Definition eines KMU
Der IFRS für KMU ist zur Anwendung bei kleinen und
mittelgroßen Unternehmen vorgesehen, die keiner öffentliche
Rechenschaftspflicht unterliegen. Ein Unternehmen hat eine
öffentliche Rechenschaftspflicht (und hierfür hat es die
vollwertigen IFRS anzuwenden), wenn:
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es Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente in
einem öffentlichen Markt emittiert hat; oder
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es Vermögenswerte in der Eigenschaft eines Treuhänders
für eine große Gruppe Außenstehender hält, wie z.B. eine
Bank, ein Versicherungsunternehmen, ein Börsenmakler,
ein Pensionsfond, Investmentfond oder eine
Investmentbank.
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Unabhängiges und eigenständiges Dokument
Der IFRS für KMU wurde vom Board als unabhängiges und
eigenständiges Dokument für Unternehmen entwickelt, die
ungefähr 50 Arbeitnehmer haben. Der IASB hat keinen
quantifizierten „Größen-Test‟ angegeben, jedoch können die
nationalen Gesetzgeber, die den IFRS für KMU anwenden, einen
„Größentest‟ vornehmen. Es gibt keinen verpflichtenden
Rückgriff auf die vollwertigen IFRS.
Kleine kapitalmarktorientierte Unternehmen
Kleine kapitalmarktorientierte Unternehmen sind nicht
berechtigt, den IFRS für KMU anzuwenden.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen, ob klein oder groß,
haben sich dafür entschieden, Kapital von externen
Investoren aufzunehmen, die nicht geschäftsführend tätig
sind und nicht darüber verfügen können, Informationen in
eigenem Interesse anzufordern.
Konzept und Grundsatz der
vollständigen IFRS als Grundlagen
Der Entwurf der KMU-IFRS wurde durch das Herausziehen von
grundlegenden Konzepten aus dem IASB-Rahmenkonzept zur
Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen sowie den
Grundsätzen und verwandten maßgeblichen Leitlinien
entwickelt, unter der Vornahme von angemessenen
Modifikationen entsprechend den Erfordernissen aus Sicht der Nutzer
und unter Kosten-Nutzen Abwägungen.
Modifikationen der IFRS
Die Modifikationen wurden in drei weit gefassten Arten,
basierend auf den Erfordernissen der Nutzer der IFRS-Abschlüsse sowie Kosten-Nutzen Gesichtspunkten,
vorgenommen:
1. Gestrichene Sachverhalte.
IFRS-Sachverhalte, die nicht
relevant für ein typisches KMU sind, wurden nicht
berücksichtigt. Querverweise zu den vollwertigen IFRS
wurden bei Bedarf hinzugefügt. Diese umfassen:
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Allgemeine an die Preislage
angeglichene Berichterstattung in einer
hyperinflationären Umgebung
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Anteilsbasierte Vergütungen mit
Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (die
rechnerischen Einzelheiten sind in IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütung wiedergegeben)
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Bestimmung des beizulegenden
Zeitwerts
bei Vermögenswerten der Landwirtschaft (Verweis auf IAS 41
Landwirtschaft, allerdings wird im Entwurf
vorgeschlagen, die erfolgswirksame Verwendung des
beizulegenden Zeitwerts für in der Landwirtschaft tätige
KMU zu reduzieren).
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Rohstoffgewinnungsindustrie
(Verweis auf IFRS 6 Exploration und Evaluierung von
mineralischen Ressourcen).
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Zwischenberichterstattung (Verweis
auf IAS 34 Zwischenberichterstattung).
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Bilanzierung von
Finanzierungsleasingverträgen durch den Leasinggeber
(Finanzierungsleasinggeber sind wahrscheinlich
Finanzinstitute, für die eine Anwendung des KMU-IFRS
sowieso nicht in Frage käme)
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Erzielbarer Betrag des Geschäfts-
oder Firmenwertes (KMU würden eine Wertminderung des
Geschäfts- oder Firmenwertes mit geringerer Häufigkeit
vornehmen verglichen mit den Vorschriften des IAS 38
Immaterielle Vermögenswerte. Ist ein solcher
Wertminderungstest vorgeschrieben, wird allerdings auf
die Bewertungsrichtlinien des IAS 38 verwiesen).
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Ergebnis je Aktie und
Segmentberichterstattung sind nicht für KMU
vorgeschrieben und Versicherungsverträge
(Versicherungsunternehmen sind nicht berechtigt den
KMU-IFRS anzuwenden).
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2. Nur einfachstes Wahlrecht steht zur
Verfügung. An
den Stellen, an denen die vollwertigen IFRS
Bilanzierungswahlrechte vorsehen, enthalten die IFRS für KMU
nur das einfachere Wahlrecht. Einem KMU ist erlaubt, das
andere Wahlrecht unter Angabe eines Querverweises zum
relevanten IFRS anzuwenden. Diese sind:
| Anschaffungskostenmodell für als
Finanzinvestition gehaltene Immobilien (erfolgswirksame
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ist erlaubt, wenn
auf IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
verwiesen wird).
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| Anschaffungskosten- und
Wertminderungsmodell für Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte (Anwendung des Neubewertungsmodells ist
mit Bezug auf IAS 16 Sachanlagen und IAS 38
Immaterielle Vermögenswerte erlaubt).
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| Aufwandswirksame Verrechnung von
Fremdkapitalkosten (Aktivierung mit Verweis auf IAS 23
Fremdkapitalkosten erlaubt).
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| IIndirekte Methode zur
Berichterstattung von Zahlungsströmen aus operativer
Tätigkeit (Anwendung der direkten Methode mit Verweis
auf IAS 7 Kapitalflussrechnung erlaubt).
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| Eine Methode für alle Zuwendungen
(ein KMU kann allerdings auch jegliche anderen
Alternativen des IAS 20 Bilanzierung und Darstellung
von Zuwendungen der öffentlichen Hand anwenden)
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Nationale Gesetzgeber können bei
der Übernahme der IFRS für KMU darüber entscheiden, das
Wahlrecht unter Angabe des Verweises zu den vollständigen
IFRS nicht zu zulassen.
3.
Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen. Nachfolgend
einige Beispiele:
| Finanzinstrumente:
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Zwei anstatt vier
Kategorien von Finanzinstrumenten. Somit müssen
sich KMU nicht mit den absichtlich vorgenommenen
Held-to-Maturity Vorschriften oder dem damit
verbundenen "Tainting" befassen; kein
Erfordernis eines Available-for-Sale
Wahlrechtes, sowie weitere Vereinfachungen.
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Verständliche und
einfache Ausbuchungsprinzipien - bei einem
anhaltenden Engagement bei übertragenen
Vermögenswerten, entfällt eine Ausbuchung
seitens des Übertragenden. Der komplexe "Pass-Through"
Test und der "Control-Retention" Test des IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
wird vermieden.
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Stark vereinfachte
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.
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