Leiter der Abteilung betriebliches Rechnungswesen der SEC nimmt Stellung zur Überleitung von IFRS

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21.08.2007

Bei einer Rede vor einer US-amerikanischen Anwaltsvereinigung äußerte sich John W.

White, der Leiter der Abteilung Unternehmensfinanzierung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), zu einer Reihe von Themen einschließlich International Financial Reporting Standards (IFRS). Sie finden die gesamte Rede auf der Internetseite der SEC in englischer Sprache; die Stellungnahme zu IFRS finden Sie dort unter Punkt 6. Nachfolgend bieten wir Ihnen die Übersetzung eines Auszugs:

Einige Sachverhalte sind zu dem Vorschlag [ausländischen Emittenten die Registrierung bei der SEC auf Basis von IFRS-Abschlüssen ohne Überleitung auf US-GAAP zu gestatten] zu machen: Zuallererst bezieht sich der Vorschlag nur auf die IFRS wie vom IASB, dem internationalen Standardsetzer in London, herausgegeben. Während verschiedene Rechtskreise eigene Versionen der IFRS haben mögen, bezieht sich unsere Anerkennung nur auf die englischsprachige Version, die vom IASB verabschiedet wurde. Zweitens ist festzuhalten, das der veröffentlichte Vorschlag eine Reihe von Fragen stellt. Und diese beziehen sich nicht nur auf praxisbezogene Umsetzungsdetails, sondern widmen sich auch der übergreifenden Frage, ob verschiedene Umstände es zulassen, dass IFRS wie vom IASB herausgegeben ohne Überleitung akzeptiert werden können. Drei wichtige Fragebereiche sind hier der Konvergenzprozess zwischen IFRS und US-GAAP, die Frage, ob IFRS gewissenhaft und einheitlich angewendet werden, und verschieden Sachverhalte in Bezug auf den IASB. Die Kommentierungsfrist zum Vorschlag endet am 24. September, und ich ermutige alle interessierten Parteien, uns ihre Ansichten zukommen zu lassen.

Den Vorschlag der SEC, der am 2. Juli 2007 veröffentlich wurde, können Sie hier noch einmal lesen (in englischer Sprache 290 KB). Die SEC stellt außerdem die bisher eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zur Verfügung; Stellungnahmen können nach wie vor auch elektronisch eingereicht werden.

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