Die Standards gelten für Berichtsperioden, die nach dem 15. Dezember 2008 beginnen. Der IASB beabsichtigt, die entsprechenden Gegenstücke ─ IFRS 3 (überarbeitet)
Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 27 (wie 2007 überarbeitet)
Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS ─ Anfang nächsten Jahres herauszugeben. Der Standard zu Unternehmenszusammenschlüssen des FASB schreibt dem erwerbenden Unternehmen vor, alle im Rahmen der Transaktion erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden anzusetzen, legt den beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs als das Bewertungsziel aller erworbenen Vermögenswerte und aller übernommenen Schulden (einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts) fest und schreibt dem Erwerber vor, Informationen in den Angaben zu veröffentlichen, die dabei helfen, das Wesen und die finanziellen Auswirkungen des Unternehmenszusammenschlusses zu verstehen und zu bewerten. Die vom IASB überarbeitete Version von IFRS 3 gestattet den Ansatz des vollen Geschäfts- oder Firmenwerts des erworbenen Unternehmens, schreibt ihn aber nicht vor. Laden Sie sich hierzu auch die englischsprachige
Presseerklärung des FASB herunter. Die neuen Standards (SFAS 141 (R) und SFAS 160) können kostenfrei von der
Internetseite des FASBheruntergeladen werden.