Entwurf einer Interpretation zur Absicherung einer Nettoinvestition
19.07.2007
Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Entwurf einer Interpretation mit der Bitte um Stellungnahme freigegeben: IFRIC D22 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb.
Zusammenfassung von IFRIC D22 In einigen Unternehmen weicht die Währung, die bei der Darstellung des Abschlusses verwendet wird (die Darstellungswährung), von der Währung ab, die das Unternehmen oder seine ausländischen Tochterunternehmen täglich verwenden und in der sie ihre Nettozahlungsströme generieren (die operative oder funktionale Währung). Gegenwärtig wenden einige Unternehmen die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen an, wenn sie diese funktionale Währung in die Darstellungswährung "umrechnen". IFRIC vertritt die Auffassung, dass diese bloße Umrechnung der Währung für Darstellungszwecke kein sicherbares ökonomisches Risiko darstellt. Dementsprechend schlägt es in IFRIC D22 vor, die Anwendung der Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nicht zuzulassen, wenn die funktionale Währung in eine Darstellungswährung umgerechnet wird. IFRIC kam zu dem Schluss, dass das abgesicherte Risiko das Fremdwährungsrisiko ist, das aus Unterschieden zwischen der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs und der funktionalen Währung eines jedweden Mutterunternehmens in einem Konzernverbund entsteht. Eine Klarstellung wurde hinsichtlich der Frage erforderlich, ob ein Unternehmen das abgesicherte Fremdwährungsrisiko lediglich dann abbilden kann, wenn es sich um das unmittelbar übergeordnete Mutterunternehmen des ausländischen Geschäftsbetrieb oder um das oberste Mutterunternehmen oder um jedwedes Mutterunternehmen zwischen diesen beiden handelt. IFRIC befasst sich in IFRIC D22 auch mit der Frage, welche einzelne Einheit innerhalb eines Konzernverbundes ein Sicherungsinstrument halten darf. In IFRIC D22 wird vorgeschlagen, dass das Sicherungsinstrument von jedem Tochter- oder Mutterunternehmen innerhalb eines Konzerns gehalten werden darf, unabhängig von der funktionalen Währung der Einheit. Zur Einschätzung, wie effektiv das Sicherungsinstrument bei der Minderung des Risikos aus dem ausländischen Geschäftsbetrieb ist, muss das Unternehmen die Wertänderung des Sicherungsinstruments in der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, das sein Risiko absichert, und nicht in der funktionale Währung des Tochterunternehmens, das das Instruments hält, berechnen. |
IFRIC D22 wäre prospektiv anzuwenden, d.h. für alle zukünftigen Geschäftsvorfälle. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 19. Oktober 2007. Die Presseerklärung des IASB können Sie hier einsehen (in englischer Sprache, 50 KB).