Frage 1
Die Beratungsgruppe schlägt
vor, dass die IVS prinzipienbasiert sein sollten. Dies
bedeutet ihrer Meinung nach, dass der Standard neben den zu
erfüllenden Anforderungen wesentliches erklärendes Material
enthalten soll, das einem erfahrenen professionellen
Bewerter ermöglichen soll, die Anforderungen zu verstehen.
Stimmen Sie dieser Empfehlung zu?
Frage
2
Bewertungen erfolgen in einer Vielzahl von Zusammenhängen
- von der Rechnungslegung über Kreditwürdigkeitsprüfungen
und Geschäftsübernahmen bis hin zu Steuer- und
Prozessfragen. Die Beratungsgruppe ist der Meinung, dass die
gleichen Konzepte, Definitionen und Prinzipien auf alle
Bewertungen zutreffen unabhängig davon, zu welchem Zweck sie
erfolgen. Abweichungen könnte es allerdings in der Anwendung
und in der Berichterstattung geben. Stimmen Sie der
Beratungsgruppe zu?
Frage
3
Die Beratungsgruppe ist der Meinung, dass die eigentliche
Rolle der IVS diejenige eines eigenständigen Kanons von
internationalen Standards ist, der die Bedürfnisse eines
globalen Marktplatzes erfüllen muss und für die Konvergenz
von nationalen Standards auf internationale
Bewertungsstandards dienen soll. Sie ist deshalb der
Meinung, dass die IVS sich nicht auf Gebiete erstrecken
sollten, die immer noch wesentlicher nationaler Regulierung
unterworfen sind - beispielsweise Bewertungen aus
steuerlichen Gründen.
Stimmen Sie der Beratungsgruppe zu?
Frage
4
Die Beratungsgruppe ist sich bewusst, dass in
verschiedenen Rechtkreisen unterschiedliche Wege
eingeschlagen werden, um zu dem gleichen Ziel eines einzigen
Kanons weltweit gültiger Bewertungsstandards zu gelangen.
Obwohl dies verständlich ist, schlägt die Beratungsgruppe
vor, dass das IVSC eine ähnliche Regelung einzuführen
versuchen sollte wie für die International Reporting
Standards (IFRS). D.h. Bewertungsberichte sollten dann nicht
in Anspruch nehmen können, in Übereinstimmung mit den IVS
erstellt zu sein, wenn sie nicht allen Anforderungen der IVS
genügen. Stimmen Sie zu, dass das IVSC eine solche Regelung
einführen sollte?
Frage
5
Sind Sie der Meinung, dass die vorgeschlagenen Struktur
eine einfache Navigation durch die Standards ermöglicht und
die Bestimmung der jeweiligen Bewertungs- und
Berichtsvorschriften für einen bestimmten Vermögenswert/eine
bestimmte Schuld und einen bestimmten Zweck erleichtert?
Frage
6
Eine Reihe spezifischer Fragen zur vorgeschlagenen
Struktur der IVS werden von der Beratungsgruppe gestellt, zu
denen sie Stellungnahmen sucht:
| 6(a) Die in Kürze
erscheinende achte Ausgabe der IVS definiert den
beizulegenden Zeitwert in IVS 2
Bewertungsgrundlagen, die nicht dem Marktwert
entsprechen. Glauben Sie, dass dies ausreicht,
oder sollte das IVSC einen Standard zum
beizulegenden Zeitwert als eigenständige
Bewertungsgrundlage entwickeln?
|
| 6(b) Die
vorgeschlagene Struktur der IVS erörtert die
Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Bewertung
und der Bewertungsgrundlagen auf bestimmte
Vermögenswert- und Schuldarten bevor sie auf einen
bestimmten Bewertungszweck angewendet werden. Einige
Mitglieder der Beratungsgruppe sind der Meinung,
dass diese Reihenfolge umgekehrt werden sollte. Was
meinen Sie?
|
| 6(c) Es wird
vorgeschlagen, zu einer Reihe von Sachverhalten
weitere, detailliertere Leitlinien hinzuzufügen.
Stimmen Sie der Auswahl auf der Liste zu? Sollten
weitere Sachverhalte aufgenommen werden?
|
Fragen
7 und 8
[Diese beziehen sich auf die Form der IVS und Empfehlungen
für die Klarheit der Standards.]
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