Die vorläufigen Ansichten beschreiben den vom FASB bevorzugten Ansatz der wesentlichen
Eigentümerschaft ("basic ownership"), der die Gruppe der Instrumente, die als Eigenkapital klassifiziert werden können, auf den nachrangigsten
Restanteil eines Unternehmens beschränkt. Die Eigentümer dieser Instrumente werden als die Eigentümer des Unternehmens angesehen. Alle anderen
Instrumente stellen entweder Schulden oder Vermögenswerte dar. Ein Instrument, das das Nettovermögen, das den Eigentümern des Unternehmens zur
Verfügung steht, verringert, ist eine Schuld; ein Instrument, das das Nettovermögen, das den Eigentümern des Unternehmens zur Verfügung steht,
erhöht, ist ein Vermögenswert. Nach diesem Ansatz wären Termingeschäfte, Optionen und Wandelanleihen als Schulden oder Vermögenswerte zu klassifizieren.
Stellungnahmen werden bis zum 30. Mai 2008 erbeten. Weitere Informationen finden Sie auf der
Internetseite des FASB. Dort können Sie auch kostenfrei die vorläufigen Ansichten herunterladen.