Februar

IASB wünscht sich Stellungnahmen zum KMU-Standardentwurf

15.02.2007

Der IASB hat einen Standardentwurf (Exposure Draft) eines International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU-IFRS) veröffentlicht.

Der Entwurf stellt einen vereinfachten und unabhängigen Satz von Rechnungslegungsprinzipien für KMU dar. Verglichen mit den vollständigen IFRS wurde der Umfang der Veröffentlichung um 85% reduziert. Der KMU-IFRS basiert auf den vollständigen IFRS, die für öffentliche Kapitalmärkte entwickelt wurden. Modifikationen wurden bezüglich der Erfordernisse von Nutzern und unter Kosten-Nutzen Abwägungen vorgenommen. Der KMU-IFRS ermöglicht Investoren, Kreditgebern sowie anderen die Finanz- und Ertragslage und Zahlungsströme von KMUs zu vergleichen, während gleichzeitig die Kosten der Aufstellung eines Abschlusses für KMU reduziert werden. Dreizehn Mitglieder des Boards stimmten für den KMU-Entwurf, ein Mitglied lehnte ab. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht. Die Kommentierungsfrist läuft am 1. Oktober 2007 aus. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (98 KB). Der Entwurf ist zurzeit erhältlich für Abonnenten der IASB-Website. Das Dokument wird ab dem 26. Februar 2007 der Öffentlichkeit zugänglich sein.

Übersicht zum Entwurf des KMU-IFRS

Definition eines KMU

Der IFRS für KMU ist zur Anwendung bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen vorgesehen, die keiner öffentliche Rechenschaftspflicht unterliegen. Ein Unternehmen hat eine öffentliche Rechenschaftspflicht (und hierfür hat es die vollwertigen IFRS anzuwenden), wenn:

es Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente in einem öffentlichen Markt emittiert hat; oder

es Vermögenswerte in der Eigenschaft eines Treuhänders für eine große Gruppe Außenstehender hält, wie z.B. eine Bank, ein Versicherungsunternehmen, ein Börsenmakler, ein Pensionsfond, Investmentfond oder eine Investmentbank.

Unabhängiges und eigenständiges Dokument

Der IFRS für KMU wurde vom Board als unabhängiges und eigenständiges Dokument für Unternehmen entwickelt, die ungefähr 50 Arbeitnehmer haben. Der IASB hat keinen quantifizierten „Größen-Test‟ angegeben, jedoch können die nationalen Gesetzgeber, die den IFRS für KMU anwenden, einen „Größentest‟ vornehmen. Es gibt keinen verpflichtenden Rückgriff auf die vollwertigen IFRS.

Kleine kapitalmarktorientierte Unternehmen

Kleine kapitalmarktorientierte Unternehmen sind nicht berechtigt, den IFRS für KMU anzuwenden. Kapitalmarktorientierte Unternehmen, ob klein oder groß, haben sich dafür entschieden, Kapital von externen Investoren aufzunehmen, die nicht geschäftsführend tätig sind und nicht darüber verfügen können, Informationen in eigenem Interesse anzufordern.

Konzept und Grundsatz der vollständigen IFRS als Grundlagen

Der Entwurf der KMU-IFRS wurde durch das Herausziehen von grundlegenden Konzepten aus dem IASB-Rahmenkonzept zur Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen sowie den Grundsätzen und verwandten maßgeblichen Leitlinien entwickelt, unter der Vornahme von angemessenen Modifikationen entsprechend den Erfordernissen aus Sicht der Nutzer und unter Kosten-Nutzen Abwägungen.

Modifikationen der IFRS

Die Modifikationen wurden in drei weit gefassten Arten, basierend auf den Erfordernissen der Nutzer der IFRS-Abschlüsse sowie Kosten-Nutzen Gesichtspunkten, vorgenommen:

1. Gestrichene Sachverhalte. IFRS-Sachverhalte, die nicht relevant für ein typisches KMU sind, wurden nicht berücksichtigt. Querverweise zu den vollwertigen IFRS wurden bei Bedarf hinzugefügt. Diese umfassen:

Allgemeine an die Preislage angeglichene Berichterstattung in einer hyperinflationären Umgebung

Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (die rechnerischen Einzelheiten sind in IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung wiedergegeben)

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts bei Vermögenswerten der Landwirtschaft (Verweis auf IAS 41 Landwirtschaft, allerdings wird im Entwurf vorgeschlagen, die erfolgswirksame Verwendung des beizulegenden Zeitwerts für in der Landwirtschaft tätige KMU zu reduzieren).

Rohstoffgewinnungsindustrie (Verweis auf IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen).

Zwischenberichterstattung (Verweis auf IAS 34 Zwischenberichterstattung).

Bilanzierung von Finanzierungsleasingverträgen durch den Leasinggeber (Finanzierungsleasinggeber sind wahrscheinlich Finanzinstitute, für die eine Anwendung des KMU-IFRS sowieso nicht in Frage käme)

Erzielbarer Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes (KMU würden eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes mit geringerer Häufigkeit vornehmen verglichen mit den Vorschriften des IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte. Ist ein solcher Wertminderungstest vorgeschrieben, wird allerdings auf die Bewertungsrichtlinien des IAS 38 verwiesen).

Ergebnis je Aktie und Segmentberichterstattung sind nicht für KMU vorgeschrieben und Versicherungsverträge (Versicherungsunternehmen sind nicht berechtigt den KMU-IFRS anzuwenden).

2. Nur einfachstes Wahlrecht steht zur Verfügung. An den Stellen, an denen die vollwertigen IFRS Bilanzierungswahlrechte vorsehen, enthalten die IFRS für KMU nur das einfachere Wahlrecht. Einem KMU ist erlaubt, das andere Wahlrecht unter Angabe eines Querverweises zum relevanten IFRS anzuwenden. Diese sind:

Anschaffungskostenmodell für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ist erlaubt, wenn auf IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien verwiesen wird).

Anschaffungskosten- und Wertminderungsmodell für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Anwendung des Neubewertungsmodells ist mit Bezug auf IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte erlaubt).

Aufwandswirksame Verrechnung von Fremdkapitalkosten (Aktivierung mit Verweis auf IAS 23 Fremdkapitalkosten erlaubt).

IIndirekte Methode zur Berichterstattung von Zahlungsströmen aus operativer Tätigkeit (Anwendung der direkten Methode mit Verweis auf IAS 7 Kapitalflussrechnung erlaubt).

Eine Methode für alle Zuwendungen (ein KMU kann allerdings auch jegliche anderen Alternativen des IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand anwenden)

Nationale Gesetzgeber können bei der Übernahme der IFRS für KMU darüber entscheiden, das Wahlrecht unter Angabe des Verweises zu den vollständigen IFRS nicht zu zulassen.

3. Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen. Nachfolgend einige Beispiele:

Finanzinstrumente:

Zwei anstatt vier Kategorien von Finanzinstrumenten. Somit müssen sich KMU nicht mit den absichtlich vorgenommenen Held-to-Maturity Vorschriften oder dem damit verbundenen "Tainting" befassen; kein Erfordernis eines Available-for-Sale Wahlrechtes, sowie weitere Vereinfachungen.

Verständliche und einfache Ausbuchungsprinzipien - bei einem anhaltenden Engagement bei übertragenen Vermögenswerten, entfällt eine Ausbuchung seitens des Übertragenden. Der komplexe "Pass-Through" Test und der "Control-Retention" Test des IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung wird vermieden.

Stark vereinfachte Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes - ein Indikatorenansatz gegenüber vorgeschriebenen jährlichen Wertminderungskalkulationen.

Aufwandswirksame Erfassung aller Forschungs- und Entwicklungskosten (IAS 38 würde eine Aktivierung vorschreiben, nachdem die wirtschaftliche Nutzbarkeit überprüft wurde).

Anschaffungskostenmethode für assoziierte Unternehmen und Joint Ventures (eher als die Equity-Methode oder proportionale Konsolidierung).

Geringere Verwendung des beizulegenden Zeitwerts für landwirtschaftliche Betriebe - - nur "wenn leicht ermittelbar, ohne unangemessene Kosten oder Mühen".

Leistungsorientierte Pläne - eher ein prinzipienbasierter Ansatz als eine detaillierte Kalkulation und Abgrenzungsregeln des IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer. Der komplexe "Korridor Ansatz" wurde entfernt.

Anteilsbasierte Vergütung - Intrinsic-Value Methode.

Finanzierungsleasing - vereinfachte Bewertung der Rechte und Pflichten des Leasingnehmers.

Erstmalige Anwendung - weniger Daten zu vorangegangenen Perioden sind im Vergleich zu IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards anzupassen.

Aktualisierungshäufigkeit des IFRS für KMU

Ungefähr alle zwei Jahre mittels eines "Omnibus"-Entwurfs.

Aufbau des Entwurfs

Der Standardentwurf besteht aus drei Dokumenten:

Entwurf des IFRS für KMU (254 Seiten),

Anwendungsleitlinien (80 Seiten, bestehend aus erläuternden Abschlüssen und einer Anhangcheckliste

Erläuterungen zu den Schlussfolgerungen (48 Seiten).

Der IFRS für KMU ist nach Themen geordnet und nicht nach der Nummer des Standards (IAS/IFRS). Er besteht aus 38 Abschnitten und einem Glossar.

Weitere Schritte

Die Kommentierungsfrist zum Entwurf läuft am 1. Oktober 2007 aus.

Während der Entwurfsphase wird der Board Diskussionsrunden mit KMUs und kleinen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchführen, um die Vorschläge zu erörtern. Des Weiteren wird der Board Praxistests bezüglich der im Entwurf enthaltenen Vorschläge vornehmen.

Der endgültige Standard wird Mitte 2008 erwartet.

Der IFRS für KMU tritt dann in Kraft, wenn die einzelnen Gesetzgeber diesen übernehmen.

US-amerikanische SEC plant Diskussionsrunden zum Fahrplan

14.02.2007

Am 6. März 2007 werden erfahrene SEC-Stabmitglieder aus dem Büro des obersten Rechnungslegers (Office of the Chief Acountant), der Abteilung für Unternehmensfinanzierung, und dem Büro für internationale Angelegenheiten (Office of International Affairs) zu einer Diskussionsrunde hinsichtlich des „Fahrplans‟ für die IFRS zusammengekommen.

Der Fahrplan hat die Eliminierung der US GAAP-Überleitungsrechnung für nicht in den USA ansässige SEC-Registranten, die ihre Abschlüsse gemäß IFRS berichten, zum Ziel. Der Plan wurde erstmals vom ehemaligen SEC-Chief Accountant Donald Nicolaisen im April 2005 bekannt gegeben. Die am 6. März 2007 abgehaltene Diskussionsrunde wird von dem derzeitigen obersten Rechnungsleger der SEC, Conrad Hewitt, und dem Geschäftsleiter der Abteilung für Unternehmensfinanzierung, John W. White, geleitet. Die Diskussionsrunde findet in den Büros der SEC in Washington (DC) statt und ist der Öffentlichkeit zugänglich:

Die Diskussionsrunde wird aus drei Gesprächrunden bestehen, um die folgenden Sachverhalte bezüglich des Fahrplans anzusprechen:

Auswirkungen auf den Prozess der Kapitalaufnahme in den US-amerikanischen Kapitalmärkten

Auswirkungen auf die Emittenten in den US-amerikanischen Kapitalmärkten; und

Auswirkungen auf Investoren in den US-amerikanischen Kapitalmärkten.

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

Konvergenz aus Sicht der Aufsichtsbehörde (228 KB), Bemerkungen von SEC-Chief Accountant Donald T. Nicolaisen zur Festlegung des „Fahrplans‟ zur Konvergenz zwischen US GAAP und IFRS

SEC-Pressemitteilung zur bevorstehenden Diskussionsrunde (35 KB)

Agenda zur Sitzung der Arbeitsgruppe zu Leasingverhältnissen

14.02.2007

Die Arbeitsgruppe zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen des FASB und IASB trifft sich am 15.Februar 2007 (morgen) im Hotel Crowne Plaza in London (St.

James, 45-51 Buckingham Gate, London) zu einer gemeinsamen Sitzung. Die Sitzung ist der Öffentlichkeit zugänglich. Klicken Sie hier zur Ansicht des englischsprachigen Agendapapiers (Agenda Paper, AP), welches auf der Website des IASB eingestellt ist.

Tagesordnungspunkte: Arbeitsgruppe zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen des IASB und FASB

15. Februar 2007, 10.00 Uhr – 17.30 Uhr

Notwendigkeit einer Änderung - IASB-Mitglied Warren McGregor

Projektübersicht und Ziele der Sitzung – AP 1

Identifizierung der in einem einfachen Leasingvertrag enthaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Analyse der unterschiedlichen Möglichkeiten der Bilanzierungsmodelle – AP 5 und AP 6

Charakteristika und vertragliche Bedingungen von üblichen Leasingverträgen – AP 7

Erstmaliger Ansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die aus einem Leasingvertrag resultieren – AP 8

Identifizierung von aus einem Leasingvertrag entstehenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten mit einer Erneuerungsoption des Leasingnehmers und Analyse der unterschiedlichen Bilanzierungsmodelle – AP 9 und AP 10

Optionen zur Auflösung eines Leasingverhältnisses – AP 11

Nachfolgend eine Auflistung der zusätzlichen Agendapapiere:

AP 2 Historischer Abriss zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen

AP 3 Akademische Forschung zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen

AP 4 Definitionen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

EFRAG schlägt Unterstützung von IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionen vor

13.02.2007

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Kommentare bezüglich des Entwurfs ihrer Stellungnahme an die europäische Kommission, in der sie die Übernahme von IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen zur Anwendung in Europa vorschlägt.

EFRAG kam zu dieser Entscheidung nach einer Diskussion einschließlich einer Sondersitzung am 23. Januar 2007. Sie können den Entwurf einer Stellungnahme an IFRIC hier herunterladen (in englischer Sprache, 132 KB). Um Kommentare wird bis zum 28. Februar 2007 gebeten. Vier Mitglieder von EFRAG haben Bedenken hinsichtlich IFRIC 12, die sie zu der Ansicht bringen, dass EFRAG diese Interpretation nicht zur Übernahme empfehlen sollte. Die Begründung dieser Mitglieder wird im Anhang des Stellungnahmenentwurfs erläutert.

Ergebnisse der 22. RIC-Sitzung

12.02.2007

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 7. Februar 2007 seine 22. Sitzung in Düsseldorf abgehalten.

Nachfolgend sind die wesentlichen Themen und Ergebnisse der Sitzung wiedergegeben. Den RIC-Ergebnisbericht können Sie hier herunterladen (18 KB).

Fortsetzung der Arbeit und Verabschiedung der wesentlichen Inhalte von E-RIC 4 Einordnung von Direktversicherungen als leistungsorientierte oder beitragsorientierte Pläne.

Die Themen Saldierungsbereich von Drohverlustrückstellungen und Sukzessiver Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen werden nicht in Form von RIC-Initiativen beim IFRIC eingebracht, sondern direkt an den IASB adressiert.

Die vom IFRIC eingebrachte Thematik zur Bilanzierung von kündbaren Anteilen an einem Unternehmen im Abschluss eines Unternehmens als Eigen- oder Fremdkapital wurde von IFRIC im Januar 2007 endgültig nicht in sein Arbeitsprogramm aufgenommen, so dass eine Ablehnung ("Non-Interpretation") im IFRIC-Update Januar 2007 veröffentlicht wurde. Einige wesentliche weiterhin offene Fragen sollen in einem RIC-Positionspapier veröffentlicht werden.

Die in der Januar-Ausgabe des IFRIC-Update diskutierten vorläufigen IFRIC-Agendaentscheidungen können noch bis zum 26.02.2007 öffentlich kommentiert werden.

Es wurden neue potenzielle Projekt für das RIC diskutiert.

Die nächste RIC-Sitzung findet am 27. März 2007 in Frankfurt statt.

IAASB-Studie zur Planung 2008 - 2010

12.02.2007

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) entwickelt einen strategischen Plan für seine Aktivitäten im Zeitraum von 2008 - 2010. Der Board bittet um öffentliche Kommentare zu Schlüsseldiskussionsthemen auf Foren und Sitzungen zur Überarbeitung seiner Strategie, die für 2007 geplant sind.

Um diese Ansichten zu erhalten, führt der Board eine Online-Studie durch, zu der bis zum 23. Februar 2007 Antworten erbeten sind. Hier finden Sie den Link zu dem englischsprachigen Fragebogen der Online-Studie.

Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC äußert sich zur Überleitung

11.02.2007

Bei einer kürzlich abgehaltenen Konferenz äußerte sich der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen SEC, Conrad W.

Hewitt, zum Ziel der Streichung der Pflicht zur Aufstellung einer Überleitungsrechnung auf US GAAP für Registranten, die IFRS-Zahlen berichten, bis "2009 oder möglicherweise früher". Klicken Sie hier für Conrad Hewitts Äußerungen (in englischer Sprache). Hier ein Auszug:

Bei internationaler Konvergenz handelt es sich um ein weiteres laufendes, größeres Projekt unsererseits, und wir beobachten sehr genau das, was gemeinhin als "Fahrplan" (Roadmap) bezeichnet wird, welchen mein Vorgänger festgelegt hatte. Der Fahrplan legt die Meilensteine hinsichtlich der Streichung der Verpflichtung zur Überleitung auf die US-GAAP für ausländische Emittenten bis 2009 oder möglicherweise früher dar, die sich an US-amerikanischen Kapitalmärkten notieren lassen und die Jahresabschlüsse unter Verwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen. Der Stab der SEC wird weiterhin die IFRS-Berichte ausländischer Registranten überprüfen, um uns dabei zu helfen, die Unterschiede und die Anwendung der IFRS besser nachzuvollziehen.

Aktualisierter Übernahmestatusbericht von EFRAG

10.02.2007

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand der Übernahme aller IFRS gem.

der IAS-Verordnung, d.h. der Standards, Interpretationen und Änderungen, aktualisiert. Klicken Sie hier für den Übernahmestatusbericht zum 5. Februar 2007 (in englischer Sprache, 34 KB). Die Aktualisierung vom 5. Februar 2007 spiegelt die Empfehlungen des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) zur Übernahme von IFRS 8 sowie IFRIC 10 und 11 durch die EU wider. Das ARC wird IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen auf seiner Sitzung am 16. März 2007 erörtern. Gegenwärtig sind die nachfolgenden Verlautbarungen des IASB noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen worden:

IFRS 8 Geschäftssegmente

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 11 IFRS 2: Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen

IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderungen

IASB wird KMU-Standardentwurf nächste Woche veröffentlichen

10.02.2007

Der IASB erwartet die Freigabe des Entwurfs eines International Financial Reporting Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) an seine Abonnenten für Donnerstag, den 15. Februar 2007. Gedruckte Exemplare werden später verfügbar sein.

Der englische Text des Dokuments wird auf der Website des IASB ab Montag, den 26. Februar 2007, frei zu Verfügung stehen. Übersetzungen ins Spanische, Französische und Deutsche werden für April 2007 erwartet. Die Kommentierungsfrist wird am 1. Oktober 2007 ablaufen. Der Entwurf wird aus drei Dokumenten bestehen:

dem Entwurf (gegliedert nach Sachverhalten, 38 Abschnitte)

einem Musterabschluss und einer Checkliste mit Anhangangaben

einer Grundlage für Schlussfolgerungen.

Über das Projekt können Sie sich hier informieren.

Tagesordnung für die Februar-Sitzung des IASB

09.02.2007

Der IASB wird von Dienstag, den 20. Februar 2007, bis Donnerstag, den 22. Februar 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammenkommen.

Die Tagesordnung für diese Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben.

20. - 22. Februar 2007, London

Dienstag, 20. Februar 2007 (nur nachmittags)

Rahmenkonzept - Erörterung

einer Arbeitsdefinition eines möglichen Elements, Anspruch genannt, und seiner Auswirkungen, falls sie anstelle der Elemente Eigen- und Fremdkapital verwendet würde

der durch die Stab angefertigten Analyse der zum Diskussionspapier zur Zielsetzung und den qualitativen Merkmalen aus dem Juli 2006 eingegangenen Stellungnahmen

Mittwoch, 21. Februar 2007

Versicherungsverträge - Weiterführung der Diskussion zum Entwurf des Diskussionspapiers

Eigen- und Fremdkapital - Schulungseinheit

Die Definition eines Derivats in IAS 39 - Die Anbindung an das eigene Ergebnis oder EBITDA des Unternehmens (von IFRIC übertragener Sachverhalt)

Donnerstag, 22. Februar 2007

IAS 41 Landwirtschaft - Bewertung: Erörterung, ob das Verbot zur Einbeziehung der 'zusätzlichen biologischen Transformation' bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von biologischen Vermögenswerten unter Heranziehung abgezinster Zahlungsströme gestrichen werden soll (von IFRIC übertragener Sachverhalt).

Jährlicher Verbesserungsprozess:

ein möglicher Konflikt in IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler hinsichtlich des Verbindlichkeitsgrads der Umsetzungshinweise.

Erörterung, ob IFRS 1 neu strukturiert werden sollte, um den Standard weniger komplex und klarer zu machen

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Vorläufige Sichtweise

Definition von beitragsorientierten, leistungsorientierten und vermögensbasierten Zusagen

Einführung in Bewertungsalternativen für Cash Balance- und ähnliche Pläne

Ausweisalternativen für leistungsorientierte Pensionspläne

Unternehmenszusammenschlüsse 2 - Fortsetzung der Erörterungen zu möglichen Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse

Darstellung des Abschlusses

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