Juli

Neue CESR-Datenbank zu allen in Europa zum Handel zugelassenen Aktien

06.07.2007

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat eine neue Datenbank mit Informationen zu allen auf den europäischen regulierten Märkten zum Handel zugelassenen Aktien zur Verfügung gestellt.

Aktien von über 7.000 Unternehmen sind aufgeführt. Die zur Verfügung stehenden Informationen schließen den durchschnittlichen Tagesumsatz, die Anzahl der Transaktionen täglich, den Streubesitz, die zuständige Aufsichtsbehörde und den Ländercode mit ein. Folgen Sie diesem Link zur CESR-Datenbank.

Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung vom 12. und 13. Juli 2007

06.07.2007

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird sich am Donnerstag, den 12. Juli, und Freitag, den 13. Juli 2007, in den Räumen des IASB in London treffen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.

12. bis 13. Juli 2007, London

Donnerstag, den 12. Juli 2007

IAS 18 Erträge - Beiträge von Kunden: Bilanzierung von erhaltenen Kundenbeiträgen, beispielsweise eines Vermögenswertes (oder Barmittel zum Erwerb und/oder der Herstellung eines solchen Vermögenswertes), die dann genutzt werden, um dem Kunden laufende Dienstleistungen oder eine laufende Lieferung von Gütern zu gewährleisten.

IAS 18 Erträge - soll es Leitlinien in Form von Interpretationen geben, die bei der Identifizierung von Vermittlungsgeschäften helfen?

IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS - Entflechtungen und andere unbare („in-specie“, also in gleicher Leistung zu begleichende) Ausschüttungen

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung - Konzerninterne anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich

Schema 1 - Die Arbeitnehmer des Unternehmens erhalten Barvergütungen, die auf dem Preis der Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens basieren; und

Schema 2 - Die Arbeitnehmer des Unternehmens erhalten Barvergütungen, die auf dem Preis der Eigenkapitalinstrumente des Mutterunternehmens des Unternehmens basieren.

Nach beiden Schemata hat das Mutterunternehmen des Unternehmens (nicht das Unternehmen selbst) die Verpflichtung, die Barvergütung an die Arbeitnehmer auszuschütten.

Empfehlungen des Mitarbeiterstabs hinsichtlich vorläufigen Agendaentscheidungen

IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche - Gelten die Angabevorschriften aus IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer für langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die nach IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten oder aufgegebene Geschäftsbereiche klassifiziert werden?

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Zuordnung der Auswirkungen von Gehaltserhöhungen

Freitag, den 13. Juli 2007 (nur vormittags)

Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Mai-Ausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht wurden

IAS 12 Ertragsteuern - Latente Steuerschulden aus thesaurierten ausländischen Gewinnen

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Transaktionen aus Glücksspielen

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen unter Verwendung einer gekauften Option

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Absicherung verschiedener Risiken durch ein einziges derivatives Sicherungsinstrument

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Anwendungsbereich von IAS 39.11A

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - IAS 39.A33(d)(iii)

IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche - Vorhaben, den beherrschenden Anteil an einem Tochterunternehmen zu verkaufen

IFRIC verabschiedet Interpretation zur Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes

05.07.2007

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat die Interpretation IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung herausgegeben.

IFRIC 14 gibt allgemeine Leitlinien zur Bestimmung des Überschussbetrags eines Pensionsfonds, der nach IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer im Rahmen der Regelungen zur Vermögenswertobergrenze als Vermögenswert angesetzt werden kann. In der Interpretation wird auch erklärt, wie sich gesetzliche oder vertragliche Mindestfinanzierungsvorschriften auf Vermögenswerte oder Schulden eines Plans auswirken können. Die Interpretation wird die Anwendungspraxis standardisieren und sicherstellen, dass Unternehmen Vermögenswerte aus Planüberschüssen einheitlich ansetzen. Nach IFRIC 14 hat der Arbeitgeber keine weitere Schuld anzusetzen, es sei denn, die nach den Mindestfinanzierungsvorschriften zu zahlenden Beiträge können nicht an die Gesellschaft zurückgezahlt werden. IFRIC 14 wird vermutlich die größten Auswirkungen in den Ländern haben, in denen Mindestfinanzierungsvorschriften gelten und Beschränkungen der Möglichkeiten eines Unternehmens vorliegen, Erstattungen oder Kürzungen zukünftiger Beiträge zu erhalten. IFRIC 14 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Lesen Sie hier die englischsprachige Presseerklärung des IASB.

IFRIC Interpretationsentwurf zu Immobilienverkäufen

05.07.2007

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Entwurf von IFRIC D21 Immobilienverkäufe zur Stellungnahme veröffentlicht.

IFRIC D21 Immobilienverkäufe zielt auf die Standardisierung der von Bauunternehmen angewendeten Rechnungslegungspraxis bezüglich des Verkaufs von Einheiten (bspw. Wohnungen oder Häusern) „ab Entwurf“, das heißt vor Fertigstellung, ab. Derzeit interpretieren diese Unternehmen IFRS sehr unterschiedlich und setzen die Erlöse aus dem Verkauf von Einheiten zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten an. Einige setzen den Erlös erst an, wenn sie die fertig gestellte Einheit an den Käufer übergeben, andere jedoch setzen den Erlös früher an, während die Fertigstellung voranschreitet, mit Bezug auf den Grad der Fertigstellung. IFRIC D21 sieht vor, dass der Erlös nur dann während des Fertigstellungsprozesses erfasst werden soll, wenn das Bauunternehmen tatsächlich auch die Fertigstellungsleistungen selbst übernimmt und nicht nur fertige Waren (fertig gestellte Einheiten) verkauft. Im Entwurf werden Merkmale vorgeschlagen, nach denen festgestellt werden kann, ob das Unternehmen die Fertigstellungsleistungen selbst erbringt. In vielen Ländern sind diese Merkmale derzeit tendenziell bei typischen Verkäufen “ab Entwurf” nicht erfüllt.

Die Kommentierungsfrist endet am 5. Oktober 2007. Lesen Sie auch die englischsprachige Presseerklärung des IASB. Einen aktuellen Überblick über alle laufende Kommentierungsfristen erhalten Sie hier.

Stab der SEC analysiert IFRS-Abschlüsse

05.07.2007

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat auf ihrer Internetseite Beobachtungen des Stabs der SEC veröffentlicht, die sich aus der Analyse der Jahresberichte 2006 von mehr als hundert ausländischer Emittenten ergeben haben, die Abschlüsse auf der Basis von IFRS enthielten.

Die Anmerkungen des Stabs beziehen sich unter anderem auf folgende Sachverhalte:

Versicherung der Einhaltung der IFRS. „Bei der überwiegenden Anzahl der untersuchten Unternehmen, bestätigte der Prüfer des Unternehmens die Einhaltung der in dem betreffenden Rechtskreis geltenden IFRS, die das Unternehmen anwendet, äußerte sich aber nicht zur Einhaltung der IFRS wie vom IASB verabschiedet durch das Unternehmen.“

Art der Darstellung — Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sachverhalte betrafen die Beschreibung von Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Posten aus dem Betriebsergebnis ausschließen und Berechnung von freiwilligen je-Aktie-Anteilen.

Art der Darstellung — Kapitalflussrechnung. Die Sachverhalte schlossen Definitionen von Zahlungsmitteläquivalenten und die Darstellung von Aufwendungen außerhalb des Cash Flows aus betreiblicher Tätigkeit ein.

Zwischengesellschaftliche Investitionen. Bilanzielle Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinschaftlicher Kontrolle, Kapitalumschichtungen, Umstrukturierungen, Erwerb von Minderheitsanteilen und ähnlich Transaktionen.

Konsolidierung. Ausschluss eines Tochterunternehmens aus dem Konsolidierungskreis.

Entscheidungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Grundlage für die Wahl von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die nicht vollständig durch IFRS gedeckt sind.

Branchenspezifische Sachverhalte. „Beträchtliche Abweichungen“ in der Bilanzierung von Versicherungsverträgen und in der bilanziellen Behandlung von Erforschungs- und Bewertungsaktivitäten in den Rohstoffindustrien.

Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden hinsichtlich der Ertragserfassung, immaterieller Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerten, der Feststellung und Bewertung von Wertminderungen, Leasinggeschäften, Eventualverbindlichkeiten und Finanzinstrumenten.

Banken. Ansatz von Wertminderungen von Krediten durch Banken.

Die Beobachtungen des Stabs können in englischer Sprache aus dem Internet heruntergeladen werden. Die vom Stab der SEC verschickten Stellungnahmen an die Unternehmen, deren Abschlüsse analysiert worden sind, und die Antworten der Unternehmen stehen ebenfalls auf den Seiten der SEC zur Verfügung: http://sec.gov/divisions/corpfin/ifrs_reviews.

Heads Up-Newsletter zu jüngsten Entwicklungen bei der SEC

04.07.2007

Auf IAS Plus.com wurde die Ausgabe vom 3. Juli 2007 des Heads Up-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 76 KB), der von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.

Der Newsletter mit dem Titel SEC behandelt eine Menge Themen befasst sich mit den jüngsten Entwicklungen bei der SEC:

1. der Herausgabe von Auslegungsleitlinien zur Beurteilung der internen Kontrollen durch die Geschäftsleitung;

2. Änderungen der Regeln zum Bericht der Geschäftsleitung über interne Kontrollen;

3. vorgeschlagenen Änderungen für kleinere börsennotierte Unternehmen;

4. der Gründung eines Beratungskomitees zur Verbesserung der Finanzberichterstattung; sowie

5. Vorschlägen zur Verpflichtung zur Registrierung auf elektronischem Wege sowie Vereinfachungen von Formblatt D.

SEC veröffentlicht Vorschlag, Überleitungsrechnung für IFRS-Abschlüsse abzuschaffen

03.07.2007

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat den Wortlaut ihres Vorschlags veröffentlicht, Abschlüsse ausländischer Emittenten, die nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben erstellt sind, ohne Überleitungsrechnung zu den US-amerikanische Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) wie in den USA vorgeschrieben anzuerkennen.

Der Vorschlag würde Formular 20-F ändern und korrespondierende Änderungen von Vorschrift S-X nach sich ziehen, so dass Abschlüsse, die nach der englischsprachigen Fassung der IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellt sind ohne Überleitungsrechnung nach US-GAAP als Teil der Unterlagen ausländischer Emittenten, die eine Börsennotierung in den USA anstreben, eingereicht werden können. Der Vorschlag hält fest, dass „die derzeitigen Anforderungen hinsichtlich einer Überleitungsrechnung nach US-GAAP für ausländische Emittenten, die sich einer anderen Rechnungslegungsbasis als der englischsprachigen Fassung der IFRS wie vom IASB herausgegeben bedienen, bestehen bleiben.“ Laden Sie sich hier den Vorschlag der SEC (290 KB) herunter. Die Kommentierungsfrist beträgt 75 Tage. Stellungnahmen können auch elektronisch eingereicht werden.

Deloitte Großbritannien äußert sich zur Anwendung von IFRS für KMU in Großbritannien

02.07.2007

Unsere britischen Kollegen haben dem britischen Standardsetzers (Accounting Standards Board, ASB) eine Stellungnahme als Reaktion auf dessen Einladung, zur weiteren Entwicklung in Großbritannien bezüglich der Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen Stellung zu nehmen, zukommen lassen.

Deloitte Großbritannien begrüßt den Entwurf des IASB für einen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen und unterstützt den Ansatz, den der IASB hinsichtlich der Entwicklung eines vereinfachten, eigenständigen Satzes von Rechnungslegungsregeln gewählt hat.

Es gibt keine Veranlassung, in Großbritannien mittelfristig zwei absolut unterschiedliche Rechnungslegungsstandards (IFRS und britische Rechnungslegungsstandards (UK GAAP) zu behalten. Wir unterstützen die Entscheidung des ASB, einen Ausstieg aus den US GAAP zu suchen…

Wir unterstützen den Fortbestand eines dreigliederigen Systems in Großbritannien, und das sollte sich wie folgt aufbauen:

1. Volle IFRS für börsennotierte und öffentlich rechnungslegungspflichtige Unternehmen;

2. IFRS für KMU für größere und mittelgroße nicht börsennotierte Unternehmen einschließlich der Tochterunternehmen börsennotierter und öffentlich rechnungslegungspflichtiger Unternehmen (das „mittlere Glied“);

3. der derzeit bestehende Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) für kleinste Unternehmen.

Lesen Sie hierzu auch den Brief von Deloitte Großbritannien an den ASB (in englischer Sprache, 483KB).

Neue Präsidentin des DSR

02.07.2007

In seiner Sitzung vom 28. Juni 2007 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) mit Wirkung ab dem 01.07.2007 Frau Liesel Knorr als neue Präsidentin des DSR und Herrn Jochen Pape als Vizepräsident einstimmig gewählt. Der neue Generalsekretär des DRSC e.V.

wird ab dem 1. August 2007 die Arbeit aufnehmen.

Ausgabe 2/2007 des ifrs-forum-Newsletters erschienen

02.07.2007

Die Ausgabe 2/2007 des deutschsprachigen ifrs-forum-Newsletters ist ab sofort zum Download verfügbar.

Sie können die aktuelle Publikation von unserer Newsletterseite herunterladen (194 KB); auf dieser finden Sie auch ältere Ausgaben sowie den englischsprachigen IAS Plus-Newsletter. In der aktuellen Ausgabe berichten wir über Maßnahmen zur Umsetzung der Angabepflichten nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, über IFRS 8 Geschäftssegmente, der demnächst IAS 14 Segmentberichterstattung ersetzen soll (s. unsere Nachricht vom 30. Juni 2007), und den Projektzeitplan des IASB.

Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu IFRIC 13

02.07.2007

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu IFRIC 13 Kundenbindungsprogrammeveröffentlicht (in englischer Sprache, 106 KB).

IFRIC 13widmet sich der Rechnungslegung von Unternehmen, die ihren Kunden Anreize für den Kauf von Gütern oder Dienstleistungen in Form von Prämien als Teil der Verkaufstransaktion anbieten (“Prämiengutschriften” in der Interpretation). Gängige Beispiele sind Flugmeilen- und Hotelpunktesammelprogramme und Prämienprogramme von Kreditkartenfirmen. IFRIC 13 schreibt vor, dass ein Unternehmen, das die Prämiengutschriften vergibt, die Verkauftransaktion, die die Prämiengutschrift auslöst, als „mehrelementige Erlöstransaktion“ bilanziert und den beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zugesagten Prämie zwischen den Prämiengutschriften und den anderen Komponenten der Erlöstransaktion aufteilt. Der Newsletter beschreibt die Anforderungen aus IFRIC 13. Frühere Ausgaben Frühere Ausgaben des IAS Plus-Newsletters (in englischer Sprache) finden Sie hier. Es besteht auch die Möglichkeit, den Newsletter kostenfrei zu abonnieren.

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