Bericht über die Erörterungen von ECOFIN zu Verfassung und Finanzierung des IASB

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11.07.2007

Auf ihrer Sitzung am 10. Juli 2007 in Brüssel haben die Wirtschafts- und Finanzminister der EU (ECOFIN) über die Verfassung und die Finanzierung des IASB gesprochen.

Der Rat fällte die nachstehend aufgeführten Beschlüsse. Sie sind in einer vorläufigen Presseerklärung zusammengefasst (in englischer Sprache, 236 KB), die im Anschluss an die Sitzung herausgegeben wurde.

Beschlüsse des Europäischen Rates für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten der EU zu Verfassung und Finanzierung des IASB, 10. Juli 2007

Der Rat hob die Bedeutung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die Finanzmärkte der EU hervor. Starke Führung und eine stabile Finanzierung des International Accounting Standards Boards (IASB) and der International Accounting Standards Committee Foundation (IASC-Stiftung) sind unabdingbar für die Europäische Union.

Auf seiner Sitzung am 11. Juli 2006 hatte der Rat Beschlüsse zur Finanzierung des International Accounting Standards Boards (IASB) gefasst. Der Rat begrüßte seinerzeit die Anstrengungen aus dem Privatsektor, ein freiwilliges Finanzierungssystem auf breiter Basis für den IASB zu finden. Darüber hinaus hob ECOFIN die Bedeutung von Verbesserungen in der Führungsstruktur des IASB hervor und lud die Kommission und das Wirtschafts- und Finanzkomitee ein, die Arbeit des IASB zu überwachen und dem Rat regelmäßig darüber Bericht zu erstatten, welcher Fortschritt in diesen Bereichen wirklich zu beobachten sei.

Der Rat hielt fest, dass nach den beiden Fortschrittsberichten, die in der Folge von der Kommission verfasst worden sind, die Führungsstruktur des IASB und der IASC-Stiftung verbessert worden ist. Während der Rat die Beschlüsse aus dem Juli 2006 bekräftigte und die durch IASB und IASCF erreichten Verbesserungen würdigte, hob er doch hervor, dass er weitere folgende Fortschritte zu sehen wünsche:

Einführung dezidierter Maßnahmen zur Verbesserung der Führungsstruktur des IASB durch einen angemessenes Arbeitsprogramm;

vollständige Einbeziehung der Stellungnahmen des Runden Tisches zur einheitlichen Anwendung von IFRS in Europa in die Arbeit des IASB zu Standards und Interpretationen;

Ausführung strenger Auswirkungsanalysen im Voraus für jeden neuen Standard durch den IASB und nachträgliche Analysen der Auswirkungen und Funktionalität von bereits herausgegebenen Standards und Interpretationen, um sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele erreicht worden sind und dass die Standards und Interpretationen den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen liefern;

regelmäßige frühzeitige Information der Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Parlaments durch Mitglieder des IASB über deren Absichten, neue Standards herauszugeben, und durch die Treuhänder zu den Entwicklungen in der Führung in der IASC-Stiftung;

rasche Durchsicht der Arbeitsweisen des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) durch die IASC-Stiftung und Stärkung von dessen Rolle.

Des Weiteren hebt der Rat weiterhin die Bedeutung/Notwendigkeit der folgenden Aspekte hervor:

vollständige Transparenz beim IASB auf jeder Ebene des Konvergenzprozesses der internationalen Rechnungslegungsstandards, die den Ansichten aller relevanten Interessengruppen gerecht wird;

geografisch ausgewogene Besetzung in allen Schlüsselkomitees von IASB/IASC-Stiftung;

Sicherstellung, dass alle Interessengruppen angemessen in den Führungsgremien der IASC-Stiftung, des IASB und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) vertreten sind, da sie weitere fachliche Expertise bringen.

Der Rat ist grundsätzlich zufrieden mit den Bemühungen der IASC-Stiftung, eine stabile und sichere Finanzierungsgrundlage für den IASB zu erreichen. Der Rat hält dennoch die folgenden Maßnahmen für notwendig, um weitere Fortschritte zu erzielen:

Vor dem Hintergrund der Finanzierungsanforderungen ist eine breite internationale Basis von Beiträgern auch aus kleineren Rechtskreisen zu suchen;

eine Zusammenarbeit mit europäischen und nationalen Unternehmen und anderen relevanten Organisationen muss aufgenommen werden, um die Bemühungen des Privatsektors zu unterstützen, ein freiwilliges Finanzierungssystem auf breiter Basis zu entwickeln;

man muss klarstellen, dass andere Regionen der Welt zu gleichem Anteil zum Finanzierungssystem beitragen;

Modalitäten für eine regelmäßige Beurteilung der Funktion des zukünftigen Finanzierungssystems müssen vereinbart werden, um dessen Effektivität und Stabilität zu gewährleisten.

Der Rat lädt die Kommission und das Wirtschafts- und Finanzkomitee ein, die Überwachung der IASB/IASC-Stiftungssachverhalte fortzusetzen und dem Rat regelmäßig Bericht über die Entwicklung von Führung und Finanzierung von IASB und IASC-Stiftung zu erstatten.

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