PCAOB will sich stärker auf ausländische Überprüfungen von Prüfungsfirmen verlassen

  •  Image

07.12.2007

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen Vorschlag einer Verlautbarung zur Verfahrensweise zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

In dieser Verlautbarung werden die Faktoren für "volles Vertrauen" genannt, bei deren Vorliegen die PCAOB sich auf die Prüfungssysteme ausländischer gleichrangiger Gremien verlässt, die ausreichend streng sind, um das Maß an Anlagerschutz zu gewährleisten, das durch den Sarbanes-Oxley Act von 2002 vorgeschrieben ist. Die vorgeschlagene Verlautbarung zur Verfahrensweise enthält Leitlinien zu Regel 4012 (in englischer Sprache, 122 KB) der PCAOB mit dem Titel Prüfungen von in Ausland registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Inspections of Foreign Registered Public Accounting Firms). Diese Regel gestattet der PCAOB, den Grad, zu dem sie sich auf Prüfungsüberwachungsgremien verlässt, die in den Sitzländern von registrierten nicht US-amerikanischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind, auf Grundlage der Unabhängigkeit und der Strenge dieser Gremien anzupassen. Nach der vorgeschlagenen Verlautbarung zur Verfahrensweise würde die PCAOB den Grad erhöhen, zu dem sie sich auf ausländische Prüfungssysteme wo immer möglich verlässt (bis hin zu vollständigem Verlassen), wenn bestimmte Merkmale erfüllt sind. Die PCAOB erbittet Stellungnahmen zu den Merkmalen und zu dem in der vorgeschlagenen Verlautbarung genannten Ansatz bis zum 14. März 2008.

Fünf vorgeschlagene allgemeine Prinzipien, die der PCAOB bei der Bestimmung der Verlässlichkeit als Hinweise dienen:

Angemessenheit und Integrität des Überwachungssystems: Die PCAOB würde abschätzen, ob das ausländische System effektiv im öffentlichen Interesse des Anlegerschutzes durch Bemühungen bei der Verbesserung der Prüfungsqualität arbeitet.

Unabhängiges Wirken des Überwachungssystems: Die PCAOB würde abschätzen, ob das Gremium und das System, in dem es tätig ist, frei von Störungen oder unangemessenem Einfluss durch die Prüfungspraxis und/oder Prüfungsgesellschaften, die von dem Gremium überwacht werden, ist.

Unabhängigkeit der Finanzierungsgrundlage des Systems: Die PCAOB würde abschätzen, ob das ausländische System die Möglichkeit hat, die Finanzierungsquellen, die für die Ausführung seiner Aufgaben nötig sind, ohne Störungen oder unangemessenen Einfluss durch die Prüfungspraxis und/oder Prüfungsgesellschaften, die von dem Gremium überwacht werden, erschließen und ausschöpfen kann.

Transparenz des Systems: Die PCAOB würde abschätzen, zu welchem Grad das Gremium für die Abwicklung seiner Aufgaben im Rahmen eines durchschaubaren Rahmenkonzepts verantwortlich ist. Die PCAOB würde prüfen, ob das Gremium öffentlich Informationen zu seiner Struktur, seiner Führung, seinen Verfahrens- und Vorgehensweisen und seinen Tätigkeiten zur Verfügung stellt.

Erfolge des Systems in der Vergangenheit: Die PCAOB würde abschätzen, ob das ausländische Überwachungsgremium oder das System, in dem es tätig ist, in der Vergangenheit angemessene disziplinarische Vorgehensweisen und angemessene Sanktionen vorweisen kann.

Lesen Sie hierzu auch die folgenden englischsprachigen Dokumente:

vorgeschlagene Verlautbarung zur Verfahrensweise der PCAOB (82 KB),

Presseerklärungder PCAOB.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.