Übernahme der Fair Value Option für Finanzinstrumente durch FASB

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16.02.2007

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat einen Standard herausgegeben, der es Unternehmen ermöglicht, bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert zu designieren.

Statement 159 The Fair Value Option for Financial Assets and Financial Liabilities enthält auch Darstellungs- und Angabevorschriften, um Vergleiche zwischen Unternehmen zu erleichtern, die unterschiedliche Bewertungsmerkmale für ähnliche Arten von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten verwenden. FAS 159 tritt in Kraft für die erste Berichtsperiode eines Unternehmens, die nach dem 15. November 2007 beginnt. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. FAS 159 enthält folgende Besonderheiten:

Anwendung kann auf Instrumentenebene vorgenommen werden, mit einigen Ausnahmen, wie zum Beispiel Beteiligungen, die ansonsten unter Verwendung der Equity-Methode bilanziert werden.

Anwendung ist unwiderruflich (nur bei neuem Entscheidungszeitpunkt möglich).

Anwendung nur auf komplette Instrumente, keine Designierung von Teilen von Finanzinstrumenten.

Die Fair Value Option des FAS 159 ähnelt der Fair Value Option des IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, ist allerdings mit diesem nicht identisch. Die Fair Value Option des IAS 39 enthält bestimmte Qualifizierungskriterien, die nicht durch FAS 159 vorgeschrieben werden. Des Weiteren findet die Anwendung auf eine unterschiedliche Gruppe von Finanzinstrumenten statt. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (58 KB). FAS 159 können Sie von der Website des FASB herunterladen.

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