Die vorgeschlagenen
Vorschriften würden von den registrierten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verlangen, das Prüfungskomitee
eines Emittenten von jeder Beziehung zwischen der
Prüfungsgesellschaft und dem Emittenten in Kenntnis zu setzen, bei
der vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie
Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Gesellschaft haben kann.
Diese Mitteilungen müssten sowohl vor Annahme eines neuen
Prüfungsauftrags nach den Standards der PCAOB erfolgen als auch
jährlich bei fortlaufenden Mandaten. Darüber hinaus schlägt die
PCAOB vor, ihre Vorschriften zu Steuerdienstleistungen für Personen
in Positionen der Prüfungsaufsicht zu ändern. Danach würde der Teil
der Prüfperiode, der vor der Annahme des Prüfungsauftrags liegt, aus
dem Anwendungsbereich dieser Vorschrift ausgeschlossen. Weitere
Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung der PCAOB.