen Kommission (80 KB)

Nachstehend finden Sie die Übersetzung einiger Auszüge aus den Veröffentlichungen:

Auszüge aus dem Hintergrundbericht des FEE zum Vereinfachungsprojekt der Europäischen Kommission

Erfahrungen aus dem wirklichen Leben zeigen, dass die Hauptbürden, die den Unternehmen auferlegt werden, nicht aus der Rechnungslegung stammen, sondern aus anderen Quellen wie beispielsweise

sich überschneidenden Anforderungen verschiedener aufsichtsbehördlicher Zwecke wie zum Beispiel steuerlichen, körperschaftlichen, arbeitsvermittlungsbezogenen oder statistischen;

dem Steuerbereich (Körperschaftsteuer, indirekte Steuern, kommunale Steuern einschließlich Vermögenssteuern);

Anforderungen aus der Dividendenausschüttung;

der Gesetzgebung und den Bestimmungen zu gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Aspekten;

der Verwaltung einer Vielzahl von Sozialversicherungsprogrammen (Berechnung, Auszahlung und statistische Berichterstattung an die zuständigen Behörden);

der Häufigkeit der Berichtsanforderungen in manchen Ländern; und

dem unzureichenden Einsatz elektronischer Berichterstattungsprogramme, um doppelte Berichterstattungen und Informationsaufbereitungen zu vermeiden.

Rechnungslegung ist von großer Bedeutung in der Erleichterung grenzüberschreitenden Handels. Es gibt einen Bedarf an mehr international vergleichbaren und abgestimmten Abschlüssen, insbesondere für mittelgroße und nicht börsennotierte große Unternehmen, weil grenzüberschreitende Tätigkeiten, Unternehmenszusammenschlüsse und -erwerbe, die Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten betreffen, zunehmen. Rechnungslegungs- und Prüfungsanforderungen unterstützen die Entwicklung und die Integration neuer Wirtschaftzweige in der EU und tragen zur Verbreitung der besten angewendeten Verfahren in der Praxis bei.

KMU verfügen oft nicht über starke finanzielle Expertise innerhalb ihres Unternehmens und müssen sich deshalb auf unabhängige externe Leistungen verlassen, die sie von professionellen Rechnungslegern erhalten, um ihre finanziellen und verwaltungstechnischen Kontrollen zu verbessern und damit das Risiko von Versagen und Betrug zu verringern. Die Berichterstattung und die damit zusammenhängende Abschlussprüfung, die die Qualität der Berichterstattung verbessern, schaffen Transparenz und eröffnen den KMU neue Finanzierungsmöglichkeiten.

Auszug aus dem Positionspapier des FEE zum Vereinfachungsprojekt der Europäischen Kommission (vom März 2007)

Unsere derzeitige Ansicht ist, dass die Richtlinie eine Option für die Mitgliedstaaten enthalten sollte, die Anwendung des IFRS für KMU durch alle Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen und nicht börsennotiert sind, zu gestatten oder vorzuschreiben. Dies gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den einzelnen Unternehmen die Wahlfreiheit zwischen Anwendung des IFRS für KMU oder nationaler Gesetzgebung auf Grundlage der Rechnungslegungsrichtlinie zu gewähren, die Anwendung des IFRS für KMU vorzuschreiben oder die Anwendung nationaler Gesetzgebung auf Grundlage der Rechnungslegungsrichtlinie zu verlangen. Es läge dann in der Hand jedes einzelnen Mitgliedsstaates, zu entscheiden, ob und für welche Unternehmen die Anwendung des IFRS für KMU gefordert oder erlaubt sein soll.

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