DRSC veröffentlicht Standardentwurf E-DRS 23

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17.07.2007

Das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (ÜR-UG) vom 8. Juli 2006 setzt die Anforderungen der EU-Übernahmerichtlinie vom 21. April 2004 um.

Die wesentliche gesetzliche Neuerung im Hinblick auf die Finanzberichterstattung von Konzernen stellt die Erweiterung des § 315 HGB um Absatz 4 dar. Darin sind zusätzliche Angabepflichten im Konzernlagebericht für Unternehmen definiert, die durch Ausgabe stimmberechtigter Aktien einen organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Anspruch nehmen. iel des E-DRS 23 Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht ist die Konkretisierung der Vorgaben zum Konzernlagebericht aus dem Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz, die im § 315 Abs. 4 HGB aufgenommen wurden. Der Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standards E-DRS 23 steht zum Download bereit. Stellungnahmen können bis zum 15. Oktober 2007 beim DRSC (per Post: Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215) eingereicht werden.

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