Juli

Entwurf einer Interpretation zur Absicherung einer Nettoinvestition

19.07.2007

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Entwurf einer Interpretation mit der Bitte um Stellungnahme freigegeben: IFRIC D22 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb.

IFRIC D22 hat zwei Sachverhalte zum Gegenstand, die im Zusammenhang mit zwei Bilanzierungsstandards aufgekommen sind — IAS 21 Die Auswirkungen von Änderungen des Wechselkurse und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung — und sich auf die Bilanzierung der Absicherung des Fremdwährungsrisikos in einem Unternehmen und seinen ausländischen Geschäftsbetrieben. In seinem Vorschlag stellt IFRIC klar, was als Risiko bei einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb qualifiziert und wo das Instruments, das dieses Risiko mindert, innerhalb eines Konzerns gehalten werden darf.

Zusammenfassung von IFRIC D22

In einigen Unternehmen weicht die Währung, die bei der Darstellung des Abschlusses verwendet wird (die Darstellungswährung), von der Währung ab, die das Unternehmen oder seine ausländischen Tochterunternehmen täglich verwenden und in der sie ihre Nettozahlungsströme generieren (die operative oder funktionale Währung). Gegenwärtig wenden einige Unternehmen die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen an, wenn sie diese funktionale Währung in die Darstellungswährung "umrechnen". IFRIC vertritt die Auffassung, dass diese bloße Umrechnung der Währung für Darstellungszwecke kein sicherbares ökonomisches Risiko darstellt. Dementsprechend schlägt es in IFRIC D22 vor, die Anwendung der Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nicht zuzulassen, wenn die funktionale Währung in eine Darstellungswährung umgerechnet wird. IFRIC kam zu dem Schluss, dass das abgesicherte Risiko das Fremdwährungsrisiko ist, das aus Unterschieden zwischen der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs und der funktionalen Währung eines jedweden Mutterunternehmens in einem Konzernverbund entsteht. Eine Klarstellung wurde hinsichtlich der Frage erforderlich, ob ein Unternehmen das abgesicherte Fremdwährungsrisiko lediglich dann abbilden kann, wenn es sich um das unmittelbar übergeordnete Mutterunternehmen des ausländischen Geschäftsbetrieb oder um das oberste Mutterunternehmen oder um jedwedes Mutterunternehmen zwischen diesen beiden handelt.

IFRIC befasst sich in IFRIC D22 auch mit der Frage, welche einzelne Einheit innerhalb eines Konzernverbundes ein Sicherungsinstrument halten darf. In IFRIC D22 wird vorgeschlagen, dass das Sicherungsinstrument von jedem Tochter- oder Mutterunternehmen innerhalb eines Konzerns gehalten werden darf, unabhängig von der funktionalen Währung der Einheit. Zur Einschätzung, wie effektiv das Sicherungsinstrument bei der Minderung des Risikos aus dem ausländischen Geschäftsbetrieb ist, muss das Unternehmen die Wertänderung des Sicherungsinstruments in der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, das sein Risiko absichert, und nicht in der funktionale Währung des Tochterunternehmens, das das Instruments hält, berechnen.

IFRIC D22 wäre prospektiv anzuwenden, d.h. für alle zukünftigen Geschäftsvorfälle. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 19. Oktober 2007. Die Presseerklärung des IASB können Sie hier einsehen (in englischer Sprache, 50 KB).

Börsennotierte Unternehmen in Brasilien werden IFRS ab 2010 verwenden

18.07.2007

Am 13. Juli 2007 hat die brasilianische Börsenaufsichtsbehörde — Comissão de Valores Mobiliários (CVM) — die Regel Nr. 457 herausgegeben, die börsennotierte Unternehmen ab dem Ende des Geschäftsjahrs 2010 verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit IFRS zu veröffentlichen.

Bis 2009 haben börsennotierte Unternehmen ein Wahlrecht, die IFRS zu verwenden. Zuvor (im Jahr 2006) hatte die brasilianische Zentralbank entschieden, dass jede Bank, die von Gesetzes wegen oder aufgrund einer Verordnung zur Veröffentlichung von Abschlüssen in Brasilien verpflichtet ist (in- wie ausländische, börsennotierte und nicht börsennotierte) ihre Konzernabschlüsse ab dem Ende des Geschäftsjahrs 2010 in voller Übereinstimmung mit den IFRS aufstellen und veröffentlichen müssen.

IASB fügt den eIFRS annotierte Gesamtausgabe hinzu

18.07.2007

eIFRS, der elektronische Abnonnentenservice des IASB, schließt nun auch die Publikation Ein Führer durch die International Financial Reporting Standards (2007) mit ein.

Dieser englischsprachige Führer ist ausgiebig mit Tausenden Querweisen annotiert, um den Leser durch den Text eines jeden IFRS und aller anderweitigen Materialien des IASB zu führen, die den IFRS als Beiwerk hinzugefügt werden, aber nicht Teil der IFRS sind. Folgen Sie diesem Link zur Internetseite der eIFRS.

Neue Vorschläge der SEC für kleine börsennotierte Unternehmen

18.07.2007

Unsere Kollegen von Deloitte & Touche LLP (USA) haben die Ausgabe vom 17. Juli 2007 des Heads-up-Newsletters (in englischer Sprache, 77 KB) herausgegeben.

Der Newsletter fasst die neuesten Vorschläge der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zusammen, die die Berichterstattung kleinerer börsennotierte Unternehmen erleichtern sollen.

DRSC stellt Near Final Draft von DRS 16 auf seine Website

18.07.2007

Der DSR hat heute die nahezu endgültige Fassung von DRS 16 Zwischenberichterstattung in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht.

Die Fassung vom 18. Juli 2007 unterscheidet sich von der Fassung vom 13. März 2007 nur hinsichtlich der überarbeiteten Formulierung der Versicherung der gesetzlichen Vertreter (siehe Tz. 56).

Mitschrift vom ersten Tag der Boardsitzung

18.07.2007

Der International Accounting Standards Board hält seine Juli-Sitzung 2007 von Dienstag, dem 17. Juli, bis Freitag, den 20. Juli, in seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. .

Der International Accounting Standards Board hält seine Juli-Sitzung 2007 von Dienstag, dem 17. Juli, bis Freitag, den 20. Juli, in seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

DRSC veröffentlicht Standardentwurf E-DRS 23

17.07.2007

Das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (ÜR-UG) vom 8. Juli 2006 setzt die Anforderungen der EU-Übernahmerichtlinie vom 21. April 2004 um.

Die wesentliche gesetzliche Neuerung im Hinblick auf die Finanzberichterstattung von Konzernen stellt die Erweiterung des § 315 HGB um Absatz 4 dar. Darin sind zusätzliche Angabepflichten im Konzernlagebericht für Unternehmen definiert, die durch Ausgabe stimmberechtigter Aktien einen organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Anspruch nehmen. iel des E-DRS 23 Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht ist die Konkretisierung der Vorgaben zum Konzernlagebericht aus dem Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz, die im § 315 Abs. 4 HGB aufgenommen wurden. Der Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standards E-DRS 23 steht zum Download bereit. Stellungnahmen können bis zum 15. Oktober 2007 beim DRSC (per Post: Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215) eingereicht werden.

Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

17.07.2007

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Juni 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 157 KB).

Global Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

IFRS sind Vorteil der Globalisierung

17.07.2007

Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, sprach kürzlich in Dublin auf der irischen Konferenz für öffentliche Angelegenheiten über das Thema Nationale Regulierung und Binnenmarkt - eine Sicht aus Brüssel (in englischer Sprache, 77 KB).

Kommissar McCreevy vertrat darin die Ansicht, dass internationale Standards wie IFRS und Basel II "ein mächtiges Werkzeug seien, um das beste aus der Globalisierung herauszuholen."

Mit den sich verflechtenden Märkten und der Globalisierung ist das Weltfinanzsystem groß, weltumspannend und komplex geworden. Wir, die Regulatoren, und die Aufsichtsbehörden haben große Herausforderungen vor uns: die Risiken sorgsam zu bewerten, auf globaler Ebene zusammenzuarbeiten und eine sich schnell verändernde Landschaft zu verstehen - alles ohne voranschreitende Neuerungen und gesundes Wachstum der Kapitalmärkte. Eines unserer Werkzeuge ist der Dialog mit den Regulatoren zu Finanzdienstleistungen in den USA, Japan, China, Russland und Indien.

Wir sind pragmatisch: Wir wollen Probleme lösen und nicht endlos mit unseren Gesprächspartnern im Wege unflexibler Maßnahmen diskutieren, um die wirklichen regulatorischen Sachverhalte anzugehen, die den Unternehmen Probleme bereiten; um mit den Unternehmen in den einzelnen Branchen zu beraten; um rechtliche Albträume zu bekämpfen. Wir glauben an Wettbewerb und an gleiche Regeln für Unternehmen, aber nicht an externe und auch nicht an überbordende Regulierung.

Wir verfolgen daher drei wesentliche Zielsetzungen bei unseren Gesprächen:

Erstens: beweisen, dass der europäische Ansatz bei der Regulierung funktioniert. Die Zusammenführung von 27 Regelwerken zu einem ist eine gute Erfahrung. Argumente gegenüber den 27 Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zu finden verlangt Geduld und Mut. Aber dies führt in aller Regel zu sorgsam ausgearbeiteten Rechtswerken. Wir wollen dies dem Rest der Welt zeigen und auch, warum wir der Ansicht sind, dass es funktioniert.

Zweitens: nach gleichen Bedingungen für alle Unternehmen streben. Internationaler Wettbewerb und offene Märkten sind Treiber der Modernisierung. Sie fördern Wachstum und Innovation. Ich bin gegenüber den Mitgliedstaaten und den nationalen Regulatoren immer deutlich geworden, wenn sich protektionistische Tendenzen bemerkbar machen. Das gilt in gleicher Weise für Drittstaaten. Protektionismus ist nichts für Regulatoren des 21. Jahrhunderts.

Drittens: Konvergenz auf internationale Standards. Sorgsam erarbeitet stellen sie ein mächtiges Werkzeug dar, um das beste aus der Globalisierung herauszuholen. Nehmen Sie z.B. die IFRS-Bilanzierungsstandards. Schon bald hoffen wir, dass sie in allen bedeutenden Finanzzentren akzeptiert werden: in Europa, den USA, China und Japan; ein Satz Bilanzierungsregeln, um sich an den besten Finanzmärkten der Welt listen zu lassen. Schauen Sie sich auch Basel II an: Der risikobasierte Ansatz ist ebenfalls dabei, zum weltweiten Standard zu werden. Und wie ich bereits ausführte, haben wir die Solvency II-Vorschläge für die Versicherungsindustrie auf dem Tisch.

Kommission plant Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften zu Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung

16.07.2007

Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung (191 KB) Maßnahmen zur Vereinfachung der Rahmenbedingungen für EU-Unternehmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung vorgestellt.

Die Pläne sehen den Abbau und die Beseitigung als überholt oder überzogen erachteter Verwaltungsvorschriften vor. Alle Interessengruppen sind aufgerufen, bis Mitte Oktober 2007 zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung der Europäischen Kommission (82 KB).

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