Stellungnahmen zur Form internationaler Bewertungsstandards gesucht

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26.07.2007

Das Internationale Komitee für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Committee, IVSC) hat einen Bericht zu Struktur und Form der Internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) zur Stellungnahme veröffentlicht, der von einer Beratungsgruppe erstellt wurde, die zusammengestellt wurde, um diese kritisch zu analysieren.

Das IVSC befindet sich derzeit in einer Phase der Modernisierung seiner eigenen Organisationsstrukturen (s. auch unsere Nachricht vom 19. April 2007). Der Bericht über die IVS mit dem Titel "Eine Analyse der Internationalen Bewertungsstandards" (in englischer Sprache, 126 KB) stellt die Ansicht der Beratungsgruppe zur Form eines "idealen" Kanons von internationalen Bewertungsstandards dar. Der Bericht stellt eine Reihe spezifischer Fragen (s. u., zu denen Stellungnahmen gesucht werden. Die Kommentierungsfrist endet am 31. Oktober 2007.

Sachverhalte, zu denen das IVSC Stellungnahmen erbittet

Frage 1

Die Beratungsgruppe schlägt vor, dass die IVS prinzipienbasiert sein sollten. Dies bedeutet ihrer Meinung nach, dass der Standard neben den zu erfüllenden Anforderungen wesentliches erklärendes Material enthalten soll, das einem erfahrenen professionellen Bewerter ermöglichen soll, die Anforderungen zu verstehen. Stimmen Sie dieser Empfehlung zu?

Frage 2

Bewertungen erfolgen in einer Vielzahl von Zusammenhängen - von der Rechnungslegung über Kreditwürdigkeitsprüfungen und Geschäftsübernahmen bis hin zu Steuer- und Prozessfragen. Die Beratungsgruppe ist der Meinung, dass die gleichen Konzepte, Definitionen und Prinzipien auf alle Bewertungen zutreffen unabhängig davon, zu welchem Zweck sie erfolgen. Abweichungen könnte es allerdings in der Anwendung und in der Berichterstattung geben. Stimmen Sie der Beratungsgruppe zu?

Frage 3

Die Beratungsgruppe ist der Meinung, dass die eigentliche Rolle der IVS diejenige eines eigenständigen Kanons von internationalen Standards ist, der die Bedürfnisse eines globalen Marktplatzes erfüllen muss und für die Konvergenz von nationalen Standards auf internationale Bewertungsstandards dienen soll. Sie ist deshalb der Meinung, dass die IVS sich nicht auf Gebiete erstrecken sollten, die immer noch wesentlicher nationaler Regulierung unterworfen sind - beispielsweise Bewertungen aus steuerlichen Gründen. Stimmen Sie der Beratungsgruppe zu?

Frage 4

Die Beratungsgruppe ist sich bewusst, dass in verschiedenen Rechtkreisen unterschiedliche Wege eingeschlagen werden, um zu dem gleichen Ziel eines einzigen Kanons weltweit gültiger Bewertungsstandards zu gelangen. Obwohl dies verständlich ist, schlägt die Beratungsgruppe vor, dass das IVSC eine ähnliche Regelung einzuführen versuchen sollte wie für die International Reporting Standards (IFRS). D.h. Bewertungsberichte sollten dann nicht in Anspruch nehmen können, in Übereinstimmung mit den IVS erstellt zu sein, wenn sie nicht allen Anforderungen der IVS genügen. Stimmen Sie zu, dass das IVSC eine solche Regelung einführen sollte?

Frage 5

Sind Sie der Meinung, dass die vorgeschlagenen Struktur eine einfache Navigation durch die Standards ermöglicht und die Bestimmung der jeweiligen Bewertungs- und Berichtsvorschriften für einen bestimmten Vermögenswert/eine bestimmte Schuld und einen bestimmten Zweck erleichtert?

Frage 6

Eine Reihe spezifischer Fragen zur vorgeschlagenen Struktur der IVS werden von der Beratungsgruppe gestellt, zu denen sie Stellungnahmen sucht:

6(a) Die in Kürze erscheinende achte Ausgabe der IVS definiert den beizulegenden Zeitwert in IVS 2 Bewertungsgrundlagen, die nicht dem Marktwert entsprechen. Glauben Sie, dass dies ausreicht, oder sollte das IVSC einen Standard zum beizulegenden Zeitwert als eigenständige Bewertungsgrundlage entwickeln?

6(b) Die vorgeschlagene Struktur der IVS erörtert die Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Bewertung und der Bewertungsgrundlagen auf bestimmte Vermögenswert- und Schuldarten bevor sie auf einen bestimmten Bewertungszweck angewendet werden. Einige Mitglieder der Beratungsgruppe sind der Meinung, dass diese Reihenfolge umgekehrt werden sollte. Was meinen Sie?

6(c) Es wird vorgeschlagen, zu einer Reihe von Sachverhalten weitere, detailliertere Leitlinien hinzuzufügen. Stimmen Sie der Auswahl auf der Liste zu? Sollten weitere Sachverhalte aufgenommen werden?

Fragen 7 und 8 [Diese beziehen sich auf die Form der IVS und Empfehlungen für die Klarheit der Standards.]

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