CEBS-Bericht zu Säule 3 von Basel II adressiert Angabevorschriften nach IFRS 7

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19.12.2007

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat die Ergebnisse einer Studie zur aufsichtsrechtlichen Einführung von Angaben durch Banken und andere Kreditinstitute nach EU-Direktive 2006/48/CE veröffentlicht, die die Anforderungen aus Säule 3 von Basel II in EU-Recht übersetzt.

Der Säule 3 zugrunde legende logische Schluss besagt, dass angemessene Angaben Marktteilnehmern gestatten würde, die Kapitalausstattung eines Unternehmens einzuschätzen. Aus diesem Grund müssen die Institute Angaben zum Grad der Anwendung, zum Kapital, zum Kreditrisiko und zu den Prozessen der Risikobewertung auf höchster Konsolidierungsebene leisten. Der Bericht weist die Wechselwirkung zwischen den Angaben nach Säule 3 und der Bilanzierungsangaben nach IFRS 7 als einen „Problembereich" aus.

"Die Behandlung der Wechselwirkung mit der Bilanzierung ist äußerst wichtig, um sicherzustellen, dass die Bilanzierung und Säule 3 weitestgehend konsistent sind oder zumindest nicht zu einem solchen Grad inkonsistent , dass es zu größeren Problemen aufgrund mangelnder Übereinstimmung kommt."

Die Studie führte zu dem Ergebnis, dass momentan die Mitgliedstaaten der EU in dieser Hinsicht davon Abstand genommen haben, Maßnahmen zu ergreifen (seien es offizielle oder informelle), obwohl viele Mitgliedstaaten verlauten ließen, dass die Angaben in den Abschlüssen, die aufgrund von IFRS 7 geleistete werden, nicht für Zwecke der Einhaltung von Säule 3 wiederholt werden müssten. Zwei Mitgliedstaaten gaben an, dass sie eventuelle Leitlinien zu dieser Frage verabschieden wollten. Lesen Sie auf folgende Dokumente in englischer Sprache:

Bericht des CEBS zur aufsichtsrechtlichen Einführung von Säule 3 (327 KB)

Presseerklärung des CEBS

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