IFRIC Interpretationsentwurf zu Immobilienverkäufen

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05.07.2007

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Entwurf von IFRIC D21 Immobilienverkäufe zur Stellungnahme veröffentlicht.

IFRIC D21 Immobilienverkäufe zielt auf die Standardisierung der von Bauunternehmen angewendeten Rechnungslegungspraxis bezüglich des Verkaufs von Einheiten (bspw. Wohnungen oder Häusern) „ab Entwurf“, das heißt vor Fertigstellung, ab. Derzeit interpretieren diese Unternehmen IFRS sehr unterschiedlich und setzen die Erlöse aus dem Verkauf von Einheiten zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten an. Einige setzen den Erlös erst an, wenn sie die fertig gestellte Einheit an den Käufer übergeben, andere jedoch setzen den Erlös früher an, während die Fertigstellung voranschreitet, mit Bezug auf den Grad der Fertigstellung. IFRIC D21 sieht vor, dass der Erlös nur dann während des Fertigstellungsprozesses erfasst werden soll, wenn das Bauunternehmen tatsächlich auch die Fertigstellungsleistungen selbst übernimmt und nicht nur fertige Waren (fertig gestellte Einheiten) verkauft. Im Entwurf werden Merkmale vorgeschlagen, nach denen festgestellt werden kann, ob das Unternehmen die Fertigstellungsleistungen selbst erbringt. In vielen Ländern sind diese Merkmale derzeit tendenziell bei typischen Verkäufen “ab Entwurf” nicht erfüllt.

Die Kommentierungsfrist endet am 5. Oktober 2007. Lesen Sie auch die englischsprachige Presseerklärung des IASB. Einen aktuellen Überblick über alle laufende Kommentierungsfristen erhalten Sie hier.

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