Europäische Stellungnahme für einen eigenständigen Stellenwert der Rechenschaftsfunktion

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25.06.2007

Einen der strittigsten Aspekte im Rahmen der aktuellen Debatte zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts (Conceptual Framework) des IASB stellt die Subsumption der Rechenschaftsfunktion (stewardship/accountability) unter die Zielsetzung Entscheidungsnützlichkeit (decision-usefulness) dar.

In einem Positionspapier (in englischer Sprache, 997 KB) spricht sich die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) deutlich für einen eigenständigen Stellenwert der Rechenschaftsfunktion aus. Das Papier entstand im Rahmen der Initiative „Proactive Accounting Activities in Europe‟ unter Leitung des britischen Standardsetzers ASB und führt aus, dass IASB und FASB im Juli 2006 in einem Diskussionspapier mit dem Titel Vorläufige Ansichten zu einem verbesserten Rahmenkonzept der Finanzberichterstattung vorgeschlagen hätten, nur ein einziges Ziel, das der Entscheidungsnützlichkeit für die Allokation der Ressourcen, festzuschreiben. Standpunkt sei damals gewesen, dass dieses Ziel "die Bereitstellung von Informationen mit einschließe, die der Bewertung der Rechenschaftsfunktion der Unternehmensführung dienen." Die europäische Stellungnahme legt dar, dass

es breite Übereinstimmung unter der Mehrheit der Anwender gibt, dass die Rechenschaftsfunktion ein eigenes Ziel der Rechnungslegung sein solle;

die Rechenschaftsfunktion mit der Vertretungstheorie zusammenhänge und ein größeres Feld abdecke als die Allokation von Ressourcen, da sie sowohl die Leistung der Vergangenheit betrachte als auch die Positionierung des Unternehmens für die Zukunft. Die Rechenschaftsfunktion solle daher als eigenständiges Ziel der Rechnungslegung beibehalten werden, um sicherzustellen, dass genügend Aufmerksamkeit auf die Leistung des Unternehmens als Ganzes gelenkt wird und nicht nur auf potenzielle zukünftige Cash Flows; und

die Rechenschaftsfunktion Auswirkungen auf die Rechnungslegung habe, die an Beispielen belegt werden können.

Zahlreiche weitere europäische Standardsetzer, u.a. der DRSC, unterstützen das Papier. Weitere Informationen sind der Presserklärung des ASB (in englischer Sprache, 103 KB) zu entnehmen.

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