Umfassende Änderungen des deutschen Bilanzrechts

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10.12.2007

Am 8. November 2007 hat das deutsche Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (635 KB) zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Die übergreifenden Ziele der Reform sind (1) die Modernisierung des Handelsgesetzbuches (HGB) und (2) die Reduzierung der aufsichtsrechtlichen Lasten für Unternehmen. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen allgemein in die Richtung einer größeren Konformität des HGB mit IFRS. Das Gesetz würde auch Veränderungen in den Bereichen Prüfung, Aufsichtsgremien und Prüfungskomitees mit sich bringen. Die Eckpunkte des BilMoGs (45 KB) sind vom BMJ zusammengefasst worden. Die wichtigsten Veränderungen beinhalten die folgenden:

stärkerer Ansatz von immateriellen Vermögenswerten (die damit verbundene Erhöhung des Eigenkapitals steht jedoch nicht für die Gewinnausschüttung zur Verfügung);

Zweckgesellschaften müssen in den Konzernabschluss einbezogen werden, wenn sie unter der einheitlichen Leitung eines Mutterunternehmens stehen;

Ansatz von latenten Steueransprüchen (vorher verboten);

Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, zum beizulegenden Zeitwert über die ursprünglich angesetzten Kosten hinaus;

Rückstellungen werden zukünftig abgezinst;

Aufnahme versicherungsmathematischer Annahmen in die Bewertung von Pensionsverpflichtungen;

Mittelständische Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit.

Der Entwurf steht interessierten Schlüsselparteien zur Stellungnahme bis zum 8. Januar 2008 zur Verfügung. Danach wird der Gesetzentwurf auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen durch das BMJ überarbeitet und dann dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt. Die dortigen Erörterungen werden sich einige Monate hinziehen. Viele Beobachter erwarten hitzige Debatten. Der ursprüngliche Zeitplan des BMJ sah die Herausgabe des endgültigen Gesetzes im zweiten Halbjahr 2008 vor; Datum des Inkrafttretens sollte der 1. Januar 2009 sein. Beobachter gehen allerdings davon aus, dass aufgrund der verschiedenen Wahltermine 2008 und 2009 dieser Termin möglicherweise nicht eingehalten werden kann.

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