Die Kommission begrüßt die neuesten Ankündigungen von
IASC-Stiftung und IASB und die Schritte, die unternommen
wurden, um Verfassungsschwächen zu adressieren. Die
Kommission begrüßt insbesondere die Maßnahmen, die ergriffen
wurden, um eine effektivere Schnittstelle zwischen den
Treuhändern und dem IASB zu etablieren und um ein
Rahmenkonzept einzuführen, das Auswirkungsstudien für neue
Standards ermöglicht, die Bereitschaft, angemessen auf
Stellungnahmen zu reagieren, die Abschaffung des
Agendakomitees von IFRIC, die Verstärkung administrativer
Kapazitäten bei IFRIC und die fortlaufende Effizienzanalyse
beim Standardbeirat SAC.
Es bleibt dennoch abzuwarten,
wie IASC-Stiftung und IASB die angekündigten Veränderungen
in die Tat umsetzen werden. Dies gilt insbesondere für die
Auswirkungsanalysen, die Reaktion auf Stellungnahmen und den
Standardbeirat, so dass ein regelkonformer
Konsultationsprozess und Rechenschaft gegenüber den
Interessensgruppen gewährleistet werden. Es ist auch
wichtig, dass die
Stellungnahmen des Runden Tisches zur einheitlichen
Anwendung von IFRS in Europa in die Arbeit
des IASB zu Standards und Interpretationen einbezogen
werden.
Die Kommission ist auch der Meinung, dass zusätzlich zu
den
Auswirkungsanalysen im Voraus es von gleicher Wichtigkeit
ist, dass der IASB angemessene nachträgliche Analysen der
Auswirkungen von bereits herausgegebenen Standards und
Interpretationen, um sicherzustellen, dass ihre
Funktionalität in der Praxis angemessen ist und dass sie den
Adressaten entscheidungsnützliche Informationen liefern.
Hinsichtlich der Legitimität
des Übernahmeprozesses für IFRS und IFRIC in Europa ist es
von Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten
der EU und das Europäischen Parlament frühzeitig über die
Absicht des IASB, neue Standards herauszugeben, informiert
werden. Die Kommission lädt deshalb Boardmitglieder ein,
regelmäßig (zwei- bis dreimal im Jahr) vor den
Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zu erscheinen
und die Standards vorzustellen, die auf dem Arbeitsplan des
IASB stehen.
Hinsichtlich der Einführung
eines neuen Finanzierungssystems ist die Kommission erfreut,
zu hören, dass die Einwerbung von Finanzierungszusagen aus
privaten Quellen gut voranschreitet. Trotzdem drängt die
Kommission diejenigen Mitgliedstaaten, die bis jetzt noch
nicht agiert haben, dies rasch zu tun und unterstreicht noch
einmal die Wichtigkeit einer angemessenen Diversifikation
der Quellen und die vollumfängliche Teilnahme aller
interessierten Rechtskreise.
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