Die wesentliche gesetzliche Neuerung im Hinblick auf die
Finanzberichterstattung von Konzernen stellt die Erweiterung des §
315 HGB um Absatz 4 dar. Darin sind zusätzliche Angabepflichten im
Konzernlagebericht für Unternehmen definiert, die durch Ausgabe
stimmberechtigter Aktien einen organisierten Markt im Sinne von § 2
Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in
Anspruch nehmen. iel des E-DRS 23
Übernahmerechtliche Angaben
und Erläuterungen im Konzernlagebericht ist die Konkretisierung
der Vorgaben zum Konzernlagebericht aus dem
Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz, die im § 315 Abs. 4 HGB
aufgenommen wurden. Der Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs
Standards E-DRS 23 steht zum
Download bereit. Stellungnahmen können bis zum 15. Oktober 2007
beim DRSC (per Post: Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail:
info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215) eingereicht werden.