Unterstützung für den Standardentwurf für KMU in Australien und Großbritannien

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20.02.2007

Australien.

Der australische Accounting Standards Board (AASB) untersuchte Ausarbeitungen seines Mitarbeiterstabs bezüglich unterschiedlicher Berichtssysteme und kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) und entschied vorläufig, dass Australien einen zweistufigen Ansatz hinsichtlich australischer Unternehmen vornehmen sollte. Dies wird folgendermaßen aussehen:

Australische Äquivalenzstandards (A-IFRS) sind für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben.

Australische Version des IFRS für KMU wird für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen, die Abschlüsse für allgemeine Zwecke erstellen, vorgeschrieben.

Der AASB entschied, dass unter einem revidierten Regime der Finanzberichterstattung alle Abschlüsse, die erstellt und bei der australischen Börsenaufsichtsbehörde (Australia Securities and Investments Commission) gemäß dem Corporations Act von 2001 eingereicht werden, als Abschlüsse für allgemeine Zwecke erachtet werden, da diese im öffentlichen Register eingetragen sind und somit der Öffentlichkeit zugänglich sind. Nach der Einführung des neuen Regimes der Berichterstattung (basierend auf IFRS und IFRS für KMU) wird diese Entscheidung das Konzept der "berichterstattenden Einheit" für Unternehmen, die ihre Berichte gemäß des Corporations Act von 2001 aufstellen, eliminieren.

Großbritannien. Der britische Accounting Standards Board (ASB) veröffentlichte eine Pressemitteilung in der die Veröffentlichung des Standardentwurfs für KMU begrüßt wurde (siehe Newsbeitrag vom 15. Februar 2007). Der ASB berät zurzeit seine Strategie und Vorgehensweise bezüglich dieses Standardentwurfs. Der Board überdenkt, den KMU-Standardentwurf für Konsultationen zusammen mit einer ASB-Einladung zu Stellungnahmen (Invitation to Comment, ITC) freizugeben, um die ursprünglichen Ansichten des Boards hinsichtlich des Standardentwurfs und mögliche Auswirkungen auf britische und irische Unternehmen aufzuzeigen. Die Einladung zur Stellungnahme wird auch von zusätzlichen Fragen begleitet, die als angemessen erachtet werden. Die Einladung zur Stellungnahme stellt auch eine Analyse der wesentlichen Unterschiede zwischen den bestehenden britischen Rechnungslegungsstandards für kleinere Unternehmen und dem vorgeschlagenen IFRS für KMU dar. Der ASB fordert britische und irische Stellungnehmenden dazu auf, sowohl zu den bevorstehenden Konsultationen als auch direkt beim IASB Stellung zu nehmen. Der IASB erwünscht sich bis zum 1. Oktober 2007 Stellungnahmen zu dem Standardentwurf. Der ASB plant die Herausgabe einer formellen Stellungnahme zeitgleich mit der Besprechung der Rückmeldungen von britischen Stellungnahmen hinsichtlich des vorgeschlagenen Konsultationspapiers zum Standardentwurf für KMU. Zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung des ASB klicken Sie bitte hier (16 KB).

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