Überarbeiteter Entwurf zu "angenommenen Anschaffungskosten" bei Beteiligungen

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13.12.2007

Der IASB hat einen überarbeiteten Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards und an IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS mit der Bitte um Kommentierung herausgegeben.

Der überarbeitete Entwurf – Anschaffungskosten einer Beteiligung an einer Tochtergesellschaft, einem gemeinschaftlich kontrollierten Unternehmen oder einem assoziierten Unternehmen – ist eine Reaktion auf die Stellungnahmen, die auf einen verwandten Entwurf eingegangen sind, der im Januar 2007 veröffentlicht wurde. Die Vorschläge treten Bedenken entgegen, dass die rückwirkende Bestimmung der Anschaffungskosten nach IAS 27 bei einer erstmaligen Anwendung von IFRS in machen Fällen nicht ohne unzumutbare Kosten oder Anstrengungen erreicht werden kann. Nach dem überarbeiteten Vorschlag gälte Folgendes:

Unternehmen wäre es gestattet, in ihren separaten Einzelabschlüssen bei der Bestimmung der Anschaffungskosten einer Beteiligung eine Option der "angenommene Anschaffungskosten" anzuwenden.

Diese "angenommenen Anschaffungskosten" könnten entweder der beizulegende Zeitwert (bestimmt in Übereinstimmung mit IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) oder der Buchwert nach den vorher angewendeten nationalen Rechnungslegungsstandards sein.

Diese "angenommenen Anschaffungskosten"-Option gälte für gemeinschaftlich kontrollierte Unternehmen und assoziierte Unternehmen genauso wie für Tochtergesellschaften.

Ein neues Mutterunternehmen müsste die Anschaffungskosten unter Verwendung der Buchwerte des bestehenden Unternehmens zum Zeitpunkt der Bildung des neuen Mutterunternehmens bewerten.

Die Kommentierungsfrist für den überarbeiteten Entwurf läuft am 26. Februar 2008 ab.

Weiterführende Informationen

Presseerklärung (in englischer Sprache, 127 KB)

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