Bericht an ECOFIN zu Verfassung und Finanzierung des IASB

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14.07.2007

Der Stab der Europäischen Kommission hat seinen zweiten Bericht zur Entwicklung der Verfassung und Finanzierung des ISAB und der IASC-Stiftung herausgegeben.

Laden Sie sich den englischsprachigen Bericht der Europäischen Kommission herunter (122 KB). Nachfolgend finden Sie die Schlussfolgerungen des Berichts.

Die Kommission begrüßt die neuesten Ankündigungen von IASC-Stiftung und IASB und die Schritte, die unternommen wurden, um Verfassungsschwächen zu adressieren. Die Kommission begrüßt insbesondere die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um eine effektivere Schnittstelle zwischen den Treuhändern und dem IASB zu etablieren und um ein Rahmenkonzept einzuführen, das Auswirkungsstudien für neue Standards ermöglicht, die Bereitschaft, angemessen auf Stellungnahmen zu reagieren, die Abschaffung des Agendakomitees von IFRIC, die Verstärkung administrativer Kapazitäten bei IFRIC und die fortlaufende Effizienzanalyse beim Standardbeirat SAC.

Es bleibt dennoch abzuwarten, wie IASC-Stiftung und IASB die angekündigten Veränderungen in die Tat umsetzen werden. Dies gilt insbesondere für die Auswirkungsanalysen, die Reaktion auf Stellungnahmen und den Standardbeirat, so dass ein regelkonformer Konsultationsprozess und Rechenschaft gegenüber den Interessensgruppen gewährleistet werden. Es ist auch wichtig, dass die Stellungnahmen des Runden Tisches zur einheitlichen Anwendung von IFRS in Europa in die Arbeit des IASB zu Standards und Interpretationen einbezogen werden.

Die Kommission ist auch der Meinung, dass zusätzlich zu den Auswirkungsanalysen im Voraus es von gleicher Wichtigkeit ist, dass der IASB angemessene nachträgliche Analysen der Auswirkungen von bereits herausgegebenen Standards und Interpretationen, um sicherzustellen, dass ihre Funktionalität in der Praxis angemessen ist und dass sie den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen liefern.

Hinsichtlich der Legitimität des Übernahmeprozesses für IFRS und IFRIC in Europa ist es von Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten der EU und das Europäischen Parlament frühzeitig über die Absicht des IASB, neue Standards herauszugeben, informiert werden. Die Kommission lädt deshalb Boardmitglieder ein, regelmäßig (zwei- bis dreimal im Jahr) vor den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zu erscheinen und die Standards vorzustellen, die auf dem Arbeitsplan des IASB stehen.

Hinsichtlich der Einführung eines neuen Finanzierungssystems ist die Kommission erfreut, zu hören, dass die Einwerbung von Finanzierungszusagen aus privaten Quellen gut voranschreitet. Trotzdem drängt die Kommission diejenigen Mitgliedstaaten, die bis jetzt noch nicht agiert haben, dies rasch zu tun und unterstreicht noch einmal die Wichtigkeit einer angemessenen Diversifikation der Quellen und die vollumfängliche Teilnahme aller interessierten Rechtskreise.

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