Vorschläge der Europäischen Kommission zur Abschlussprüferrichtlinie

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21.12.2007

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat Einzelheiten zu der geplanten Überarbeitung der Richtlinie über die Prüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses veröffentlicht (in englischer Sprache).

Die bestehende Richtlinie, die auch als Abschlussprüferrichtlinie bezeichnet wird, wurde im Mai 2006 eingeführt. Darin wird eine Rahmenkonzept von Prinzipien beschrieben, die die Mitgliedstaaten der EU bis zum 29. Juni 2008 in ihre nationale Gesetzgebung einbauen müssen. In ihr wird auch in Aussicht genommen, dass die Europäische Union weiterhin den Schwerpunkt auf einige bestimmte Verfahrensbereiche legen wird, beispielsweise Prüferhaftung, internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA), Überwachung von Prüfungsgesellschaften und Beziehungen zu außereuropäischen Staaten.

Kommissar McCreevy verkündete seine Absichten bezüglich der Abschlussprüferrichtlinie in sechs Bereichen:
  • Prüferhaftung. Empfehlung im ersten Quartal 2008 an die Mitgliedstaaten, die Prüferhaftung zu beschränken. Jeder Mitgliedstaat würde entscheiden, durch welche Mittel der die Prüferhaftung beschränken würde – beispielsweise durch eine Haftungsobergrenze, anteilige Haftung oder vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Prüfer und der Prüfungsgesellschaft. Die Haftung würde in Fällen vorsätzlichen Fehlverhaltens des Prüfers nicht beschränkt.
  • Beschränkung der Eigentumsrechte an Prüfungsgesellschaften. Öffentliche Beratungen werden im ersten Quartal 2008 aufgenommen.
  • Prüfungsqualität und Überprüfungen. Unabhängige Überprüfungen von Prüfungsgesellschaften, die börsennotierte Unternehmen prüfen, sind notwendig. Bevor diese jedoch gefordert werden kann, werden mehr unabhängige Prüfer mit dem entsprechenden Fachwissen benötigt. Währenddessen sollte die EU den öffentlichen Aufsichtsgremien mehr Verantwortung zugestehen und während einer Übergangsphase, den beruflichen Körperschaften und deren Mitgliedern gestatten, am Überwachungsprozess teilzunehmen. Dies gälte der Ausübung einer untergeordneten Rolle unter der Aufsicht von unabhängigen Prüfern.
  • Einführung der Abschlussprüferrichtlinie. Veröffentlichung einer "Trefferliste" im Frühjahr 2008, der entnommen werden kann, wie weit die einzelnen Mitgliedstaaten in der Einführung der Abschlussprüferrichtlinie vorangekommen sind, insbesondere in Bezug auf die Errichtung einer unabhängigen Überwachung von Prüfern von börsennotierten Unternehmen.
  • Internationale Prüfungsstandards. Artikel 26 der Abschlussprüferrichtlinie erlaubt der Kommission, die ISA in der Europäischen Union zwingend einzuführen. Die Kommission hat derzeit allerdings nicht die Absicht, eine Entscheidung bezüglich der ISA zu fällen. Vielmehr soll dieser Sachverhalt Ende 2008 erneut erwogen werden – nach Abschluss des Klarstellungsprojekts und von der EU geplanten Untersuchungen.
  • Kooperation mit außereuropäischen Ländern. Nach der Abschlussprüferrichtlinie sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Prüfer von außerhalb der EU, die Unternehmen prüfen, die an europäischen Märkten notiert sind, zu registrieren und sie in ihr System zur Überprüfung inländischer Prüfungsgesellschaften einzubeziehen. Die Abschlussprüferrichtlinie gestattet den Mitgliedstaaten jedoch, Prüfer aus außereuropäischen Ländern auszunehmen, wenn deren heimatliches Überwachungssystem als dem der Europäischen Union gleichwertig angesehen wird. Im Januar 2008 wird Kommissar McCreevy Übergangsmaßnahmen vorschlagen, um Prüfungsgesellschaften aus solchen außereuropäischen Ländern die Registrierung weiterhin bis zum 1. Januar 2011 zu gestatten. Bis dahin wird die EU die Gleichwertigkeitseinschätzungen dieser außereuropäischen Überwachungssystem abgeschlossen haben.

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