Stellungnahme der Europäischen Kommission zu Konzern- und separaten Einzelabschlüssen

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20.02.2007

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) hat der Kommission auf seiner Sitzung am 2. Februar 2007 zwei endgültige interpretative Stellungnahmen vorgelegt, die sich mit der Bedeutung von "Jahresabschlüssen" beschäftigen und die Möglichkeit vorsehen, die gemäß IFRS erstellten Jahresabschlüsse vor den Konzernabschlüssen zu veröffentlichen.

Beide Stellungnahmen beziehen sich auf die Vorschriften von IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS innerhalb der Europäischen Union:

Wenn ein Unternehmen in der EU die Vorschriften der 7. Bilanzrichtlinie zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht befolgen muss, kann es seinen IFRS-Abschluss (seinen eigenen separaten Einzelabschluss) in Übereinstimmung mit den IFRS aufstellen? Unter fast allen Umständen ist von Unternehmen ein Konzernabschluss gemäß IAS 27 aufzustellen, wenn es sich hierbei um ein Mutterunternehmen handelt. Gemäß IAS 27 stellt der separate Einzelabschluss des Mutterunternehmens einen zusätzlichen Jahreabschluss dar, der nach IAS 27 nicht vorgeschrieben ist. Die Kommission hat jedoch beschlossen, dass die 7. Bilanzrichtlinie bei der Bestimmung der Aufstellung eines Konzernabschlusses in Europa Priorität hat. Aus diesem Grund kann ein Mutterunternehmen einen separaten Einzelabschluss gemäß IFRS aufstellen, da die 7. EU-Richtlinie einen Konzerabschluss nicht vorschreibt. Nach Ansicht der Kommission finden die Vorschriften des "IAS 27 zur Aufstellung eines Konzernabschlusses keine Anwendung". Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Stellungnahme der EU-Kommission (25 KB).

Kann ein Unternehmen, das sowohl einen Einzelabschluss als auch einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den in Europa anzuwendenden IFRS aufstellt, seinen Einzelabschluss vor dem des Konzernabschlusses veröffentlichen? Durch die Ablehnung des Tagesordnungspunktes im März 2006 hat IFRIC beschlossen, dass eine Veröffentlichung des Einzelabschlusses vor dem des Konzerns nicht als IFRS-konform angesehen werden kann, da separate Einzelabschlüsse gemäß IAS 27.42 vorgeschrieben sind, um den Konzernabschluss zu identifizieren, zu dem sie gehören. Jedoch hat die Europäische Kommission festgestellt, dass die Interpretation der europäischen IAS-Verordnung davon abweicht. Wenn ein Unternehmen die Wahl oder Verpflichtung hat, den Jahresabschluss gemäß den von der EU übernommenen IFRS aufzustellen, ist es ihm freigestellt diesen unabhängig vom Konzernabschluss aufzustellen und einzureichen, wenn das nationale Gesetz in der Ausübung der Richtlinie die Veröffentlichung des Einzelabschlusses vorsieht oder erlaubt - was somit auch vorzeitig geschehen kann. Zur Ansicht der englischsprachigen Stellungnahme der Kommission klicken Sie bitte hier (25 KB).

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