Der Leitfaden erklärt
nicht nur im Detail die Vorschriften aus IFRS 2, er widmet sich auch
der Frage, wie diese in vielen Praxissituationen anzuwenden sind.
Aufgrund der Komplexität und der Vielfältigkeit von anteilsbasierten
Vergütungen in der Praxis, ist es nicht immer leicht, zu
entscheiden, was die „richtige‟ Antwort ist. Dieser Leitfaden jedoch
zeigt Ihnen unseren Ansatz, wie Lösungen zu finden sind, von denen
wir überzeugt sind, dass sie in Übereinstimmung mit der Zielsetzung
des Standards stehen. Weitere englischsprachige
Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS finden Sie auf der
Publikations-Seite von IAS Plus.com.
IFRS-Publikationen von Deloitte in deutscher Sprache finden
Sie
hier.
Als IFRS 2 2004 im Jahr 2004 verabschiedet wurde, war die
Idee, einen Aufwand für anteilsbasierte Vergütungen zu ihrem
beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung zu
erfassen, revolutionär. Drei Jahre später sind trotz der
immer noch schwelenden Debatte über „erhöhte Volatilität‟
der Erträge Unternehmen und Adressaten im Allgemeinen an die
Vorstellung gewöhnt, dass ein Unternehmen, wenn es seinen
Dienstleistern (Mitarbeitern und anderen) anteilsbasierte
Vergütungen gewährt, einen Aufwand erfassen sollte. Die
Herausforderungen heute liegen eher bei den praktischen
Problemen. Nachfolgend sind ein paar genannt:
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Wie kann der beizulegende Zeitwert von Vergütungen
mit komplizierteren Bedingungen bestimmt werden?
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Wann ist eine Transaktion als in Eigenkapital oder
Barmitteln zu erfüllen zu klassifizieren?
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Sind Veränderungen der Bedingungen Abänderungen oder
Ersetzungen?
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Wie werden Transaktionen mit mehreren Eigenschaften
mehreren möglichen Ergebnissen bilanziert?
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Und vielleicht der in der Praxis am häufigsten
auftretende Sachverhalt: Wie werden anteilsbasierte
Vergütungen in den Einzelabschlüssen von
Konzernunternehmen bilanziert, wenn zum Beispiel das
Mutterunternehmen den Arbeitnehmern der
Tochterunternehmen anteilsbasierte Vergütungen
gewährt? IFRIC 11 hat sich dieser Frage zum Teil
angenommen, aber es bleiben viele Fragen offen.
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