Arbeitsprogramm des IASB um drei Projekte erweitert

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13.12.2007

Bei seiner gestrigen Sitzung kam der IASB überein, seinem aktiven Arbeitsprogramm drei Projekte hinzuzufügen.

Wir haben für jedes der Projekte eigene Projektseiten angelegt (Links s.u.) und unsere Agendaseite entsprechend aktualisiert. Der Board entschied sich gegen die Aufnahme eines vierten Projekts zu immateriellen Vermögenswerten. Auch entschied er sich zu diesem Zeitpunkt gegen eine umfassende Überarbeitung von IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand.

Drei Projekte wurden der Agenda des IASB hinzugefügt:

Emissionshandelsprogramme. Dieses Projekt hat Emissionshandelsrechte zum Gegenstand, einschließlich Zuwendungen der öffentlichen Hand in Bezug auf diese Emissionshandelsrechte, wird sich aber nicht mit Zuwendungen der öffentlichen Hand im Allgemeinen befassen (d.h. einer umfassenden Überarbeitung von IAS 20).

Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle (Common Control Transactions). In diesem Projekt geht es um die Bilanzierung von Zusammenschlüssen von Unternehmen oder Betrieben unter gemeinsamer Kontrolle im Konzern- und separaten Abschluss des Erwerbers. Im Gegenstandsbereich des Projekts liegen insbesondere folgende Fragestellungen:

die Abgrenzung, was unter einem Geschäftsvorfall unter gemeinsamer Kontrolle zu verstehen ist

die Einbeziehung von Entflechtungen und Unternehmensabtrennungen

die Erwägung der Bilanzierung sowohl im separaten wie im Konzernabschluss

Lagebericht. Die Zielsetzung dieses Projekts liegt in der Entwicklung eines Modells für einen erläuternden Bericht, der dem Abschluss beigefügt wird, aber nicht Teil desselben ist, und in dem die Geschäftsleitung die finanzielle Situation des Unternehmens, Veränderungen derselben, die Ergebnisse des Geschäfts und Gründe für die Veränderung wesentlicher Posten erörtert. Diese Projekt würde auf dem Diskussionspapier fußen, dass der Board im Oktober 2005 zur Kommentierung veröffentlicht hat. Das Ergebnis dieses Projekts wäre weniger ein IFRS als vielmehr ein "best practice"-Leitliniendokument.

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