Vorschlag zu Änderungen an dem Standard zu Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
22.02.2007
Der IASB hat einen Standardentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen veröffentlicht.
| einige staatlichen Unternehmen von Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen befreien |
| die Definition einer "Beziehung zu nahe stehenden Unternehmen und Personen" modifizieren. |
Die Kommentierungsfrist läuft am 25. Mai 2007 aus. Der Standardentwurf ist für eIFRS-Abonnenten bereits erhältlich und wird für die breite Öffentlichkeit ab dem 5. März 2007 auf der Website des IASB zur Verfügung stehen. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.
Vorgeschlagene Änderungen an IAS 24 | ||||||
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Staatlich kontrollierte Unternehmen Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, die Angabevorschriften des IAS 24 für einige Unternehmen zu reduzieren, deren Beziehung zu nahe stehenden Unternehmen und Personen darin besteht, dass sie vom Staat kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden. Die Änderungen sind eine Antwort auf die Bedenken von interessierten Dritten, die sich zu den Schwierigkeiten geäußert haben, die Unternehmen bei der Erstellung von den in IAS 24 geforderten Informationen haben. In vielen Fällen wissen Unternehmen nicht, dass sie durch die Beziehung zu anderen Unternehmen, die unter der Kontrolle oder dem Einfluss von öffentlichen Behörden stehen, auch davon betroffen sind. Der IASB schlussfolgerte, dass für betroffene Unternehmen die Kosten der Befolgung von IAS 24 den Nutzen der Angaben für die Abschluss-Adressaten übersteigt. Die vorgeschlagene Befreiung von den Vorschriften des IAS 24 ist begrenzt auf solche Umstände, bei denen es klar ist, dass sich die nahe stehenden Unternehmen und Personen nicht gegenseitig beeinflussen. Definition eines "nahe stehenden Unternehmens und nahestehenden Personen" Nachfolgend sind die hauptsächlichen Änderungen an der Definition aufgeführt:
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