Februar

Marktgerechte Bewertung von anteilsbasierter Vergütung

21.02.2007

Da Aktienbezugsrechte von Mitarbeitern und andere anteilsbasierte Vergütungen nicht auf einem Markt gehandelt werden, verwenden Unternehmen Bewertungsmodelle, wie zum Beispiel das Black-Scholes-Merton Modell, zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der Prämie am Tag der Gewährung zum Zwecke der Bilanzierung gemäß IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung und dem vergleichbaren US-amerikanischen Standard FAS 123(R).

In den USA hat Zions Bancorporation, in Übereinstimmung mit der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) behauptet, ein Instrument entwickelt zu haben, das zur marktbasierten Bewertung verwendet werden kann, um anteilsbasierte Vergütungsprämien, einschließlich Aktienbezugsrechte von Mitarbeitern, bewerten zu können. Zion's Vorgehensweise, basierend auf einem Testvorgang, empfiehlt einen Wert von 68 bis 72% verglichen mit dem Wert des Aktiebezugsrechtes, der mittels Black-Scholes-Merton Modell ermittelt wurde. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine Sonderausgabe ihres Heads-Up Newsletters (78 KB) bereit gestellt, der das von Zion verwendete Modell erklärt, die Ansichten der SEC bezüglich des Modells aufzeigt und erklärt, wie dieses Modell für Bilanzierungszwecke verwendet werden könnte. In diesem Dokument befinden sich auch Hyperlinks zum Bericht von Zion sowie verwandte Berichte und Kommentare der SEC.

Notizen vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom Februar 2007

21.02.2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 20. Februar, bis Donnerstag, den 22. Februar 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.

Wir werden Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern im Laufe der nächsten Tage zur Verfügung stellen.

Stellungnahme der Europäischen Kommission zu Konzern- und separaten Einzelabschlüssen

20.02.2007

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) hat der Kommission auf seiner Sitzung am 2. Februar 2007 zwei endgültige interpretative Stellungnahmen vorgelegt, die sich mit der Bedeutung von "Jahresabschlüssen" beschäftigen und die Möglichkeit vorsehen, die gemäß IFRS erstellten Jahresabschlüsse vor den Konzernabschlüssen zu veröffentlichen.

Beide Stellungnahmen beziehen sich auf die Vorschriften von IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS innerhalb der Europäischen Union:

Wenn ein Unternehmen in der EU die Vorschriften der 7. Bilanzrichtlinie zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht befolgen muss, kann es seinen IFRS-Abschluss (seinen eigenen separaten Einzelabschluss) in Übereinstimmung mit den IFRS aufstellen? Unter fast allen Umständen ist von Unternehmen ein Konzernabschluss gemäß IAS 27 aufzustellen, wenn es sich hierbei um ein Mutterunternehmen handelt. Gemäß IAS 27 stellt der separate Einzelabschluss des Mutterunternehmens einen zusätzlichen Jahreabschluss dar, der nach IAS 27 nicht vorgeschrieben ist. Die Kommission hat jedoch beschlossen, dass die 7. Bilanzrichtlinie bei der Bestimmung der Aufstellung eines Konzernabschlusses in Europa Priorität hat. Aus diesem Grund kann ein Mutterunternehmen einen separaten Einzelabschluss gemäß IFRS aufstellen, da die 7. EU-Richtlinie einen Konzerabschluss nicht vorschreibt. Nach Ansicht der Kommission finden die Vorschriften des "IAS 27 zur Aufstellung eines Konzernabschlusses keine Anwendung". Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Stellungnahme der EU-Kommission (25 KB).

Kann ein Unternehmen, das sowohl einen Einzelabschluss als auch einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den in Europa anzuwendenden IFRS aufstellt, seinen Einzelabschluss vor dem des Konzernabschlusses veröffentlichen? Durch die Ablehnung des Tagesordnungspunktes im März 2006 hat IFRIC beschlossen, dass eine Veröffentlichung des Einzelabschlusses vor dem des Konzerns nicht als IFRS-konform angesehen werden kann, da separate Einzelabschlüsse gemäß IAS 27.42 vorgeschrieben sind, um den Konzernabschluss zu identifizieren, zu dem sie gehören. Jedoch hat die Europäische Kommission festgestellt, dass die Interpretation der europäischen IAS-Verordnung davon abweicht. Wenn ein Unternehmen die Wahl oder Verpflichtung hat, den Jahresabschluss gemäß den von der EU übernommenen IFRS aufzustellen, ist es ihm freigestellt diesen unabhängig vom Konzernabschluss aufzustellen und einzureichen, wenn das nationale Gesetz in der Ausübung der Richtlinie die Veröffentlichung des Einzelabschlusses vorsieht oder erlaubt - was somit auch vorzeitig geschehen kann. Zur Ansicht der englischsprachigen Stellungnahme der Kommission klicken Sie bitte hier (25 KB).

Der australische Accounting Standards Board (AASB) untersuchte Ausarbeitungen seines Mitarbeiterstabs bezüglich unterschiedlicher Berichtssysteme und kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) und entschied vorläufig, dass Australien einen zweistufigen Ansatz hinsichtlich australischer Unternehmen vornehmen sollte. Dies wird folgendermaßen aussehen:

Australische Äquivalenzstandards (A-IFRS) sind für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben.

Australische Version des IFRS für KMU wird für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen, die Abschlüsse für allgemeine Zwecke erstellen, vorgeschrieben.

Der AASB entschied, dass unter einem revidierten Regime der Finanzberichterstattung alle Abschlüsse, die erstellt und bei der australischen Börsenaufsichtsbehörde (Australia Securities and Investments Commission) gemäß dem Corporations Act von 2001 eingereicht werden, als Abschlüsse für allgemeine Zwecke erachtet werden, da diese im öffentlichen Register eingetragen sind und somit der Öffentlichkeit zugänglich sind. Nach der Einführung des neuen Regimes der Berichterstattung (basierend auf IFRS und IFRS für KMU) wird diese Entscheidung das Konzept der "berichterstattenden Einheit" für Unternehmen, die ihre Berichte gemäß des Corporations Act von 2001 aufstellen, eliminieren.

Großbritannien. Der britische Accounting Standards Board (ASB) veröffentlichte eine Pressemitteilung in der die Veröffentlichung des Standardentwurfs für KMU begrüßt wurde (siehe Newsbeitrag vom 15. Februar 2007). Der ASB berät zurzeit seine Strategie und Vorgehensweise bezüglich dieses Standardentwurfs. Der Board überdenkt, den KMU-Standardentwurf für Konsultationen zusammen mit einer ASB-Einladung zu Stellungnahmen (Invitation to Comment, ITC) freizugeben, um die ursprünglichen Ansichten des Boards hinsichtlich des Standardentwurfs und mögliche Auswirkungen auf britische und irische Unternehmen aufzuzeigen. Die Einladung zur Stellungnahme wird auch von zusätzlichen Fragen begleitet, die als angemessen erachtet werden. Die Einladung zur Stellungnahme stellt auch eine Analyse der wesentlichen Unterschiede zwischen den bestehenden britischen Rechnungslegungsstandards für kleinere Unternehmen und dem vorgeschlagenen IFRS für KMU dar. Der ASB fordert britische und irische Stellungnehmenden dazu auf, sowohl zu den bevorstehenden Konsultationen als auch direkt beim IASB Stellung zu nehmen. Der IASB erwünscht sich bis zum 1. Oktober 2007 Stellungnahmen zu dem Standardentwurf. Der ASB plant die Herausgabe einer formellen Stellungnahme zeitgleich mit der Besprechung der Rückmeldungen von britischen Stellungnahmen hinsichtlich des vorgeschlagenen Konsultationspapiers zum Standardentwurf für KMU. Zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung des ASB klicken Sie bitte hier (16 KB).

EFRAG-Sondersitzung zu Dienstleistungskonzessionen

19.02.2007

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Freitag, den 9. März 2007, eine Sondersitzung zu IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen in ihren Büroräumen in Brüssel abhalten (13/14 Avenue des Arts).

Diese Sitzung wird zusätzlich zur regulären vom 14. bis 16. März 2007 stattfindenden EFRAG-Sitzung abgehalten. Wir berichteten bereits in unserem Newsbeitrag vom 13. Februar 2007 über die vorläufige Ansicht von EFRAG, der Europäischen Kommission die Übernahme von IFRIC 12 in Europa zu empfehlen. Jedoch stimmte eine wesentliche Minderheit dagegen. Sie können den Entwurf der EFRAG-Stellungnahme hier herunterladen (in englischer Sprache, 132 KB). Stellungnahmen sind bis zum 28. Februar 2007 erwünscht.

SEC-Kommissarin äußert sich zu IFRS

18.02.2007

Das jüngste Mitglied der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securitites and Exchange Commission, SEC), Kathleen L.

Casey, sprach auf der SEC-Konferenz des Instituts der praktizierenden Juristen (Practicing Law Institute) in ihren Anmerkungen über die International Financial Reporting Standards. Zur Ansicht der englischsprachigen Rede klicken Sie bitte hier. Nachfolgend ein Auszug:

Wie Sie bereits von der vorherigen Fachgruppe mitgeteilt bekommen haben, fühlt sich auch die Börsenaufsichtbehörde dem Fahrplan gegenüber verpflichtet, der im Jahr 2005 angekündigt wurde und den zeitlichen Ablauf der Überlegungen der Aufsichtsbehörde zu den verschiedenartigen notwendigen Schritten festlegt, um die von ausländischen nicht-institutionellen Emittenten, die ihren Abschluss gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) vorzunehmende Überleitungsrechnung zu eliminieren. Wir arbeiten zu Beginn des zweiten Jahres der IFRS zusammen mit ausländischen Emittenten an Anwendungssachverhalten und führen unseren Dialog mit internationalen Aufsichtsbehörden fort, um die Glaubwürdigkeit und Konsistenz der Anwendung und Interpretation der IFRS in Abschlüssen zu analysieren.

Wir beobachten auch den Fortschritt des gemeinsamen Konvergenz-Projektes des IASB und FASB. Ich unterstütze diese Bemühungen nachhaltig und fühle mich dazu verpflichtet, Sachverhalte und Hürden frühzeitig zu erkennen, um unser gemeinsames Ziel zeitnah zu erreichen.

Bildung eines Überprüfungsausschusses zur Implementierung der IFRS in den Niederlanden

16.02.2007

Die niederländische Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte (Autoriteit Financiele Markten, AFM) hat ein Komitee zur Finanzberichterstattung bestehend aus 12 externen IFRS-Experten gegründet, um die Aufsichtsbehörde bei der Anwendung der IFRS und deren Überwachung zu beraten.

Klicken Sie hier zur Ansicht der Pressemitteilung der AFM. Die niederländische Aufsichtbehörde ist verantwortlich für die Überwachung der Finanzberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen in den Niederlanden. Sie hat bereits angekündigt, dass sich die in 2007 stattfindenden Prüfungen der Abschlüsse von 2006 hauptsächlich auf die Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern und IAS 7 Kapitalflussrechnung konzentrieren. Klicken Sie hier zur Ansicht des an kapitalmarktorientierten Unternehmen adressierten Briefes, der die Ergebnisse der AFM-Überprüfungen der Abschlüsse von 2005 wie auch Beispielfragen für 2006 beinhaltet.

Übernahme der Fair Value Option für Finanzinstrumente durch FASB

16.02.2007

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat einen Standard herausgegeben, der es Unternehmen ermöglicht, bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert zu designieren.

Statement 159 The Fair Value Option for Financial Assets and Financial Liabilities enthält auch Darstellungs- und Angabevorschriften, um Vergleiche zwischen Unternehmen zu erleichtern, die unterschiedliche Bewertungsmerkmale für ähnliche Arten von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten verwenden. FAS 159 tritt in Kraft für die erste Berichtsperiode eines Unternehmens, die nach dem 15. November 2007 beginnt. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. FAS 159 enthält folgende Besonderheiten:

Anwendung kann auf Instrumentenebene vorgenommen werden, mit einigen Ausnahmen, wie zum Beispiel Beteiligungen, die ansonsten unter Verwendung der Equity-Methode bilanziert werden.

Anwendung ist unwiderruflich (nur bei neuem Entscheidungszeitpunkt möglich).

Anwendung nur auf komplette Instrumente, keine Designierung von Teilen von Finanzinstrumenten.

Die Fair Value Option des FAS 159 ähnelt der Fair Value Option des IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, ist allerdings mit diesem nicht identisch. Die Fair Value Option des IAS 39 enthält bestimmte Qualifizierungskriterien, die nicht durch FAS 159 vorgeschrieben werden. Des Weiteren findet die Anwendung auf eine unterschiedliche Gruppe von Finanzinstrumenten statt. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (58 KB). FAS 159 können Sie von der Website des FASB herunterladen.

IAS Plus-Newsletter für Februar 2007

16.02.2007

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des vierteljährlich erscheinenden IAS Plus-Newsletters eingestellt.

In dem Newsletter berichten wir über das vierte Quartal 2006 und die ersten Aktivitäten des IASB, des IFRIC und der IASC-Stiftung zum Jahresanfang 2007 sowie über weltweite Sachverhalte und Ereignisse im Zusammenhang mit International Financial Reporting Standards. Die asiatisch-pazifische Ausgabe enthält über die 22seitigen Nachrichten der weltweiten Ausgabe hinaus sieben Seiten mit den neuesten Entwicklungen der Rechnungslegungs-Standards im asiatisch-pazifischen Raum.

Februar 2007 Asia-Pacific Edition (in englischer Sprache, 344 KB)

Februar 2007 Global Edition (in englischer Sprache, 299 KB)

Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden sie hier.

Neue Publikation unserer Kollegen in Großbritannien zur Zwischenberichterstattung

15.02.2007

Unsere Kollegen aus Großbritannien haben eine neue Publikation mit dem Titel Clear all Year - Berücksichtigung neuer Regeln und Praktiken bei der Zwischenberichterstattung (Considering New Rules and Practice in Interim Reporting).

Die 92-seitige Publikation berücksichtigt, unter anderem, die Richtlinie zu Publizitätspflichten der europäischen Union (EU Transparency Obligations Directive) und deren Auswirkungen auf die Berichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen in Großbritannien. Die Publikation besteht aus den folgenden 7 Teilen:

  1. Eine Übersicht zu den neuen Regeln der periodischen Berichterstattung in Großbritannien, die durch die Angaben- und Transparenzrichtlinie (Disclosure and Transparency Rules, DTR) entstehen.
  2. Eine Studie zur unternehmerischen Periodenberichterstattung.
  3. Einen Halbjahresmusterkonzernabschluss in Übereinstimmung mit IAS 34 Zwischenberichterstattung und der DTR.
  4. Checkliste zu Darstellung und Angaben für Halbjahresberichte
  5. Musterzwischenbericht der Unternehmensführung (Interim Management Statement, IMS)
  6. Eine Anhangcheckliste zum IMS.
  7. Leitlinien zu IAS 34.

Die Publikation richtet sich an:

Leiter der Finanzabteilungen und Controller von kapitalmarktorientierten Unternehmen und Unternehmen des alternativen Anlagemarktes (Alternative Investment Market, AIM) der Londoner Börse.

Nicht-geschäftsführende Direktoren, einschließlich Mitglieder des Prüfungskomitees, von kapitalmarktorientierten Unternehmen und Unternehmen des AIM, die Interesse an Themen der Berichterstattung haben.

Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Publikation Clear the Year (760 KB).

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