Heads Up-Newsletter zur vorgeschlagenen Eigenkapitaldefinition des FASB

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22.12.2007

Wir haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 21. Dezember 2007 eingestellt, der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.

Am 30. November 2007 hatte der FASB vorläufige Sichtweisen zur Unterscheidung von Eigenkapital und Schulden zur öffentlichen Stellungnahme veröffentlicht. Würden diese vorläufigen Sichtweisen übernommen, könnten sie die Klassifizierung von Verträgen als entweder Schulden, Vermögenswerte oder Eigenkapital radikal ändern. Nach dem, was der FASB den Ansatz nach der wesentlichen Eigentümerschaft ("basic ownership") bezeichnet, würde das Eigenkapital auf den nachrangigsten Restanteil eines Unternehmens beschränkt. Andere Verträge, die derzeit als Eigenkapital klassifizieren (beispielsweise Vorzugsaktien und bestimmte Optionen und Termingeschäfte, die das eigene Kapital des Unternehmens betreffen), würden stattdessen zu Schulden (oder in einigen Fällen Vermögenswerten).

Diese Ausgabe des Heads Up-Newsletters erörtertet die vorläufigen Sichtweisen des FASB, ihre Anwendung auf einige übliche Verträge und die Frage, wie sie sich von den derzeitigen Rechnungslegungsanforderungen unterscheiden. Interessierte Parteien sollte ihre Stellungnahmen bis zum 30. Mai 2008 beim FASB einreichen. Der IASB beabsichtigt, ein Diskussionspapier im ersten Quartal 2008 herauszugeben, in dem auch Stellungnahmen zu den vorläufigen Sichtweisen des FASB erbeten werden sollen.

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